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Schaumburg-Lippe (1643 - 1918) |
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Schaumburg-Lippe (1643 - 1918)from the Wikipedia | Read original article |
Wappen | Flagge | |
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Lage im Deutschen Reich | ||
Landeshauptstadt | Bückeburg | |
Regierungsform | Monarchie, Republik | |
Staatsoberhaupt | Fürst (bis 1918) | |
Dynastie | Schaumburg-Lippe | |
Bestehen | 1647 – 1946 | |
Fläche | 340 km² | |
Einwohner | 48.046 (1925) | |
Bevölkerungsdichte | 141 Einwohner pro km² | |
Aufgegangen in | Niedersachsen | |
Stimmen im Bundesrat | 1 Stimme | |
Kfz-Kennzeichen | vor 1945 SL / nach 1956 STH | |
Karte | ||
Schaumburg-Lippe war bis 1946 ein selbstständiges deutsches Land (Grafschaft, Fürstentum, Freistaat) im Gebiet des heutigen Niedersachsen, zwischen der Stadt Hannover und der westfälischen Grenze gelegen. Der Name bezieht sich auf die Schaumburg im Wesergebirge (heute: Rinteln) und die Grafen von Lippe, die 1647 aus einer Nebenlinie die Grafen der neu gebildeten Grafschaft „lippischen Anteils“, das Haus Schaumburg-Lippe, stellten. Hauptstadt war Bückeburg.
Nördlich des Gebietes befindet sich das Steinhuder Meer, in dem sich die ehemalige schaumburg-lippische Inselfestung und Militärschule Wilhelmstein befindet. 1946 wurde Schaumburg-Lippe als Landkreis Teil des neuen Landes Niedersachsen, 1977 wurde er im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform mit Teilen des Kreises Grafschaft Schaumburg vereinigt; beide bilden seitdem den Landkreis Schaumburg.[1]
Der 340,2 km² große Staat zählte
Die Bevölkerung der noch ungeteilten Grafschaft Schaumburg war seit der Einführung der Reformation durch die Grafen von Schauenburg im 16. Jahrhundert lutherisch. Dies blieb auch so, als nach der Teilung 1647 das reformierte Haus Lippe die Herrschaft übernahm. Katholiken (1,3 Prozent), Juden (0,4 Prozent) und Konfessionslose bildeten bis zum Zweiten Weltkrieg unbeträchtliche Minderheiten.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe besteht bis heute in den Grenzen des einstigen Territoriums. Sie gilt als eine der wohlhabendsten Landeskirchen in Niedersachsen. Ihr Bischof (bis 1949 Landessuperintendent) hat seinen Sitz in Bückeburg.
Schaumburg-Lippe entstand 1647 durch die Aufteilung der Grafschaft Schaumburg zwischen dem Haus Braunschweig-Lüneburg, den Landgrafen von Hessen-Kassel und den Grafen zur Lippe. Graf Otto V. zu Holstein-Schaumburg hatte während des Dreißigjährigen Krieges 1640 auf Einladung des schwedischen Feldmarschalls Johann Banér an einer Versammlung der Kriegsparteien in Hildesheim teilgenommen, die mit einem Gastmahl und Trinkgelage endete, bei dem einige Teilnehmer vergiftet worden sein sollen.[2] Am 15. November 1640 verstarb mit dem jungen und noch kinderlosen Grafen der letzte männliche Vertreter seines Geschlechts. Sein Erbe wurde in den Folgejahren aufgeteilt. In mehreren Verträgen wurde die Teilung 1647 festgelegt und im Oktober 1648 im Westfälischen Friedensvertrag bestätigt. Als Ergebnis dieser Teilung gab es ab 1647 eine mit Hessen-Kassel durch Personalunion verbundene Grafschaft Schaumburg (hessischen Anteils) und die Grafschaft Schaumburg-Lippe (lippischen Anteils), in der eine Nebenlinie des lippischen Grafenhauses regierte. Dieser Teil wurde später meist als Schaumburg-Lippe bezeichnet.
Die Existenz des kleinen Territoriums war von Beginn an schwierig. Zunächst wurden wichtige Einrichtungen gemeinsam mit dem hessischen Teil, der Grafschaft Schaumburg, weiter genutzt, wie (nur kurzfristig) die Landstände, vor allem aber der ertragreiche Bergbau (Samtbergbau) der Bückeberge. Da zudem die Landgrafen von Hessen-Kassel weiterhin Lehnsherren der Bückeburger blieben, war die territoriale Unabhängigkeit immer gefährdet. Als Folge dieser Gefährdung entwickelte Graf Wilhelm (Regentschaft 1748–1777) seine spezifische Form der Landesverteidigung mit einem zwar in absoluten Zahlen kleinen, für das Land aber großem stehenden Heer von bis zu 1000 Mann. Außerdem baute er den Wilhelmstein und das Wilhelmsteiner Feld. Zuvor hatte sein Großvater Graf Friedrich Christian durch eine eigenwillige Politik die Existenz der Grafschaft in Frage gestellt.
Wilhelm hinterließ zwar eine Armee, aber auch viele Schulden, die seinen Nachfolger Philipp Ernst in eine tiefe innenpolitische Krise stürzten. Nach dessen Tod erhob Hessen-Kassel Erbansprüche und besetzte 1787 im Bückeburger Streit das Land, konnte aber durch hannoversches und preußisches Eingreifen zum Rückzug gezwungen werden.[3] Anschließend wurde für den noch jungen Erbgrafen Georg Wilhelm ein Vormund eingesetzt, der zusammen mit der Mutter Juliane die Regentschaft ausübte.
Nachdem Graf Georg Wilhelm (1784–1860) 1807 die Regierung übernommen hatte, wurde er am 18. April 1807 durch Beitritt zum Rheinbund faktisch zum Fürsten erhoben. 1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei und wurde nach 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Georg Wilhelm, der zunächst noch innenpolitische Reformen unterstützt hatte (Einführung einer modernen Grundsteuer 1812, Landstände mit einer Vertretung der Bauern 1815), musste beim Wiener Kongress feststellen, dass das Land keine Gebietserweiterung erwarten konnte und mit einer Mediatisierung zu rechnen sei. Deshalb wurden in den folgenden Jahren mehrere große Güter in Südosteuropa aufgekauft, um eine dauerhafte Absicherung der fürstlichen Familie zu gewährleisten.
Von 1895 bis 1905 versuchte der Fürst, seine Erbansprüche auf das Fürstentum Lippe in einem rechtshistorisch bedeutsamen Erbfolgestreit durchzusetzen, was ihm jedoch nicht gelang. Der Dichter Hermann Löns lebte von 1906 bis 1909 in Schaumburg-Lippe und fasste seine dortigen negativen Erfahrungen mit der Kleinstaaterei in die scharfe Satire „Duodez“. Fürst Adolf II. zu Schaumburg-Lippe verzichtete am 15. November 1918 auf seinen Thron.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Schaumburg-Lippe ein Freistaat innerhalb der Weimarer Republik.
In Schaumburg-Lippe war die SPD anfangs die stärkste Fraktion im Landtag, und bis zum März 1933 bildete sie darüber hinaus eine regierungsfähige Koalitionsregierung mit der Deutschen Staatspartei. Den von der Landesregierung favorisierten Anschluss des Landes an Preußen lehnte die Bevölkerung in einer Volksabstimmung 1926 mit knapper Mehrheit ab. Ein erneuter Vorstoß zum Anschluss scheiterte 1930 im Landtag an der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit.
Die Wahlergebnisse sind im Artikel Landtag des Freistaates Schaumburg-Lippe beschrieben.
Verwaltungsmäßig bestand das Land Schaumburg-Lippe aus den Landkreisen Bückeburg und Stadthagen, denen 1934 die kreisfreien Städte Bückeburg und Stadthagen eingegliedert wurden.
Am 9. März 1933 wurde der schaumburg-lippische Regierungschef Heinrich Lorenz (SPD) von einem Reichskommissar abgesetzt. Im Zuge der Gleichschaltung der Länder mit der Hitler-Regierung wurde die Landesregierung einem "Reichsstatthalter für Lippe und Schaumburg-Lippe" unterstellt, der Landtag wurde aufgelöst und 1934 wurden sämtliche Befugnisse der Länder auf das Reich übertragen.
Mehrere Mitglieder der einstigen Dynastie Schaumburg-Lippe traten der NSDAP bei,[4] darunter als wohl prominentestes Beispiel Friedrich-Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe, der persönliche Referent von NS-Propagandaminister Joseph Goebbels. [5]
Mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946, „betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“, erhielt das Land Hannover seine rechtlichen Grundlagen.
Am 23. November 1946 genehmigte die britische Militärregierung die Vereinigung der Länder Braunschweig (mit Ausnahme des östlichen Teils des Landkreises Blankenburg sowie der Exklave Calvörde des Landkreises Helmstedt, die an die sowjetische Besatzungszone fielen und in das Land Sachsen-Anhalt integriert wurden), Hannover (mit Ausnahme des Amtes Neuhaus, das an die sowjetische Besatzungszone fiel und erst 1993 Niedersachsen wieder angegliedert wurde.), Oldenburg und Schaumburg-Lippe zum neuen Land Niedersachsen. 1946 wurden die beiden Landkreise zum Landkreis Schaumburg-Lippe mit der Kreisstadt Stadthagen vereinigt. Ein Volksentscheid vom 19. Januar 1975 zur Wiederherstellung des ehemaligen Landes (nach Art. 29 GG) wurde trotz positiven Ausgangs vom Bundesgesetzgeber zurückgewiesen.[6]
Bei der Neuorganisation der Kreise in Niedersachsen wurde der Landkreis am 1. August 1977 mit dem Landkreis Grafschaft Schaumburg (Kreisstadt Rinteln) – der seit 1647 zu Hessen-Kassel, ab 1866 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau und erst ab 1932 zur Provinz Hannover gehört hatte – zum neuen Landkreis Schaumburg (Kreisstadt Stadthagen) vereinigt. Die Stadt Hessisch Oldendorf kam zum Landkreis Hameln-Pyrmont. Damit sind heute viele der Gebiete, die bis etwa 1647 schaumburgisch waren, wieder unter einheitlicher Verwaltung (aber nicht mehr Steinhude, Großenheidorn sowie die schon nach 1640 an das Fürstentum Calenberg gegangenen schaumburgischen Ämter Lauenau und Bokeloh, auch nicht mehr Hessisch Oldendorf).
Das Fürstentum besaß seit 1871 eine Stimme im Bundesrat. Seine Hauptstadt war Bückeburg, das 1905 lediglich 5500 Einwohner zählte. Unterteilt in die zwei Städte Bückeburg und Stadthagen und die drei Ämter Bückeburg, Stadthagen und Hagenburg, gehörte es als Gerichtsbezirk Bückeburg dem Oberlandesgericht in Oldenburg an. Militärisch gehörte das Fürstentum zum Ersatzbezirk des VII. Armeekorps, 26. Brigade, dessen Jägerbataillon Nr. 7 in Bückeburg stationiert war. Das Fürstentum Schaumburg-Lippe hatte eine Militärkonvention mit Preußen abgeschlossen.
Nach der Verfassung des Freistaats Schaumburg-Lippe von 1922 lag die gesetzgebende Gewalt im Wesentlichen beim Landtag, der aus 15 Abgeordneten bestand, die auf drei Jahre durch Verhältniswahl gewählt wurden. Für die ausführende Gewalt war die vom Landtag gewählte Landesregierung zuständig, die ein Kollegium aus fünf Mitgliedern war, davon zwei hauptamtlich und drei nebenamtlich. Der hauptamtliche Vorsitzende der Landesregierung führte den Titel Staatsrat. Die innere Verwaltung gliederte sich in die Landkreise Bückeburg und Stadthagen und die Städte Bückeburg und Stadthagen. 1933 bestanden im Kreis Bückeburg 34 Gemeinden und drei gemeindefreie Gutsbezirke, im Kreis Stadthagen bestanden neben den Flecken Hagenburg und Steinhude am Meer 32 Gemeinden und fünf gemeindefreie Gutsbezirke.
Im Reichsrat besaß Schaumburg-Lippe eine Stimme, aus Kostengründen leistete man sich aber keinen eigenen Vertreter in Berlin; gemäß einer Absprache zwischen den Landesregierungen stimmte der Vertreter Oldenburgs regelmäßig auch für Schaumburg-Lippe ab.
Die Rechtsprechung im Freistaat Schaumburg-Lippe oblag zwei Amtsgerichten (Stadthagen und Bückeburg), einem Landgericht (Bückeburg) sowie dem preußischen Oberlandesgericht in Celle, das kraft Staatsvertrag auch für Schaumburg-Lippe zuständig war.
Das frühere Schaumburg-Lippische Landesarchiv ist heute aufgegangen im Staatsarchiv Bückeburg.
Schaumburg-Lippe hatte eine stark differenzierte Wirtschaftsstruktur. Bis in das 19. Jahrhundert bildete die Landwirtschaft eine wichtige Basis, wobei vor allem der Ackerbau vergleichsweise ertragreich war. Daneben war die Leinenweberei besonders in den nördlichen Gemeinden von Bedeutung. Das Leinen wurde besonders in die Niederlande, aber auch nach Skandinavien exportiert. Im 18. Jahrhundert bildete Wanderarbeit (Hollandgang) eine weitere wichtige Erwerbsquelle für die ländlichen Unterschichten.
Seit dem späten Mittelalter wurde in den Bückebergen Steinkohle abgebaut. Nach der Teilung der Grafschaft erfolgte der Abbau gemeinsam mit der Landgrafschaft Hessen-Kassel („Samtbergbau“); die Einkünfte wurden zwischen den Eigentümern geteilt. Nach 1866 gingen die hessischen Anteile an Preußen über. Der Steinkohlebergbau wurde besonders im 19. Jahrhundert schnell ausgebaut. 1905 wurde der Georgschacht bei Stadthagen als auch architektonisch bedeutsame Zentrale in Betrieb genommen.
Mehrere Glashütten entstanden im 19. Jahrhundert am Hang der Bückeberge und in Stadthagen. Sie erreichten aber nie die Bedeutung der in der benachbarten hessischen Grafschaft Schaumburg liegenden Hütten in Obernkirchen (Heye, Stoevesandt) und Rinteln (Stoevesandt).
Ein wichtiger Motor für die Industrialisierung war neben den Bodenschätzen die Eisenbahn. Von der wichtigen Ost-West-Verbindung Köln - Minden - Hannover - Berlin (vgl. Köln-Mindener Eisenbahn) profitierte vor allem das bis dahin bedeutungslose Stadthagen, wo sich nach 1871 viele kleine und mittlere Industriebetriebe niederließen. Mit dem Bau des Georgschachtes bei Stadthagen nahm die Bedeutung der Stadt noch weiter zu. Mit dem Ende des Steinkohlebergbaus 1961 endete diese Phase schaumburgisch-lippischer Wirtschaft.
Rang erhöht durch Napoleon → Königreiche: Bayern | Sachsen | Württemberg | Großherzogtümer: Baden | Hessen | Herzogtum: Nassau
Napoleonische Staaten → Königreiche: Westphalen | Großherzogtümer: Berg | Würzburg | Fürstentümer: Aschaffenburg (ab 1810 als Großherzogtum Frankfurt) | Von der Leyen | Regensburg (bis 1810)
Unverändert → Herzogtümer: Anhalt-Bernburg | Anhalt-Dessau | Anhalt-Köthen | Arenberg-Meppen | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Sachsen-Coburg-Saalfeld | Sachsen-Gotha-Altenburg | Sachsen-Hildburghausen | Sachsen-Meiningen | Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach (seit 1741 Personalunion, ab 1809 Realunion), Sachsen-Weimar-Eisenach | Fürstentümer: Hohenzollern-Hechingen | Hohenzollern-Sigmaringen | Isenburg-Birstein | Liechtenstein | Lippe | Reuß-Ebersdorf | Reuß-Greiz | Reuß-Lobenstein | Reuß-Schleiz | Salm-Kyrburg | Salm-Salm | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck
Preußen (ab 1834) (mit den zugehörigen Gebieten: Anhalt-Bernburg (1834–1863), Anhalt-Dessau (1834–1863), Anhalt-Köthen (1834–1847), Anhalt (ab 1863), Waldeck (ab 1834), Lippe (ab 1841), Lauenburg (1865–1876), Schleswig-Holstein (ab 1867)) | Hessen-Darmstadt (ab 1834) | Hessen-Kassel (1834–1866) | Hessen-Homburg (1835–1866) | Bayern (ab 1834) | Württemberg (ab 1834) (mit den zugehörigen Gebieten: Hohenzollern-Hechingen (1834–1850), Hohenzollern-Sigmaringen) (1834–1850) | Sachsen (ab 1834) | Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten (ab 1834) (mit den zugehörigen Gebieten: Sachsen-Weimar-Eisenach (ab 1834), Sachsen-Altenburg (ab 1834), Sachsen-Meiningen (ab 1834), Sachsen-Coburg und Gotha (ab 1834), Schwarzburg-Rudolstadt (ab 1834), Schwarzburg-Sondershausen (ab 1834), Reuß-Greiz (ab 1834), Reuß jüngerer Linie (ab 1848), Reuß-Schleiz (1834–1848), Reuß-Lobenstein und Ebersdorf (1834–1848)) | Baden (ab 1835) | Nassau (1835–1866) | Frankfurt (1836–1866) | Braunschweig (ab 1841) | Luxemburg (ab 1842) | Hannover (1854–1866) (mit den zugehörigen Gebieten: Schaumburg-Lippe (ab 1854)) | Oldenburg (ab 1854) | Hamburg (ab 1888) | Bremen (ab 1888) | Lübeck (ab 1868) | Elsaß-Lothringen (ab 1871) | Mecklenburg-Strelitz (ab 1867) | Mecklenburg-Schwerin (ab 1867)
Königreiche | ||
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Herzogtümer | Anhalt • Braunschweig • Sachsen-Altenburg • Sachsen-Coburg und Gotha • Sachsen-Meiningen |
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Fürstentümer | Lippe • Reuß älterer Linie • Reuß jüngerer Linie • Schaumburg-Lippe • Schwarzburg-Rudolstadt • Schwarzburg-Sondershausen • Waldeck-Pyrmont |
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Reichsland |
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