Staaten/Länder -> Vatikanstadt      

preceded by
 
Vatikanstadt
children states
 
  Kirchenstaat (752-1870)
  Vatikan (1926-)
 
succeeded by


Collections: Add to Basket Verkauft für: $10.0
Info: http://www.ebay.com/itm/301675226795 2015-07-07
PANAMA 1904 10 Centesimos Silver

Collections: Add to Basket Verkauft für: $4.0
Info: http://www.ebay.com/itm/301738450435 2015-09-21
PANAMA 1904 10 Centesimos Silver

Collections: Add to Basket Verkauft für: $18.0
Info: https://www.ebay.com/itm/364732543598 2024-02-26
ITALY 1 Lira 2001 R Proof - Silver 0.835 - History of the Lira - 1807 *
  Vatikanstadtfrom the Wikipedia Read original article
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Status Civitatis Vaticanæ (lateinisch)
Stato della Città del Vaticano (italienisch)
Staat Vatikanstadt
Flagge der Vatikanstadt
Wappen der Vatikanstadt
Flagge Wappen
Amtssprache Italienisch (de facto¹, Latein
Staatsform Wahlmonarchie
Der Papst ist als Bischof von Rom ex officio Staatsoberhaupt
Regierungssystem absolute Wahlmonarchie
Staatsoberhaupt Papst Franziskus
Regierungschef Präsident des Governatorats Giuseppe Bertello
Fläche 0,44 km²
Einwohnerzahl 842 Einwohner (gesch.; Stand Juli 2014)[1]
Bevölkerungsdichte ca. 1.900 Einwohner pro km²
Bevölkerungs­entwicklung gesch. +0,00 % [1] pro Jahr
Währung Euro (EUR)
Unabhängigkeit 11. Februar 1929 (Lateranverträge)
Nationalhymne Inno e Marcia Pontificale
Nationalfeiertag 13. März (Wahl von Franziskus)[1]
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Oktober)
Kfz-Kennzeichen V
ISO 3166 VAT
Internet-TLD .va
Telefonvorwahl +39 06 (zugeteilt: +379)
1Offizielle Sprachen der Schweizergarde sind Deutsch und Italienisch.
San Marino Vatikanstadt Frankreich Italien Italien Kroatien Mittelmeer Österreich Belgien Bulgarien Republik Zypern Tschechien Deutschland Dänemark Dänemark Estland Spanien Finnland Frankreich Frankreich Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Griechenland Griechenland Ungarn Irland Italien Italien Italien Litauen Luxemburg Lettland Niederlande Polen Portugal Rumänien Schweden Slowenien Slowakei Island Montenegro Mazedonien Kroatien Türkei Türkei Malta Serbien Dänemark Dänemark Norwegen Norwegen Isle of Man Guernsey Jersey Andorra Monaco Schweiz Liechtenstein Vatikanstadt San Marino Albanien Kosovo Bosnien und Herzegowina Moldawien Weissrussland Russland Ukraine Kasachstan Abchasien Südossetien Georgien Aserbaidschan Aserbaidschan Armenien Iran Libanon Syrien Israel Jordanien Saudi-Arabien Irak Russland Tunesien Algerien Marokko Vatican City in Europe (zoomed).svg
Über dieses Bild
Vatican City map DE.png

Der Staat Vatikanstadt (amtliche Langform in Deutschland[2] und der Schweiz[3]) oder Staat der Vatikanstadt (amtliche Langform in Österreich[4]), kurz auch Vatikan, Vatikanstadt oder Vatikanstaat genannt, ist der kleinste allgemein anerkannte Staat der Welt. Der Stadtstaat ist eine Enklave in Italien innerhalb des Stadtgebiets von Rom, hat eine Fläche von 0,44 Quadratkilometern und ist mit rund 840 Einwohnern auch der Staat mit den wenigsten Einwohnern.[5]

Zum Territorium der Vatikanstadt gehören unter anderem der Petersdom, der Petersplatz, die Vatikanischen Museen, die Sixtinische Kapelle sowie die Paläste und Gärten innerhalb der vatikanischen Mauern.

Der Staat ist eine absolute Wahlmonarchie, deren Monarch der Papst ist. Dieser wird von den Kardinälen gewählt und scheidet nur durch Tod oder Rücktritt aus diesem Amt aus. Der Heilige Stuhl als nichtstaatliches, eigenständiges, vom Staat Vatikanstadt zu unterscheidendes Völkerrechtssubjekt vertritt den Zwergstaat auf internationaler Ebene.

Geographie[Bearbeiten]

Hauptartikel: Territorium der Vatikanstadt
Petersplatz, gesehen von der Kuppel des Petersdomes

Das Staatsterritorium umfasst den von einer Mauer umfriedeten Vatikanischen Hügel und den Petersplatz. In der Vatikanstadt befinden sich unter anderem

Daneben sind folgende Gebäude und Grundstücke im exterritorialen Besitz des Heiligen Stuhls (jedoch nicht Teil vatikanischen Staatsgebietes):

Bevölkerung[Bearbeiten]

Von den 842 Menschen, die im Jahr 2014 im Vatikan lebten, hatten 572 die vatikanische Staatsbürgerschaft, die immer nur zeitweise und an eine Funktion gebunden verliehen wird. Sie ersetzt nie eine andere Staatsbürgerschaft.

Im Vatikan lebt der Papst mit seinen Kardinälen, Prälaten, Schweizergardisten und dem Gendarmeriekorps. Von den 3.000 Angestellten leben nur wenige im Vatikan selbst. Die meisten Angestellten sind die Regierungsmitglieder, Zeremonienmeister, Verkäufer, Restauratoren, Köche, Büroarbeiter, Drucker, Angestellte der Bank des Heiligen Stuhls (Istituto per le Opere di Religione, IOR, „Vatikanbank“) oder Reinigungspersonal. Die Angestellten sind grob in fünf Gruppen zu unterteilen:

Geschichte[Bearbeiten]

Petersdom, Apostolischer Palast und Vatikanische Museen von der Engelsburg aus.

Der Amtssitz der Päpste war bis ins 14. Jahrhundert nicht der Vatikan, sondern der Lateranpalast. „Vatikan“ bezeichnete zunächst einen am rechten Tiberufer gelegenen Hügel (mons vaticanus). Dort befand sich in der Antike der Zirkus des Kaisers Nero, in dem Martyrien und Hinrichtungen zahlreicher Christen und Juden stattgefunden haben sollen. Nördlich des Zirkus befand sich ein kleiner Friedhof, auf dem angeblich der Apostel Petrus begraben wurde. Schon wenig später wurde dort ein Erinnerungsmal gebaut, und im 4. Jahrhundert ließ Kaiser Konstantin an seiner Stelle eine große Grabeskirche errichten – die erste Peterskirche. Der Vatikan wurde damit zum zentralen Wallfahrtsort der Petrusverehrung. In den folgenden Jahrhunderten entstanden weitere Gebäude auf dem Hügel, vor allem so genannte scholae, die Wallfahrern verschiedener Nationalitäten Unterkünfte, Kapellen und Friedhöfe boten, aber auch über Wehranlagen verfügten. Unter Leo IV. wurden in der Mitte des 9. Jahrhunderts größere Befestigungen um den gesamten Wallfahrtsort errichtet (Leostadt).

Der Bischof von Rom konnte im Verlauf der Spätantike seinen Anspruch auf Vorrang innerhalb der Christenheit weitgehend durchsetzen und kann spätestens seit Gregor dem Großen (um 600) als „Papst“ bezeichnet werden. Nach dem Zerfall des Römischen Reiches beanspruchten die Päpste unter Berufung auf die so genannte, im 15. Jahrhundert als Fälschung enttarnte Konstantinische Schenkung die weltliche Herrschaft über das Territorium um Rom, welches somit zur Keimzelle des künftigen Kirchenstaats wurde. Im Jahre 751 wurde ihnen dieser Staat durch die Pippinische Schenkung endgültig garantiert, nachdem die Päpste einige Jahre zuvor aufgehört hatten, die Oberhoheit des oströmisch-byzantinischen Kaisers anzuerkennen. Die Päpste residierten jedoch zunächst nicht im Vatikan, sondern im Lateranpalast; die Kathedrale des Papstes als Bischof von Rom ist bis heute die Lateranbasilika außerhalb der Vatikanstadt.

Der Vatikanische Hügel wurde erst am Ende des 14. Jahrhunderts mit der Rückkehr der Päpste aus Avignon (1377) und dem Ende des Schismas (1417) zum päpstlichen Regierungssitz, Standort der römischen Kurie und damit zum Zentrum des Kirchenstaats sowie der katholischen Kirche insgesamt. Nach dem Schisma sollte die neu gewonnene Einheit der Kirche durch große Bauprojekte verdeutlicht werden. Der vor den Toren Roms befindliche Vatikan bot dafür neben der Nähe zu den vermuteten Gebeinen Petrus’ ausreichend unbebauten Raum. Vor allem Nikolaus V. entwarf Mitte des 15. Jahrhunderts gewaltige Baupläne, die unter ihm und seinen Nachfolgern nur zum Teil umgesetzt wurden. Teils planvoll, teils aus pragmatischen Gründen entstanden in den folgenden Jahrhunderten Kirchen, Kapellen, Verwaltungsgebäude, Wehranlagen, Unterkünfte und andere Bauwerke auf dem Vatikanischen Hügel. Im Jahre 1506 begannen die Bauarbeiten am Petersdom. 1589 gab Sixtus V. den Bau des Apostolischen Palastes in Auftrag, der noch heute die Wohnung des Papstes und wichtige Verwaltungsorgane enthält. Im Jahre 1626 wurde der Petersdom eingeweiht, der Endausbau dauerte bis 1650. Kurz darauf erhielt der Petersplatz seine heutige Form.

Parallel zum Ausbau des Vatikans weitete sich das Territorium des Kirchenstaats aus. Bis ins 19. Jahrhundert erstreckte es sich über das heutige Mittelitalien zwischen Rom im Südwesten bis Bologna im Nordosten – mit den Regionen Latium, den Marken, Umbrien und der Romagna. Allerdings wurde 1798 im Zuge der Französischen Revolution das Gebiet zur Römischen Republik erklärt, 1808 wurden die Territorien dem Königreich Italien einverleibt. Der Wiener Kongress stellte den Kirchenstaat jedoch wieder her.

Im Zuge der italienischen Einigung wurde der Kirchenstaat in den ersten Jahren des Pontifikats von Papst Pius IX. im europaweiten bürgerlichen Revolutionsjahr 1848/49 (vergleiche Deutsche Revolution 1848/49 und Februarrevolution 1848) erneut durch radikaldemokratische Aufstände erschüttert. Diese führten zur Flucht des Papstes und zu einer weiteren Republik im Kirchenstaat, die lediglich knapp fünf Monate (Februar bis Juli 1849) Bestand hatte, bis sie durch französische und spanische Interventionstruppen niedergeschlagen wurde (vergleiche Römische Republik (1849)). Der Staatspräsident Frankreichs und spätere (ab 1852) französische Kaiser Napoléon III. beließ einige Truppen als Schutzmacht des Papstes, der nach der Niederschlagung der Revolution wieder polizeistaatliche Verhältnisse im Kirchenstaat etablierte, bis 1870 in Rom. Nach dem Sardinischen Krieg zwischen dem Königreich Sardinien-Piemont und Frankreich einerseits und Österreich andererseits fiel ein Teil des Kirchenstaats bereits 1861 an das neu ausgerufene Königreich Italien. Als Frankreich seine Schutztruppen aufgrund des Deutsch-Französischen Krieges aus Rom abzog, wurde der Restkirchenstaat (Latium mit Rom) durch Truppen unter König Viktor Emanuel II. im Jahre 1870 besetzt. Der Status der Vatikanstadt war zunächst ungeklärt (so genannte Römische Frage), jedoch blieb in ihr de facto die Herrschaft der katholischen Kirche bestehen, so dass sich ab 1870 die kirchlichen Verwaltungsorgane aus dem restlichen Kirchenstaat in der Vatikanstadt konzentrierten. In dieser Zeit entwickelte sich die bauliche und institutionelle Abschottung vom Rest Roms. Erst durch die Lateranverträge von 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Italien unter der Diktatur des faschistischen Ministerpräsidenten Benito Mussolini wurde der Kirchenstaat wieder als souveräner Staat festgeschrieben. Danach umfasst er nur noch das von einer Mauer begrenzte Gelände um den Petersdom.

Panoramabild der Vatikanischen Museen, des Petersplatzes und der Vatikanischen Audienzhalle (von der Kuppel des Petersdomes aus gesehen), zusammengesetzt mit Stitch-Software aus 8 Einzelaufnahmen.

Recht[Bearbeiten]

Hauptartikel: Recht der Vatikanstadt

Verfassungsrecht[Bearbeiten]

Rechtsquellen[Bearbeiten]

Im Gesetz über Rechtsquellen[6] (Legge sulle fonti del diritto)[7] vom 1. Oktober 2008 (in Kraft seit 1. Januar 2009) wird als erste Rechtsquelle und Bezugspunkt für die Auslegung das kanonische Recht festgelegt. Weitere Hauptquellen sind die vom Vatikanstaat erlassenen Gesetze, Dekrete, Reglemente und internationalen Abkommen (Art. 1). Braucht man Regelungen für Bereiche, welche in den bisherigen Rechtsquellen keine Beachtung finden, so greift man subsidiär auf italienische Gesetze und Rechtserlasse zurück. Einige wenige, für einen Staat grundlegende subsidiäre Übernahmen (etwa Zivil- und Strafrechtsbuch) sind seit der Staatsgründung explizit festgelegt und teilweise auf den Übernahmezeitpunkt eingefroren. Änderungen gibt es durch explizite Novellen. Andere Übernahmen geschahen bis 2008 quasi automatisch, seit 2009 müssen nun die vatikanischen Behörden die anwendbaren Rechtsquellen zuerst ausdrücklich billigen. Dies soll einen zusätzlichen Schutz bieten, dass mit den katholischen Doktrin gar nicht vereinbare Rechtsvorschriften liberaler Regierungen zur Anwendung kommen können.[8] Für diese allgemeinen Übernahmen und für die im weiteren erwähnten spezifischen Übernahmen gilt immer eine allgemeine Ausschlussklausel, wenn die Rechtserlasse im Widerspruch zu den Geboten des göttlichen Rechts, zu den allgemeinen Grundsätzen des kanonischen Rechts und zu bilateralen Verträgen stehen (Art. 3). Bei starken Divergenzen wurde schon bisher von dieser Klausel Gebrauch gemacht.[8]

In den weiteren Abschnitten sind vor allem Übernahmen grundlegender staatlicher Rechtsquellen geregelt, wie es schon seit 1929 gehandhabt wird. Mit einigen extra aufgezählten Ausnahmen (beispielsweise Staatsbürgerschafts- und Personenstandsrecht und für die Eheschließung gilt ausschließlich kanonisches Recht) hat das italienische Zivilgesetzbuch vom 16. März 1942 mit seinen Änderungen bis 31. Dezember 2008 subsidiäre Geltung (Art. 4). Für die Verfahren gilt das vatikanische Zivilprozessbuch von 1946 in der aktuellen Fassung. (Art. 5) Kann eine Zivilstreitigkeit damit nicht gelöst werden, so entscheidet der Richter unter Berücksichtigung des göttlichen und des Naturrechts und allgemeiner vatikanischer Grundsätze (Art. 6). Eine zukünftige Neuordnung des Strafrechtssystem wird in Aussicht gestellt. Bis dahin gilt wie seit 1929 das italienische Strafgesetzbuch mit einigen wenigen Anpassungen in eigenen Gesetzen (Art. 7). War zu Beginn das italienische Strafgesetzbuch (Codice Penale, CP) aus dem Jahre 1889, eingefroren in der Fassung von 8. Juni 1929 gültig,[9] so wurde der Stichtag im Jahre 1969 auf den 31. Dezember 1924 vorverlegt.[10] Damit wurde unter anderem die 1926 in Italien wiedereingeführte Todesstrafe im Vatikan abgeschafft. Im Strafprozessrecht gilt ebenfalls das 1929 übernommene italienische Strafprozessbuch, mit den aktuellen vatikanischen Anpassungen (Art. 8). Wird ein Tatbestand nicht im vatikanischen Recht und nicht im italienischen Recht von 1924 mit den vatikanischen Anpassungen besprochen und verletzt die Tat die allgemeinen Grundsätze der Religion, Moral, öffentlichen Ordnung oder Sicherheit von Personen und Gegenständen, kann der Richter trotzdem eine Geld-, Freiheits- oder alternative Strafe verhängen (Art. 9; 1929–2008: Art. 23). Dies kam beispielsweise bei einem Prozess wegen Drogenbesitz zur Anwendung,[11] eine Tat die in der vatikanischen Strafrechtsordnung nicht einmal annähernd vorkommt, da es in den 1920er Jahren kein strafrechtliches Thema war. Im Zuge dieses Falles wurde 2007 auch geklärt,[12] dass der damalige Art. 23 trotz allgemeiner Regelungen über das Strafrecht nicht der Legalität widerspricht.[13][14] In Art. 12 werden noch verwaltungsrechtliche italienische Bestimmungen für bestimmte Bereiche wie Maßsystem, Post, Eisenbahn etc. mit Stand vom 31. Dezember 2008 übernommen, und (anscheinend ohne Zeiteinschränkung) auch italienische Bestimmungen und Bestimmungen der Region Latium, der Provinz und der Stadt Rom für Baupolizei, Hygiene und öffentliche Gesundheit.

Politik[Bearbeiten]

Politisches System[Bearbeiten]

Blick vom Petersplatz über die Piazza Retta auf die Fassade des Petersdomes
Petersdom bei Nacht.
Regierungspalast, gesehen von der Kuppel des Petersdomes

Der Staat der Vatikanstadt steht unter der Autorität des Heiligen Stuhls (nach Völkerrecht ein weiteres souveränes, jedoch nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt), Staatsoberhaupt ist der Papst. Bestimmte Besitzungen des Heiligen Stuhls in und um Rom haben gemäß den Lateranverträgen exterritorialen Status, ohne aber Teil des vatikanischen Territoriums zu sein. Für die innere Sicherheit des Staates sind die Schweizergarde und das vatikanische Gendarmeriekorps zuständig. Die äußere Sicherheit wird durch den italienischen Staat gewährleistet.

Der Papst ist als Bischof von Rom ex officio Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt und besitzt die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt gemäß Art. 1, Abs. 1 des Grundgesetzes des Vatikanstaates.[15] Die Vatikanstadt ist damit die letzte absolute Monarchie Europas. Mit der Staatswerdung im Jahr 1929 wurde ein, 2001 reformiertes, Grundgesetz promulgiert.

Seit 1984 ist der Kardinalstaatssekretär mit der ständigen Vertretung des Papstes in der weltlichen Leitung der Vatikanstadt beauftragt.

Während der Sedisvakanz, also der Zeitspanne zwischen dem Tod oder dem Amtsverzicht des Papstes und der Wahl seines Nachfolgers, ruht alle päpstliche Gewalt. Das Kardinalskollegium verfügt über alle weltlichen Befugnisse des Papstes. Als vordringlichste Aufgabe des Kardinalskollegiums ist die Ausrichtung der Papstwahl, die im so genannten Konklave stattfindet, zu sehen. Andere Amtsgeschäfte kann es während der Sedisvakanz in besonders dringenden Fällen ebenfalls führen. Solche Erlasse sind aber in ihrer Wirksamkeit auf die Dauer der Sedisvakanz begrenzt. Dem neu gewählten Papst steht es frei, diese Bestimmungen nach den Vorschriften des kanonischen Rechts zu bestätigen oder zu verwerfen.

Die legislative Gewalt übt, sofern sich der Papst eine Entscheidung nicht selbst oder besonderen Kurienmitgliedern vorbehalten hat, die aus sieben Kurienkardinälen bestehende Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt aus. Sie wird vom Papst für fünf Jahre ernannt und erarbeitet Gesetzesvorschläge, die dem Papst durch das Staatssekretariat zur Begutachtung unterbreitet werden. Dabei ist sie hauptsächlich für die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zuständig.

Die exekutive Gewalt wird vom Governatorat der Vatikanstadt ausgeübt, deren Präsident Giuseppe Bertello gleichzeitig der Vorsitzende der Päpstlichen Kommission ist. Er wird in seiner Tätigkeit von einem Generalsekretär als Leiter des Governatorats, zuständig für die zentrale Verwaltung, unterstützt. Wichtige Fragen legt der Kardinalpräsident der Kommission oder dem Staatssekretariat zur Überprüfung vor.

Die Judikative (Recht der Vatikanstadt) besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Appellations- und einem Kassationshof. Urteile werden im Namen des Papstes gefällt. Dieser hat nach dem Staatsgrundgesetz das Recht, in jedweder Straf- oder Zivilsache und in jeder Phase allumfassend einzugreifen und beispielsweise die Entscheidungsbefugnis in einem Prozess einer speziellen Instanz oder sich selbst zu übertragen. Rechtsmittel sind in solchen Fällen nicht mehr zulässig; seine Jurisdiktionsgewalt ist allumfassend.[16]

Der Staat der Vatikanstadt nimmt keine diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten auf, sondern überlässt dies dem Heiligen Stuhl. Er ist somit kein Mitglied der Vereinten Nationen (während der Heilige Stuhl permanenten Beobachterstatus genießt).

Der Vatikan hat die Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet und kann daher dem Europarat nicht beitreten.

Die Todesstrafe wurde 1969 formell abgeschafft. Sie wurde seit Bestehen des Staates der Vatikanstadt nie vollstreckt; die letzten Vollstreckungen erfolgten 1870 im Kirchenstaat.

Die Staatsbürgerschaft der Vatikanstadt besitzen alle im Vatikan oder in Rom wohnhaften Kardinäle, alle Diplomaten des Heiligen Stuhls sowie auf Antrag alle anderen im Vatikan wohnhaften und in Dienst stehenden Personen.

Sicherheit[Bearbeiten]

Schweizergardisten in ihren traditionellen Uniformen
Italienisches Polizeifahrzeug des Aufsichtsamtes für Öffentliche Sicherheit „Vatikan“.

Mit der Schweizergarde verfügt der Vatikan über die kleinste und älteste Armee der Welt (seit 1506). Für die interne Sicherheit gibt es noch zusätzlich eine eigene Polizei, den Corpo della Gendarmeria. Der Vatikan verfügt aber nicht über Luft- oder Seestreitkräfte. Die externe Landesverteidigung wird gemäß einem bilateralen Abkommen durch Italien gesichert. Laut Lateranverträgen ist Italien für die Sicherheit auf dem vatikanischen Petersplatz zuständig. Durchgeführt wird die Überwachung vom Aufsichtsamt für Öffentliche Sicherheit „Vatikan“, das direkt der Abteilung für Öffentliche Sicherheit der italienischen Polizei unterstellt ist.[17]

Für Besucher gibt es bei der Einreise, die meistens zu Fuß erfolgt, eine Sicherheitskontrolle, aber keine Ausweis- oder Zollkontrolle. Bei der Ausreise nach Italien werden keinerlei Kontrollen durchgeführt, mitgebrachte Waren bleiben also de facto zoll- und steuerfrei.

Der Vatikan kann auf seinem Gebiet straffällig gewordene Personen, gleichgültig, ob sie dort von der eigenen Gendarmerie oder von Hilfstruppen der italienischen Polizei verhaftet werden, zur Aburteilung an Italien überstellen, das zur Übernahme verpflichtet ist und vatikanisches Recht anzuwenden hat. Nur bei einer vorherigen Flucht auf italienisches Territorium kommt das dort geltende Strafrecht zur Anwendung.

Der Vatikanstaat hat die höchste Kriminalitätsrate der Welt, wenn die Anzahl der Straftaten in Relation zur Anzahl der Einwohner gestellt wird; tatsächlich ist die Kriminalitätsrate aber darauf zurückzuführen, dass Täter und Opfer dieser Straftaten so gut wie ausschließlich aus dem Kreise der jährlich 18 Millionen Besucher stammen[18]. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Kleinkriminalität wie etwa Handtaschendiebstähle. 90 Prozent der Vorfälle bleiben unbestraft, da die Täter nach Italien fliehen. Das vatikanische Gefängnis bietet nur zwei Personen Platz und wird zurzeit als Lagerraum verwendet. Es wurde im Laufe der Geschichte erst wenige Male benutzt: einer der Insassen war ein Priester, der wegen illegalen Geldtransfers verurteilt wurde; der zweite war ein Mann, der beim Münzdiebstahl in der Peterskirche ertappt wurde; der dritte war ein schwedischer Tourist, der einen Priester attackierte, und zuletzt ein Schweizer Besucher, der einen Gardisten gröblich beleidigte. Der Papst-Attentäter Mehmet Ali Ağca verbüßte seine Strafe nicht im Vatikan, sondern in einem römischen Gefängnis. Medienberichten zufolge saß im Jahr 2012 der Kammerdiener des Papstes im Vatikan ein, der wegen der „Vatileaks“-Affäre in die Schlagzeilen geraten war.[19]

Wirtschaft[Bearbeiten]

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Wirtschaftssituation[Bearbeiten]

Als souveräner Staat wickelt der Vatikan seine Finanzgeschäfte eigenständig ab.

Anfang der 1990er Jahre haben neben der Offenlegung der Staatsfinanzen auch spürbare Bemühungen eingesetzt, die über Jahrhunderte gewachsene Organisationsstruktur zu vereinfachen. Die Verwaltung der vatikanischen Vermögenswerte stützt sich nun auf vier Säulen:

  • Der Präfektur für wirtschaftliche Angelegenheiten steht der „Finanzminister“ der Weltkirche vor (Velasio De Paolis).
  • Als Präsident des Governatorats des Stadtstaates Vatikan ist Giovanni Kardinal Lajolo für Einnahmen und Ausgaben auf dem Territorium zuständig.
  • Die Vermögensverwaltung des Heiligen Stuhles (APSA) leitet Kardinal Attilio Nicora. Über die APSA werden die Gehälter gezahlt und über anfallende Investitionen entschieden.
  • Das Institut für Religiöse Werke (IOR), besser bekannt als Vatikanbank, wurde 1942 von Papst Pius XII. gegründet. Die Bank wurde bis 24. Mai 2012 von Ettore Gotti Tedeschi geführt. Nachdem immer wieder Vorwürfe erhoben wurden, die Vatikanbank sei in Geldwäsche und Mafiakontakte verstrickt, wurde vom damaligen Papst Benedikt XVI. eine Kardinalskommission geschaffen, die nun die Geschäfte der Bank kontrolliert. Eigentümer der Vatikanbank ist der Heilige Stuhl, der auch Anspruch auf ihre Gewinne hat. Im Juli 2014 gab der Vatikan bekannt, dass der französische Finanzexperte Jean-Baptiste de Franssu den Deutschen Ernst von Freyberg als Präsident der Vatikanbank per sofort ablöst.[20]

Staatsfinanzen[Bearbeiten]

Zu den Haupteinnahmequellen des Vatikans gehören, abgesehen von den Einnahmen aus den grundsteuerfreien Immobilien,[21] die Geschäfte innerhalb des Vatikans. Die Gewinne des Supermarktes ebenso wie die Überschüsse der Vatikantankstelle, der Apotheke und des Bekleidungsgeschäftes fließen in die Staatskasse. Die Kartenzahlungen in diesen Einrichtungen wurden zum 1. Januar 2013 unterbunden. Als Begründung wurde genannt, dass der Vatikan die internationalen Geldwäscheregeln nicht befolge. Daher dürfe der Betreiber der Terminals, die italienische Tochter der Deutschen Bank, nicht weiter im Vatikan operieren.[22]

Weitere Haupteinnahmen werden von Souvenirständen und durch freiwillige Spenden erzielt. Jährlich werden im Schnitt etwa 85 Millionen Euro an den Vatikan gespendet. Andere Einnahmequellen sind der Verkauf von vatikanischen Euromünzen und Sonderprägungen sowie Briefmarken an Sammler. Die Vermietung von rund 2.400 Häusern außerhalb des Vatikans garantiert ebenfalls ein regelmäßiges Einkommen.

Zudem besitzt der Vatikan Gold, das in New York lagert, gut 850 Immobilien im geschätzten Wert von 1,5 Milliarden Euro sowie Kunstschätze, von denen der frühere Papst Johannes Paul II. sagte: „Sie sind unverkäuflich, sie gehören allen Menschen.“

Von der Staatsbilanz des Vatikans sind die Einnahmen aus Kirchensteuern sowie bestimmte Aufwendungen ausdrücklich ausgeschlossen. Diese fließen direkt den Diözesen und Ordensgemeinschaften in aller Welt zu, die jedoch die Arbeit des Papstes, der vatikanischen Kongregationen, Räte und Kirchengerichte mit Millionenbeträgen unterstützen. Nach Angaben verschiedener Bistümer in Deutschland verstehe sich die katholische Kirche ausdrücklich als Weltkirche, und da der Vatikan wichtige übergeordnete Aufgaben wahrnehme, tragen über den Verband der Diözesen Deutschlands demzufolge alle deutschen Bistümer pro Jahr einen Anteil für die Aufgaben der Weltkirche bei.

Obwohl der Vatikan nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ist der Euro durch bilaterale Verträge offizielles Zahlungsmittel. Für den Handel mit dem Vatikan gelten jedoch die gleichen Zollbestimmungen wie für den Handel mit Ländern außerhalb des Europäischen Binnenmarktes.

Das Budget umfasste 2008 Ausgaben von umgerechnet 356,8 Mio. US-Dollar bei Einnahmen von umgerechnet 355,5 Mio. US-Dollar.[1] Bischof Carlo Maria Viganò hat als Generalsekretär der wirtschaftlichen Verwaltung des Vatikans den Haushalt saniert und von einem Verlust von ca. 8 Mio. € im Jahr 2009 zu einem Überschuss von mehr als 34 Mio. € 2010 geführt.[23]

Sonstiges[Bearbeiten]

Im Vatikan gibt es keine Umsatzsteuer. Wirtschaftswerbung ist verboten, außer an Fahrzeugen.

2008 erhielt der Vatikanstaat den Europäischen Solarpreis 2008 für die Installation einer Solarstromanlage von der Größe eines Fußballfeldes. Dadurch werden seit der Installation vom Vatikan pro Jahr rund 220 Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid ausgestoßen.[24]

Im Jahre 2010 wurde der 100. Brunnen im Vatikan eröffnet.[25]

Verkehr[Bearbeiten]

Eisenbahn[Bearbeiten]

Selten benutzter Bahnhof des Vatikans

Der Vatikan verfügt seit 1933 über einen eigenen Bahnhof und rund 200 Meter Schienenstrecke. Der Bahnhof wird nur noch selten für den Personentransport genutzt, zuletzt 1979 (zum nächstgelegenen Bahnhof Roma San Pietro), 2002 (nach Assisi) von Johannes Paul II. und 2011 von Papst Benedikt XVI. ebenfalls nach Assisi. Darüber hinaus gibt es immer wieder Sonderfahrten für Reisegruppen, z. B. im Jahre 2008 für die Deutsche Gesellschaft für Eisenbahngeschichte. Seit 2003 ist im Bahnhof ein kleines Kaufhaus untergebracht. Ansonsten wird diese Schienenstrecke zum Gütertransport benutzt. Die Zufahrt zur Vatikanstadt ist durch ein großes Tor von Rom getrennt. Der Gleisanschluss des Vatikans an die italienische Eisenbahninfrastruktur wird durch die Vatikanische Staatsbahn betrieben.

Luftverkehr[Bearbeiten]

Im Vatikan befindet sich ein Hubschrauberlandeplatz.

Straßenverkehr[Bearbeiten]

Die etwa 50 Straßen tragen Straßennamen und -schilder. Die beiden „Hauptstraßen“ sind die Via del Pellegrino und die Via di Belvedere, die beide beim St.-Anna-Tor (Haupteinfahrt in die Vatikanstadt) beginnen.

Öffentlicher Personennahverkehr[Bearbeiten]

Innerhalb der Vatikanstadt verkehren keine Nahverkehrsmittel. Im öffentlichen Nahverkehr ist die Vatikanstadt vom U-Bahnhof Ottaviano der Metro-Linie A zu Fuß erreichbar. Die im Bau befindliche Linie C wird am Petersplatz halten. Darüber hinaus ist die Vatikanstadt über die Haltestelle Risorgimento mit der Linie 19 der Straßenbahn Rom und diversen Buslinien erreichbar. Eine dieser Buslinien ist die Linie 49 (Stazione Roma Monte Mario FL 3 ↔ Via di Torrevecchia ↔ L.GO Boccea/Cornelia ARisorgimento/San Pietro 19 ↔ Piazza Cavour), die über die Viale Vaticano den Norden und Osten der Vatikanstadt erschließt. Die Straßenbahnlinie 19 hält auch an der Haltestelle Ottaviano, sodass sie sich dort mit der Metro-Linie A kreuzt. Alle diese Linien werden von der ATAC betrieben.[26]

Postwesen[Bearbeiten]

Als souveräner Staat besitzt der Vatikan eine eigene Postverwaltung „Poste Vaticane“, deren Briefmarken ausschließlich auf eigenem Territorium gültig sind. Das Porto richtet sich nach den entsprechenden Entgelten der italienischen Post.

Trivia[Bearbeiten]

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Kulturgutschutz[Bearbeiten]

Ein Teil der Vatikanischen Gärten mit dem Bahnhof (linker Vordergrund) und dem Regierungspalast (rechter Vordergrund)

Das gesamte Gebiet der Vatikanstadt ist seit 1984 durch die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) als Weltkulturerbe anerkannt und ist somit der einzige Staat der Welt, dessen komplettes Territorium von der UNESCO geschützt ist. Darüber hinaus ist die Vatikanstadt gegenwärtig der einzige Ort, der bei der UNESCO als Denkmalzentrum (englisch centre containing monuments) im „Internationalen Register für Kulturgut unter Sonderschutz“ entsprechend Kapitel II der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten eingetragen ist.

Fußball[Bearbeiten]

Hauptartikel: Fußball im Vatikan

Der Vatikan besitzt eine Fußballauswahl und eine eigene Liga. Da das Land jedoch über keinen Fußballplatz aus Naturrasen verfügt, der den FIFA-Normen entspricht, ist der Vatikan kein Mitglied der FIFA.

Top-Level-Domain[Bearbeiten]

Die Top-Level-Domain der Vatikanstadt ist .va. Sie zählt zu den länderspezifischen Top-Level-Domains mit den wenigsten aktiven Adressen überhaupt.

Sonstiges[Bearbeiten]

Es gibt keinen Friseur, kein Krankenhaus (jedoch eine Krankenstation), keine Schule, jedoch einen Supermarkt, eine Apotheke (seit 1874) und mehrere Tankstellen. Der Abfall wird durch die römische Stadtverwaltung abtransportiert. In den vatikanischen Museen befinden sich ein Selbstbedienungsrestaurant, eine Pizzeria und ein Café, auf dem Dach der Peterskirche ein Souvenirgeschäft und ein kleines Café.

Es gibt im Vatikan keinen privaten Grundbesitz, Wohnungen werden den Vatikanbürgern für die Dauer ihres Amtes zugeteilt. Die Staatsbürger zahlen weder für elektrischen Strom noch für Telefon. Die Mieten sind sehr niedrig und betragen etwa vier Prozent des Einkommens.

Die Einkommen der unteren Gehaltsklasse betragen um die 1300 Euro, ein Kardinal erhält etwas mehr als das Doppelte. Vatikanische Gehälter unterliegen keiner Einkommensteuer. Der Papst selbst bezieht kein Gehalt. 1981 wurde mit der „Arbeitnehmervereinigung der Laien im Vatikan“ eine Art Gewerkschaft gegründet. Im Vatikan gilt eine 36-Stunden-Woche, Tarifverhandlungen gibt es nicht.

Der Vatikan hat mit 100 Prozent den höchsten Katholikenanteil weltweit.

Die Stadtmauer um die Vatikanstadt deckt sich nicht hundertprozentig mit dem Staatsgebiet des Vatikanstaates. So gehört ein großer Teil der Päpstlichen Audienzhalle, der Palazzo del Sant’Uffizio (Sitz der Glaubenskongregation), der Campo Santo Teutonico (Deutscher Friedhof) und eine Kapelle zwar zur Vatikanstadt; sie liegen jedoch auf italienischem Staatsgebiet. Die Staatsgrenze verläuft mitten durch die Audienzhalle, wobei der Papstthron noch auf vatikanischem Staatsgebiet steht, die anwesenden Besucher der Audienz sehen jedoch aus dem italienischen Ausland zu.

Obwohl der Vatikanstaat keinen direkten Zugang zum Meer besitzt, ist ihm gemäß der Erklärung von Barcelona aus dem Jahr 1921 die Hochseeschifffahrt mit eigenen Schiffen unter der päpstlichen Flagge gestattet – ein Recht, das der Vatikanstaat derzeit nicht ausübt.[27]

Der Vatikan hat mit 100 Prozent der Bevölkerung die höchste Alphabetisierungsrate.

Geldautomat mit lateinischer Anleitung

Die Geldautomaten im Vatikan (automatum monetale, Plural: automata monetalia) haben eine lateinische Anzeige.

Sant’Anna dei Palafrenieri

Alle Beschäftigten sind zu absoluter Dienstverschwiegenheit verpflichtet. Wer für die Kurie arbeiten möchte, muss vorher in einer Kapelle an den Altar treten, vor zwei Priestern die Hand auf die Bibel legen und in lateinischer Sprache schwören, Schweigen zu bewahren. Wer den Eid bricht, wird fristlos entlassen.

Im Vatikan werden pro Einwohner und Jahr die meisten Poststücke versandt (7.200); zum Vergleich: in den USA sind es 660 und in Italien 109 pro Jahr.

Auch Frauen und Kinder von Vatikanbürgern können die vatikanische Staatsbürgerschaft erhalten. Frauen verlieren diese jedoch bei Trennung, männliche Nachkommen im Alter von 25 Jahren und weibliche bereits eher, wenn sie heiraten.

Der Vatikan ist zwar Zentrum der katholischen Kirche, besitzt jedoch auf seinem Staatsgebiet keinen Bischofssitz. Die Peterskirche (Basilika St. Peter im Vatikan) war niemals bischöfliche Kathedrale, sondern Grabeskirche des Apostels Petrus. Die Kathedrale der Diözese Rom ist San Giovanni in Laterano (exterritoriales Gebiet). Selbst die Pfarrkirche der Pfarrei des Vatikanstaates ist nicht St. Peter, sondern Sant’Anna dei Palafrenieri.

Staatsoberhaupt mit allen legislativen, exekutiven und judikativen Rechten ist zwar der Papst (natürliche Person), als Souverän aber wird in den Lateranverträgen der Heilige Stuhl (Völkerrechtssubjekt) bezeichnet. Somit ist der Vatikanstaat das einzige Völkerrechtssubjekt, dessen Souverän selbst ein (von ihm verschiedenes) Völkerrechtssubjekt ist.

Siehe auch[Bearbeiten]

  Portal: Vatikan – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Vatikan

Literatur[Bearbeiten]

  • Fabrizio Rossi: Der Vatikan. Politik und Organisation. Beck, München 2004, ISBN 3-406-51483-9
  • Thomas J. Reese: Im Innern des Vatikan. Politik und Organisation der katholischen Kirche. Fischer, Frankfurt a. M. 2000, ISBN 3-10-062921-3
  • Niccolo Del Re (Hrsg.)/dt. Bearbeitung: Elmar Bordfeld: Vatikanlexikon. Pattloch, Augsburg 1998, ISBN 3-629-00815-1
  • Werner Kaltefleiter und Hanspeter Oschwald: Spione im Vatikan. Die Päpste im Visier der Geheimdienste. Pattloch, Augsburg 2006, ISBN 3-629-02126-3 (alle wesentlichen Geheimdienstaktivitäten und deren Folgen zwischen 1939 und heute)
  • Alexander Smoltczyk: Vatikanistan: Eine Entdeckungsreise durch den kleinsten Staat der Welt. München: Heyne-Verlag, 2008, ISBN 978-3-453-15434-6.
  • Andreas Sommeregger: Soft Power und Religion. Der Heilige Stuhl in den internationalen Beziehungen, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2011; ISBN 978-3-531-18421-0

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. a b c d CIA – The World Factbook; Europe: Holy See (Vatican City). Abgerufen am 11. August 2014.
  2. Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland (PDF; 39 kB) Stand 22. April 2009
  3. Liste der Staatenbezeichnungen (PDF-Datei; 51 kB) des Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Direktion für Völkerrecht DV, Abteilung II
  4. Liste der Staatennamen und deren Ableitungen (PDF-Datei; 53 kB) in den vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten verwendeten Formen
  5. Rankingliste bei lexas.net (Daten basierend auf Wikipedia, Stand: 23. November 2007; als Liste aufbereitet)
  6. Nr. LXXI Gesetz über die Rechtsquellen (deutsche Übersetzung) vom 1. Oktober 2008 in Auswahl von Gesetzen des Vatikanstaates. Deutsche Übersetzung der italienischen Originaltexte (PDF), vaticanstate.va.
  7. Nr. LXXI Legge sulle fonti del diritto, vatican.va.
  8. a b Deepa Babington: Vatican Ends Automatic Adoption of Italian Law, reuters.com, 31. Dezember 2008.
  9. Art. 4 [alte Fassung] Art. 3 Legge sulle fonti del diritto, N.II., 7. Juni 1929.
  10. Art. 39 Legge che modifica la legislazione penale e la legislazione processuale penale, N.L vom 21. Juni 1969.
    mit dem Art. 4 des Legge sulle fonti del diritto 1929 geändert wurde.
  11. Sentenza 4 maggio 2007 Prot. NN. 31/03 e 5/04 Reg. Gen. Pen. (inedita).
  12. Tribunale, coram Della Torre, 6 ottobre 2007, causa n. 31/2003, in Cassazione penale, 2009, pp. 2198
  13. Waldery Hilgeman: La nuova Legge sulle Fonti del Diritto dello Stato della Città del Vaticano, S. 75–76 (PDF, S. 33–34; 594 kB).
  14. Nicola Picardi: Alle origini della giurisdizione vaticana (PDF-Datei; 775 kB), Historia et ius 1/2012, Paper 3, S. 52–53.
  15. Das neue Grundgesetz des Vatikanstaates
  16. Zur allumfassenden Jurisdiktion des Papstes siehe auch § 1399 CIC | http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P58.HTM
  17. it:Ispettorato di pubblica sicurezza „Vaticano“
  18. http://www.rwi-essen.de/forschung-und-beratung/fdz-ruhr/unstatistik-des-monats/archiv/#headline_1211
  19. Hausarrest statt Haft: Papst-Kammerdiener darf nach Hause. Abgerufen am 29. September 2012.
  20. Franzose neuer Bankchef am Heiligen Stuhl, Handelsblatt vom 09. Juli 2014.
  21. Himmlische Privilegien Ulrike Sauer, Süddeutsche Zeitung, 2. Januar 2012.
  22. https://epaper.general-anzeiger-bonn.de/eweb/ga/2013/01/04/vs/6/1598764/
  23. Ulrike Sauer, Der Pater III – wie der Vatikan einen Finanzchef einsetzte, um die Korruption am Heiligen Stuhl zu bekämpfen, in: Süddeutsche Zeitung, 27. Januar 2012, S. 26.
  24. www.dw-world.deDeutsche Welle: Energie von oben – Vatikan erhält Öko-Preis, 30. November 2008. Aufgerufen am 14. Juni 2011.
  25. Pier Carlo Cuscianna: Le Cento Fontane (99+1) del Vaticano. Volume 1. Fontane nei Viali e nel Bosco. 304 S., Vatikanstadt (Governatorato dello Stato della Città del Vaticano), 2010, italienisch, ohne ISBN.
  26. http://www.agenziamobilita.roma.it/cerca-linea.html
  27. Internetauftritt des Staates der Vatikanstadt Stand 9. Februar 2011

Weblinks[Bearbeiten]

Weiterführende Informationen in den
Schwesterprojekten von Wikipedia:
Multimedia-Inhalte
Wiktionary Wörterbucheinträge
Wikisource Quellen und Volltexte
Wikivoyage Reiseführer
  Wikimedia-Atlas: Vatikanstadt – geographische und historische Karten

41.902512.451666666667Koordinaten: 41° 54′ 9″ N, 12° 27′ 6″ O