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Herzogtum Nassau (1806 - 1866)
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Herzogtum Nassau
Bundesstaat des
Deutschen Bundes
Wappen Flagge
Wappen von Nassau Flagge von Nassau
 
Landeshauptstadt Wiesbaden (1806–1866)
Weilburg (bis 1816)
Regierungsform Monarchie
Staatsoberhaupt Herzog
Dynastie Haus Nassau
Bestehen 18061866
Fläche 4855 km²[1]
Einwohner 465.636 (1865)[1]
Bevölkerungsdichte 96 Einw./km² (1865)
Entstanden aus Nassau-Weilburg und Nassau-Usingen (unter Einbeziehung bereits 1803 nassauisch gewordener rechtsrheinischer Gebiete von Kurköln, Kurtrier und Kurmainz)
Aufgegangen in Preußische Provinz Hessen-Nassau
Karte
Karte des Herzogtums Nassau und umliegender Staaten
Herzogtum Nassau 1806–1866; die schraffierten Flächen sind die Ämter Braunfels, Greifenstein und Hohensolms. Sie kamen 1816 als Kreis Braunfels zur preußischen Rheinprovinz.

Das Herzogtum Nassau war einer der Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes. Das Land bestand nur 60 Jahre lang, von 1806 bis 1866. Es lag auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz, seine Hauptstadt war Wiesbaden und bis 1816 zusätzlich Weilburg. Obwohl das Gebiet schon lange keine politische Einheit mehr ist, wird die geschichtliche und sprachliche Verbundenheit der Region „Nassauer Land“ bis heute von Vereinen, Kirchen oder regionalen Banken fortgeführt und von wenigen regionalen Unternehmen auch kommerziell genutzt.

Geographie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nassauische Souveränitätserklärung vom 30. August 1806
Bis 1816 residierten die Fürsten von Nassau-Weilburg auf Schloss Weilburg. Danach wurde es Herzogliche Nebenresidenz.
Schloss Biebrich am Rhein war 1817–41 der Sitz der nassauischen Herzöge, danach nur noch Sommerresidenz.

Das Gebiet des Herzogtums war im Wesentlichen deckungsgleich mit den Mittelgebirgen Taunus und Westerwald. Die südliche und westliche Grenze bildeten Main und Rhein, etwas nördlich der Mitte des Landes trennte die Lahn die beiden Mittelgebirge voneinander. Nachbar im Osten und Süden war das Großherzogtum Hessen, im Osten weiter die Landgrafschaft Hessen-Homburg und die Freie Stadt Frankfurt, im Westen lag die zu Preußen gehörende Rheinprovinz, zu der als Exklave auch der östlich von Nassau gelegene Kreis Wetzlar gehörte.

Bevölkerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei seiner Gründung 1806 hatte das Herzogtum 302.769 Einwohner. Die Untertanen waren zumeist Bauern, Tagelöhner oder Handwerker. 1819 lebten sieben Prozent der Nassauer in Orten mit mehr als 2000 Einwohnern, die übrigen in 850 kleineren Orten und 1200 Einzelgehöften. Nach Wiesbaden mit rund 5000 Einwohnern war Limburg an der Lahn mit rund 2600 Einwohnern die zweitgrößte Stadt. Bis 1847 wuchs Wiesbaden auf 14.000 Einwohner an, Limburg auf 3400. Die drittgrößte Stadt war Höchst am Main.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entstehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Haus Nassau ist im Verlauf seiner fast tausendjährigen Geschichte mehrfach in eine große Zahl von Seitenlinien zerfallen. Bis in das 18. Jahrhundert hatten sich jedoch die drei Hauptlinien der kleinen Fürstentümer Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg sowie Nassau-Diez (später Nassau-Oranien) mit dem ungleich größeren Territorium in den Niederlanden und Belgien herausgebildet. Ab 1736 wurden mehrfach Verträge und Abkommen zwischen diesen Linien geschlossen (Nassauischer Erbverein), die eine erneute weitere Aufspaltung verhindern und das gemeinsame politische Vorgehen koordinieren sollten. In diesem Rahmen wurden auch die Verwaltungsgliederungen der einzelnen Territorien angeglichen und damit der Grundstein für den späteren Zusammenschluss gelegt.

Nach dem Ersten Koalitionskrieg verlor Nassau-Diez seine Besitzungen in Belgien und den Niederlanden sowie die beiden kleinen Fürstentümer ihre linksrheinischen Ländereien an Frankreich. Ebenso wie die anderen weltlichen deutschen Fürstentümer sollten die Nassauer mit säkularisierten geistlichen Gebieten entschädigt werden. Dazu führten sie Verhandlungen auf dem Rastatter Kongress (1797) und in Paris, mit dem Ziel, vor allem Gebiete der Kurfürstentümer Mainz und Trier zu erhalten. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 entsprach weitgehend den Wünschen der beiden kleinen nassauischen Fürstentümer. Nassau-Oranien hatte sich bereits zuvor in Separatverhandlungen mit Napoleon geeinigt. Nassau-Usingen erhielt als Ersatz für die ehemalige Grafschaft Saarbrücken zwei Drittel der Grafschaft Saarwerden, die Herrschaft Ottweiler sowie kleinere Gebiete (insgesamt 60.000 Einwohner und 447.000 Gulden Steuereinnahmen pro Jahr) von Kurmainz Höchst, Königstein, Cronberg, Lahnstein und den Rheingau, von Kurköln einige rechtsrheinische Ämter, von Bayern das Unteramt Kaub, von Hessen-Darmstadt die Herrschaft Eppstein, Katzenelnbogen, Braubach, von Preußen die ehemaligen Grafschaften Sayn-Altenkirchen und Sayn-Hachenburg und mehrere kurmainzische Klöster. Damit glich Nassau-Usingen seinen Bevölkerungsverlust wieder aus und erwarb Steuermehreinnahmen von rund 130.000 Gulden. Nassau-Weilburg gab Kirchheim und Stauf in der Pfalz sowie sein Drittel von Saarwerden ab (15.500 Einwohner, 178.000 Gulden Steuereinnahmen). Dafür erhielt es zahlreiche kleine kurtrierische Besitzungen, darunter Ehrenbreitstein, Vallendar, Sayn, Montabaur und Limburg, drei Abteien und das Chorherrenstift Limburg. Dies summierte sich auf 37.000 Einwohner und 147.000 Gulden an Jahressteuern. Im Verlauf des Entstehungsprozesses wuchs auch das Kammergut des Fürstenhauses beträchtlich auf mehr als 52.000 Hektar Wälder und landwirtschaftliche Fläche an. Diese Domänen machten 11,5 Prozent der Landesfläche aus und lieferten mit rund einer Million Gulden Gewinn pro Jahr den größten Teil der Staatseinnahmen.

Bereits vor dem eigentlichen Reichsdeputationshauptschluss, im September und Oktober 1802, besetzten die beiden Nassauischen Fürstentümer die ihnen zugefallenen kurkölnischen und Kurmainzer Gebiete mit Truppen. Im November und Dezember folgte auch die Besitznahme durch zivile Verwaltungsbeamte mit Neuvereidigung der vorherigen Beamtenschaft und der Einwohner. Den Berichten der nassauischen Beamten zufolge wurde die neue Herrschaft von der Bevölkerung in den meisten Gebieten begrüßt oder zumindest ohne Proteste hingenommen, da die nassauischen gegenüber den vorherigen kirchlichen Fürstentümern als deutlich liberaler eingeschätzt wurden. Von Dezember 1802 bis September 1803 wurden zudem die wohlhabenden Klöster und Stifte aufgelöst. Die Auflösung der besitzlosen Klöster zog sich bis 1817 hin, da der Staat mit der Auflösung eine Pensionspflicht der Mönche und Konversen übernehmen musste. Von Oktober 1803 bis Februar 1804 folgte zunächst die teils militärische Besetzung, dann die Mediatisierung zahlreicher reichsritterlicher und reichunmittelbarer Territorien. Erst im August und September 1806 wurde die Inbesitznahme auch rechtlich per Edikt, gestützt auf die Rheinbundakte, vollzogen. Dieser Vorgang rief unter der Reichsritterschaft erheblichen Widerstand hervor, der aber folgenlos blieb, nicht zuletzt, da die Nassauer Fürsten bei der Inbesitznahme von französischen Beamten und Soldaten unterstützt wurden.

Das Herzogtum Nassau entstand unter dem politischen Druck Kaiser Napoleons, dem die beiden Fürsten nachgeben mussten, ohne Einbezug der Untertanen. Aus mehr als 20 vorher selbstständigen Teilen und Territorien, säkularisierten und ehemals dem Reich unterstellten Gebieten mit unterschiedlichen Bekenntnissen und Interessen wurde das neue Land geformt.

Am 17. Juli 1806 traten Fürst Friedrich August von Nassau-Usingen und sein Vetter Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg dem Rheinbund bei. Im Gegenzug dafür erhielt Fürst Friedrich August, der Älteste des Hauses Nassau, den Titel eines souveränen Herzogs von Nassau. Friedrich Wilhelm wurde der Titel des souveränen Fürsten von Nassau verliehen. Beide Fürsten fällten die Entscheidung, ihre beiden Fürstentümer nun endgültig zu einem Herzogtum zu vereinen. Dies wurde formal am 30. August 1806 vollzogen. Diese Entscheidung wurde dadurch begünstigt, dass Friedrich August keine männlichen Nachkommen hatte und der wesentlich jüngere Friedrich Wilhelm ohnehin sein Erbe geworden wäre. Beide verfügten anfänglich über eine jeweils eigene Regierung in Wiesbaden und Weilburg. Eine dritte Regierung bestand in Ehrenbreitstein für die Gebiete der Grafschaften Sayn-Hachenburg und Sayn-Altenkirchen. Bis 1816 wurden diese Regierungen in Wiesbaden vereinigt.

1815 kam es noch einmal zu einem Gebietszuwachs. Als die nassau-oranische Linie am 31. Mai die niederländische Königskrone erhielt, musste sie ihre Stammlande an Preußen abtreten, das am Folgetag einen Teil davon an das Herzogtum Nassau weitergab.

Reformära[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Stil des aufgeklärten Absolutismus wurde seitens der Landesherren eine Reihe überfälliger Reformen dekretiert, so die Aufhebung der Leibeigenschaft (1806), die Einführung von Reise- und Niederlassungsfreiheit (1810) und eine grundlegende Steuerreform, die 1812 insgesamt 991 direkte Steuern durch eine einheitliche und sozial abgestufte Grund- und Gewerbesteuer ersetzte. Entehrende Körperstrafen wurden aufgehoben und die Kulturverordnung förderte die eigenverantwortliche Bewirtschaftung von Grund und Boden. Nach einer Übergangszeit mit vier Distrikten wurde das neue Herzogtum zum 1. August 1809 in die drei Regierungsbezirke Wiesbaden, Weilburg und Ehrenbreitstein unterteilt. Die Zahl der Ämter wurde von 62 im Jahr 1806 auf 48 im Jahr 1812 verringert.

Staatsminister waren nach der Gründung Hans Christoph Ernst von Gagern und Ernst Franz Ludwig Marschall von Bieberstein. Nach 1811 leitete von Bieberstein bis zu seinem Tod die Amtsgeschäfte alleine.

1816 wurde die Regierung von Weilburg nach Wiesbaden verlegt und mit der dortigen vereinigt. Aufgrund der religiösen Heterogenität führte Nassau mit dem Schuledikt vom 24. März 1817 die Simultanschulen ein und am 14. März 1818 – erstmals in Deutschland – ein flächendeckendes staatliches Gesundheitssystem, siehe Apothekenwesen in Nassau.

Die Verfassung von 1814[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 2. September 1814 wurde in gleicher Weise eine Verfassung erlassen. Es war die erste moderne Verfassung eines deutschen Staates. Aufgrund der nun – wenn auch nur sehr begrenzten – parlamentarischen Mitwirkung, insbesondere bei der Steuererhebung, wird sie in der damaligen Terminologie als landständische Verfassung bezeichnet, wobei der Begriff Landstände noch auf entsprechende Traditionen aus dem Alten Reich zurückgreift. Die Verfassung garantierte die Freiheit des Eigentums, religiöse Toleranz und die Freiheit der Presse. Sie wurde maßgeblich durch Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom Stein beeinflusst, der aus Nassau stammte und dort auch umfangreich begütert war. Die Fürsten hatten auf seine Mitarbeit gedrängt, weil er zu den durch sie enteigneten Reichsrittern zählte und durch seine Einbeziehung der Widerstand aus der Ritterschaft abgeschwächt werden sollte. Die Gesetzgebung der Restaurationszeit, insbesondere die Karlsbader Beschlüsse von 1819 bedeuteten aber auch in Nassau einen erneuten Abbau von Freiheitsrechten.

Am 28. Dezember 1849 wurde die Verfassung durch eine Reformverfassung abgelöst, die den demokratischen Forderungen der Märzrevolution Rechnung trug. Diese Verfassung wurde jedoch am 25. November 1851 aufgehoben und die alte Verfassung wieder eingesetzt.

Die Landstände[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß der Verfassung von 1814 bestand das Parlament aus zwei Kammern: Einer Landesdeputiertenversammlung und einer Herrenbank. Die elfköpfige Herrenbank wurde aus den Prinzen des Hauses Nassau und Vertreten des Adels gebildet. Die 22 Mitglieder der zweiten Kammer (Landesdeputiertenversammlung) wurden größtenteils nach dem Zensuswahlrecht gewählt, mussten aber Grundeigentümer sein, abgesehen von drei Vertretern der Geistlichkeit und einem der Lehrerschaft.

Erst vier Jahre nach der Verkündung der Verfassung wurden Anfang 1818 die ersten Wahlen durch den Herzog angesetzt. Dadurch sollte eine Mitwirkung des Parlaments an der grundlegenden Einrichtung des Herzogtums verhindert werden. Wahlberechtigt waren 39 Adlige und 1448 bürgerliche Großgrundbesitzer sowie 128 wohlhabende Stadtbewohner. Gemessen an den 287.000 Einwohnern des Herzogtums war die Zahl der Wahlberechtigten niedrig.

Am 3. März 1818 traten die Landesstände erstmals zusammen.

Der Nassauische Domänenstreit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Flasche der Mineralquelle Selters, einem wichtigen Betrieb der nassauischen Domäne

Bei der Gründung des Herzogtums verankerte Bieberstein eine strikte fiskalische Trennung zwischen der Generaldomänenkasse und der Landessteuerkasse. Die Domänen, darunter Gutshöfe und allgemein Grundbesitz, Mineralquellen und -bäder sowie noch bestehende Zehnte und Grundzinsen wurden als herzogliches Hausgut verstanden, das weder zur Finanzierung von Staatsausgaben herangezogen werden durfte, noch einer Mitbestimmung durch die Landstände unterlag. Bereits in den Gründungsjahren gab es deutliche Kritik an dieser Regelung. Besonders Regierungspräsident Carl Friedrich Emil von Ibell bemängelte dies immer wieder in Briefen an Bieberstein und Eingaben an den Herzog. Seine hartnäckige Haltung war einer der Gründe für seine Amtsenthebung 1821.

In den folgenden Jahren gab es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen und innerhalb der Landstände sowie mit der Regierung über die Trennung zwischen herzoglichem und staatlichem Vermögen. Der Konflikt brach jedoch erst offen aus, als es im Verlauf der Julirevolution von 1830 in den Nachbarländern zu Unruhen gekommen war. Darauf ließ die Regierung 1831 die Eingabe von Petitionen an den Herzog verbieten und im Rheingau ein Manöver mit österreichischen Truppen aus der Bundesfestung Mainz abhalten. Die darauf folgende Sitzungsperiode der bislang wenig aktiven Landstände war von ungewöhnlich viele Reforminitiativen geprägt, von denen allerdings wenige umgesetzt wurden. Auch die Domänenfrage rückte damit wieder in den Brennpunkt. Am 24. März legten die Deputierten der zweiten Kammer eine Erklärung vor, nach der die Domänen Eigentum der Allgemeinheit seien. Die Regierung setzte darauf eine öffentliche Versammlung zu diesem Thema an, auf der sie eine gegenläufige Stellungnahme verkündete. Um möglicherweise folgende Aufstände niederzuschlagen, hatte sie vom benachbarten Großherzogtum Hessen mehrere hundert Soldaten zur Verfügung gestellt bekommen. In Nassau blieb es jedoch ruhig. Publizistisch wurde innerhalb des Landes und in den benachbarten Fürstentümern eine Auseinandersetzung mit Zeitungsartikeln und Flugschriften beider beteiligter Seiten geführt.

Auf der Seite der Deputierten wurde Kammerpräsident Georg Herber die Hauptfigur der Auseinandersetzung, insbesondere mit einer am 21. Oktober 1831 in der ausländischen „Hanauer Zeitung“ veröffentlichten Streitschrift. Ende 1831 begannen Ermittlungen des nassauischen Hof- und Appellationsgerichts gegen Herber. Am 3. Dezember 1832 wurde Herber schließlich wegen „Schmähung des Regenten“ und „Injurien“ gegen Bieberstein zu drei Jahren Festungshaft verurteilt. Noch in der Nacht vom 4. auf den 5. Dezember wurde der Kammerpräsident in seinem Bett verhaftet. Am 7. Januar 1833 wurde er wieder auf Kaution entlassen. Herbers Rechtsanwalt August Hergenhahn, später revolutionärer Ministerpräsident Nassaus, versuchte eine Strafmilderung zu erreichen, was jedoch abgelehnt wurde. Zur Vollstreckung der dreijährigen Festungshaft kam es nur deshalb nicht, weil der schwer kranke Herber am 11. März 1833 starb.

Bereits im Verlauf des Jahres 1831 hatte die herzogliche Regierung eine Vergrößerung der Herrenbank der Landstände vorbereitet und per Edikt vom 29. Oktober 1831 angeordnet. Die Bürgerlichen waren damit zur Minderheit gemacht worden und blieben im November 1831 erfolglos mit ihrem Versuch, die Steuererhebung zu verweigern. Ebenso stimmte die Herrenbank eine von den Bürgerlichen angestrebte Klage gegen Bieberstein nieder, mit der die Vergrößerung der Herrenbank geahndet werden sollte. In den folgenden Monaten kam es immer wieder zu Versammlungen, Kundgebungen, Zeitungsveröffentlichungen (vor allem im Ausland) und Flugblättern von den verschiedenen Parteien des Konflikts. Auf Regierungsseite wurden Beamte, die ihre Sympathien für das bürgerliche Lager bekundet hatten, gemaßregelt oder entlassen und liberale Zeitschriften aus dem Ausland verboten.

Im März 1832 wurde die zweite Kammer neu gewählt. Die bürgerlichen Deputierten verlangten jedoch, dass die Herrenbank in ihren vorherigen Zustand zurückversetzt werde. Als die Regierung dies verweigerte, brachen die Gewählten die Sitzung ab und zogen am 17. April aus der Versammlung aus. Die drei Geistlichen, der Lehrer und ein verbliebener Deputierter erklärten die übrigen ihrer Rechte für verlustig und genehmigten die herzoglichen Steuern.

Herrscherwechsel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das 1841 fertiggestellte Stadtschloss Wiesbaden löste Biebrich als Residenz der nassauischen Herzöge ab.
Wappen des Herzogtums (1846)

Nach dem Domänenstreit trat im Herzogtum weitgehend politische Ruhe ein. Nach dem Tod Marschall von Biebersteins trat Nassau 1835 dem Deutschen Zollverein bei, wogegen der Minister sich energisch gewehrt hatte. 1839 starb auch Herzog Wilhelm, worauf dessen 22-jähriger Sohn Adolph die Herrschaft übernahm. Adolph verlegte seine Residenz 1841 in das Wiesbadener Stadtschloss und heiratete im Januar 1845 die russische Großfürstin Elisabeth Michailowna, die ein Jahr später im Kindbett starb, der zu Ehren er auch im selben Jahr die Russisch-Orthodoxe Kirche am Neroberg errichten ließ. 1842 war Adolph einer der Initiatoren des Mainzer Adelsvereins, der die Kolonisation in Texas fördern wollte, aber scheiterte.

Bereits ab 1844 begann in Nassau eine Welle von Vereinsgründungen, insbesondere Gewerbe- und Turnvereine. Sie blieben zunächst unpolitisch, sollten aber in der folgenden Revolution eine Rolle spielen. Wiesbaden wurde zudem eines der Zentren des Deutschkatholizismus. Zaghafte Reformen wagte die Regierung 1845 mit einem etwas freiheitlicheren Gemeindegesetz und 1846 mit einem Gesetz über Schwurgerichte. Die Landstände forderten 1847 Pressefreiheit und ein Wildschadensgesetz, wodurch sie die Beschwerden der Landbevölkerung über die Folgen der herrschaftlichen Jagdhoheit aufgriffen.

Die Revolution von 1848[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Februarrevolution 1848 wurde Nassau wie das übrige Europa von einer revolutionären Welle erfasst. Am 1. März versammelte sich ein liberaler Zirkel um den Juristen August Hergenhahn im Wiesbadener Hotel „Vier Jahreszeiten“, um einen gemäßigten nationalliberalen Forderungskatalog an die herzogliche Regierung aufzustellen. Er umfasste bürgerliche Freiheitsrechte, eine deutsche Nationalversammlung und ein neues Wahlrecht. Am folgenden Tag wurden die „Neun Forderungen der Nassauer“ an Staatsminister Emil August von Dungern übergeben, der sofort Volksbewaffnung, Pressefreiheit und die Einberufung der Zweiten Kammer zu Beratungen über eine Wahlrechtsreform genehmigte. Die übrigen Entscheidungen sollten dem Herzog vorbehalten bleiben, der zu diesem Zeitpunkt in Berlin war.

Nach einem Aufruf Hergenhahns versammelten sich am 4. März rund 40.000 Menschen in Wiesbaden. Dabei wurde ein Konflikt deutlich, der auch die folgende Entwicklung bestimmen sollte: Während der Kreis um Hergenhahn sich eine Bestätigung ihrer Forderungen per Akklamation erhofften, ging es der zum Teil mit Sensen, Dreschflegeln und Äxten bewaffneten Landbevölkerung vor allem um die Abschaffung alter feudaler Lasten und eine Lockerung der Forst- und Jagdgesetze. Als die Menge unruhig durch die Stadt zog, verkündete der Herzog vom Balkon seiner Residenz, dass er sämtliche Forderungen erfülle. Darauf verstreute sich die Menge wieder friedlich.

Mit Verkündung der Pressefreiheit erschienen innerhalb von Wochen 13 politische Zeitungen, davon fünf alleine in Wiesbaden. Zahlreiche Amtsblätter in den ländlichen Regionen begannen zudem, auch politische Texte zu drucken.

Ab der zweiten Märzwoche rückte die Wahlrechtsreform in den Mittelpunkt des politischen Geschehens. Wichtigste Forderung der Liberalen war, dass das passive Wahlrecht nicht an eine Vermögensuntergrenze gebunden sein sollte. Am 6. März trat die zweite Kammer zu Beratungen über dieses Thema zusammen. Als auch die Herrenbank das Wahlrecht behandeln wollte, kam es zu Protesten in der Wiesbadener Bevölkerung. Ohnehin versammelten sich in dieser Zeit in Wiesbaden abends bis zu 500 Einwohner, um öffentlich über die Wahlrechtsfrage zu debattieren. Kleinere Zusammenkünfte ereigneten sich auch in anderen nassauischen Städten. Zur Monatsmitte verebbten diese öffentlichen Diskussionen jedoch. Inhaltlich einigte sich die zweite Kammer darauf, dass die zukünftige Volksvertretung lediglich eine Kammer mit 40 bis 60 Abgeordneten umfassen sollte und dass sowohl für das aktive als auch das passive Wahlrecht der Zensus abgeschafft werden sollte. Umstritten war vor allem, ob die Abgeordneten direkt oder durch Wahlmänner bestimmt werden sollten. Am 20. März lag ein Gesetzesentwurf vor, über den die zweite Kammer am 28. März abschließend befand. Dabei legte sich die Versammlung mit 18 zu drei Stimmen auf Wahlmänner fest. Am 5. April erhielt das Wahlgesetz Rechtsgültigkeit. Es sah vor, dass jeweils hundert Einwohner einen Wahlmann bestimmen sollten, die wiederum in 14 Wahlkreisen die Abgeordneten wählen sollten. Das aktive Wahlrecht erhielten auch zuvor ausgeschlossene Gruppen, wie Adlige, Beamte, Pensionäre und Juden. Wer Armenunterstützung empfing oder Konkurs angemeldet hatte, durfte nicht wählen. Abgeordnete durften alle Einwohner werden, mit Ausnahme hoher Verwaltungs-, Militär- und Hofbeamter.

Unterdessen war am 31. März das Vorparlament in der Frankfurter Paulskirche zusammengetreten. 15 seiner Abgeordneten kamen aus der zweiten Kammer des Nassauischen Parlaments, zwei von der Herrenbank. Dazu waren neun weitere Bürger des Herzogtums in das Vorparlament berufen worden.

Derweil entwickelten sich in den ländlichen Regionen zum Teil chaotische Verhältnisse. Zahlreiche Beamte hatten mit Beginn der Revolution ihre Funktionen aufgegeben, so dass kaum noch ein geordnetes Verwaltungssystem bestand. Dazu beigetragen hatte auch die herzogliche Regierung mit hektischen Aktivitäten wie Amnestien, die insbesondere Jagd-, Feld- und Forstfrevel betrafen, dem Zugeständnis freier Schultheißwahl, dem Abschaffen der letzten Fronlasten und dem Entfernen unbeliebter Verwaltungsbeamter, wodurch die Bevölkerung ruhig gehalten werden sollte. Darauf stellten vor allem die Bauern das Zahlen von Steuern vollständig ein und vertrieben Förster. Als Agitatoren traten häufig jüngere Beamte und Lehrer auf, die radikaldemokratische Ansichten vertreten. In den Städten reagierte die Bevölkerung auf die um sich greifende Gesetzlosigkeit oft mit dem Aufstellen von Bürgerwehren. In Wiesbaden entstand ein zentrales Sicherheitskomitee für ganz Nassau, das unter der Leitung von August Hergenhahn stand und eine gewisse Autorität im gesamten Herzogtum genoss. Hergenhahn entwickelte sich damit zur endgültigen gemäßigt liberalen Führungsfigur der Revolution in Nassau und gewann zudem das Vertrauen von Herzog Adolph. Nachdem Emil August von Dungern als Staatsminister zurückgetreten war, übertrug der Herzog am 16. April die Regierungsgeschäfte auf Hergenhahn.

Als die Wahlen zum nassauischen Parlament näher rückten, begannen sich politische Vereine und schließlich auch Parteien zu gründen. Nach den Liberalen formierten sich auf Betreiben des Limburger Bischofs Peter Josef Blum ab Ende März vor allem in den ländlichen Gebieten katholische Vereine. Sie verfügten über das klarste Programm unter den Parteien, da sie sich auf die 21 Forderungen stützten, die der Bischof am 9. März verkündet hatte. Zudem dienten Hirtenbriefe und Gottesdienste als Plattformen für kirchliche Wahlwerbung (siehe Geschichte des Bistums Limburg). Am 4. April trat in Wiesbaden mit einem radikalliberalen Flugblatt das „Komitee der Republikanischen Gesellschaft“ als erste Partei in Erscheinung, die sich nicht zuletzt gegen die katholische Wahlagitation zur Wehr setzte. Einen Tag später meldete sich mit einer Sondernummer der "Nassauischen Allgemeinen" eine demokratisch-monarchistische Gegenpartei zu Wort, die sich am 7. April formell gründete. Um die Bildung eines Wiesbadener Komitees zur Wahlvorbereitung kam es am 5. April zu heftigen Turbulenzen. Die Radikalliberalen hatten am Morgen für 1 Uhr nachmittags zu einer Versammlung aufgerufen, bei der die Wahlmänner bestimmt werden sollten, und dazu bereits eine Kandidatenliste ausgearbeitet. Die Gemäßigten erreichten am Vormittag einen Aufschub um zwei Stunden und nutzten die Zeit für das Aufstellen einer eigenen Liste, die bei der Abstimmung mit großer Mehrheit angenommen wurde.

In den folgenden Wochen begann auch die herzogliche Verwaltung mit der Vorbereitung der Wahlen sowohl zum Landtag als auch zur Deutschen Nationalversammlung. Da eine solche Aufgabe erstmals gemeistert werden musste, kam es vielerorts zu äußerst umständlichen Verfahren, um die Wählerlisten aufzustellen. Zu Protesten der Bevölkerung und der Zeitungen kam es wegen der als ungerecht empfundenen Bedingungen für das aktive Wahlrecht. Besonders stieß die Tatsache auf Unverständnis, dass volljährige Söhne von Handwerkern und Bauern nicht wählen durften, solange sie im elterlichen Betrieb arbeiteten.

Am 18. April fanden schließlich die Urwahlen zur Bestimmung der Wahlmänner statt. Sie wurden in den einzelnen Städten und Gemeinden von den persönlich versammelten Wählern bestimmt. Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten unter den insgesamt 420.000 Einwohnern des Herzogtums Nassau lässt sich nicht zweifelsfrei bestimmen. Schätzungen schwanken zwischen 84.000 und 100.000. Die Wahlbeteiligung schwankte zwischen geringen Prozentsätzen und nahezu vollständiger Anwesenheit der Stimmberechtigten in einigen kleineren Gemeinden. Tendenziell lag die Beteiligung allerdings in den Städten höher als auf dem Land.

Aus den Wahlversammlungen wurden zahlreiche Verfahrensfehler gemeldet. Weltanschauliche Programme spielten bei der Entscheidung für die Wahlmänner eine untergeordnete Rolle. Häufig bestimmten Versprechen einer niedrigeren Besteuerung die Debatte während der Wahlversammlungen. In den meisten Fällen setzten sich Honoratioren wie Bürgermeister, Lehrer, Förster oder, insbesondere im katholischen Westerwald, Geistliche durch. Das katholische Lager hatte seine Anhänger mit vorgedruckten Stimmzetteln ausgestattet, auf denen die katholischen Kandidaten vermerkt waren. Dieses Verfahren war im Wahlgesetz ausdrücklich gestattet, stieß aber auf die entschiedene Kritik der Liberalen.

Die rund 4000 Wahlmänner bestimmten am 25. April zunächst die sechs nassauischen Abgeordneten für die Nationalversammlung. Die Suche nach geeigneten und willigen Kandidaten erwies sich als schwierig. Nur mit Mühe konnten das Wiesbadener Wahlkomitee als Vertretung der gemäßigt Liberalen, die katholische Kirche mit ihren Vereinen und die verschiedenen weltanschaulich ausgerichteten Zeitungen Bewerber für die sechs Wahlkreise finden. Die Liste des Wahlkomitees umfasst ausschließlich Staatsbedienstete.

Ohne größere Auseinandersetzungen errangen Prokurator Karl Schenk aus Dillenburg mit 76 Prozent der Stimmen den Wahlkreis 1 (Rennerod) im Norden des Herzogtums und Regierungsrat Friedrich Schepp den Wahlkreis 4 (Nastätten). Schepp erreichte mit 90 Prozent der Stimmen das beste Ergebnis unter den nassauischen Abgeordneten. Im Wahlkreis 2 (Nordwesten, Montabaur) erfolgte zwar ein erheblich heftigerer Wahlkampf, dennoch setzte sich Freiherr Max von Gagern mit 82 Prozent der Stimmen durch. Gagern trat als Kandidat des liberalen Komitees an, war aber zugleich entschiedener Katholik und bewährter Berater des Herzogs. Diese Stellung zwischen den Lagern bot zwar Angriffsflächen für katholische und liberale Kampagnen gegen ihn, doch diese verfingen letztlich nicht, zumal er auch die Unterstützung der Kirche erhielt. Umstritten war auch Friedrich Schulz, der Komitee-Kandidat für den zentral um Limburg gelegenen Wahlkreis 3. Der Weilburger Konrektor stand als Herausgeber des „Lahnboten“ in der politischen Debatte und vertrat eine reformistische Linie, die seiner Meinung nach aber in einer Republik münden solle. Wegen dieser weitgehenden, teilweise als „phantastisch“ kritisierten Pläne war Schulz auch innerhalb der liberalen Bewegung umstritten. Am Ende fuhr Schulz mit 85 Prozent das zweitbeste Ergebnis in den nassauischen Wahlkreisen ein. Die radikalsten Ansichten der sechs Abgeordneten vertrat Regierungsrat Karl Philipp Hehner, der den Wahlkreis 5 (Hintertaunus, Königstein) eroberte. Der ehemalige Burschenschafter war wegen seiner Gesinnung 1831 vorübergehend aus dem Staatsdienst entlassen, war aber im März 1848 zu einem der höchsten Verwaltungsbeamten aufgestiegen. Hehner sah eine konstitutionelle Monarchie nur als Übergangslösung an und strebte auf mittlere Sicht eine Republik an. Wohl aufgrund dieser radikalen Meinung erreichte er nur 61 Prozent der Stimmen seines Wahlkreises. Im Wahlkreis 5, in dem Wiesbaden lag, trat mit August Hergenhahn die Führungsfigur der Revolution in Nassau an, der 80 Prozent der Stimmen erreichte.

Die nassauischen Abgeordneten in der Nationalversammlung schlossen sich im Verlauf des Jahres 1848 bis auf Schenk den verschiedenen sich formierenden Fraktionen an: Gagern, Hergenhahn und Schepp dem gemäßigt konservativen Casino, Schulz und Hehner der gemäßigt linken Westendhall. Im Zerfallsprozess der Nationalversammlung legte Max von Gagern am 21. Mai 1849 zusammen mit 65 weiteren monarchistischen Abgeordneten sein Mandat nieder, kurz darauf Hergenhahn, Schepp und Schenk. Hehner und Schulz blieben bis zur gewaltsamen Auflösung des Rumpfparlaments im Juni 1849 in Stuttgart dessen Mitglieder.

Im Wahlkampf zur Landtagswahl am 1. Mai, die ebenfalls von den 4000 Wahlmännern vollzogen wurde, spielten lokale Interessen eine erheblich größere Rolle als im vorausgegangenen Wahlgang. Die Parteien und Vereine traten dabei ebenfalls kaum in Erscheinung. Wiederum wurden vor allem Verwaltungsbeamte und Bürgermeister, vereinzelt auch Kaufleute, Industrielle und Landwirte gewählt. Auffällig wenige entschieden katholische Abgeordneter und kein einziger katholischer Geistlicher war vertreten.

Am 22. Mai 1848 trat erstmals das neue nassauische Parlament zusammen. Über den Sommer begannen sich auch in dieser Versammlung Gruppierungen entsprechend dem Links-Rechts-Schema zu bilden (siehe hierzu: Liste der Abgeordneten der Landstände des Herzogtums Nassau (1848–1851)). Die Unruhen im Herzogtum waren auch nach den Wahlen kaum abgeflaut. Im Juli 1848 erreichten sie einen neuen Höhepunkt, nachdem es zu Auseinandersetzungen um das Vetorecht des Herzogs gegen Entscheidungen des Parlaments gekommen war. Während die Linken im Landtag dieses Recht nicht anerkannten, widersprachen parlamentarische Rechte und Regierung entschieden. Bald weitete sich dieser Streit zu Unruhen in der Bevölkerung aus. Hergenhahn forderte schließlich preußische und österreichische Truppen aus Mainz an, die den Aufstand in Wiesbaden niederschlugen. Im September besetzten nach Straßenschlachten in Frankfurt Bundestruppen einen Teil des Taunus.

Parallel zu den Abgeordneten begann sich auch die politische Vereins- und Presselandschaft stärker weltanschaulich zu formieren und aktiver zu werden. Zahlreiche Petitionen und Kundgebungen fanden in der zweiten Jahreshälfte statt. Die „Freie Zeitung“ wurde im Verlauf des Sommers zum Sprachrohr des linken Lagers der Nationalversammlung und übte zunehmend Kritik sowohl an der preußischen als auch an der nassauischen Regierung. Die „Nassauische Allgemeine“ gab kurz darauf ihren neutralen Kurs auf und reihte sich in die Befürworter einer konstitutionellen Monarchie ein, ebenso der Weilburger „Lahnbote“. Noch 1848 machte sich allerdings ein Abflauen der revolutionären Dynamik bemerkbar. Bis auf die „Freie Zeitung“ und die „Allgemeine“ stellten alle Blätter in der zweiten Jahreshälfte ihr Erscheinen ein, weil der Absatz rapide zurückging und zudem die herzogliche Regierung mit Repressionen begann. Die „Nassauische Allgemeine“ begab sich angesichts dieser Entwicklung zunehmend in die finanzielle und inhaltliche Abhängigkeit von der Regierung. Ab Ende 1849 gab es wieder eine flächendeckende Pressezensur.

Die zahlreichen politischen Vereine, die sich bis Herbst 1848 formierten, vertraten mehrheitlich demokratische Positionen, darunter neben den ausschließlich politischen auch mehrere Turn- und Arbeiterbildungsvereine. Am 12. November schlossen sich die demokratischen Vereine in der „Kirberger Vereinigung“ zusammen und gaben sich so einen gemeinsamen Dachverband. Mit der beginnenden Reaktion kam es zu zahlreichen Neugründungen, so dass die Kirberger Vereinigung zum Jahresende rund 50 Mitgliedsvereine mit teilweise noch mehreren Untervereinigungen hatte. In den folgenden Monaten brach die demokratische Vereinsbewegung aber rasch wieder zusammen. Ab der Jahresmitte 1849 waren demokratische Vereine kaum noch aktiv. Einige wenige Vereine vertraten auch konstitutionell-monarchistische Ziele. Sie gaben am 19. November 1848 eine übergeordnete Struktur: Die nassauischen und die hessischen konstitutionellen Vereine benannten sich zu diesem Datum in „Deutsche Vereine“ um und gründeten einen gemeinsamen Dachverband mit Sitz in Wiesbaden.

Nach dem Scheitern der Nationalversammlung kam es in der beginnenden Reaktionsära zu Auseinandersetzungen zwischen Preußen, Österreich und den kleineren deutschen Staaten. Das Herzogtum Nassau gehörte zu den wenigen kleineren Fürstentümern, die die preußische Seite unterstützten und die Pläne zur Einberufung des Unionsparlaments in Erfurt mittrugen. Am 3. Dezember 1849 erließ die herzogliche Regierung ein entsprechendes Wahlgesetz mit vier nassauischen Wahlkreisen nach dem Dreiklassenwahlrecht.

Obwohl die politischen Bewegungen ihre Hochphase hinter sich hatten, kam es dennoch zu einem Wahlkampf für den anstehenden Urnengang. Konstitutionelle sowie Regierung und „Nassauische Allgemeine“ versuchten eine möglichst hohe Wahlbeteiligung und damit Legitimität für die preußischen Einigungspläne für Deutschland unter monarchistischen Vorzeichen zu erlangen. Das entsprechende Gothaer Programm kam maßgeblich auf Betreiben von Max von Gagern zustande. Auch August Hergenhahn nahm an der zugehörigen Versammlung im Juni 1849 teil. Am 16. Dezember organisierten die Konstitutionellen eine erste große Wahlversammlung in Wiesbaden, bei der sie einen Wahlvorschlag aufstellten. Die Demokraten versuchten dagegen, die Wahlbeteiligung möglichst gering zu halten und bestanden auf der Umsetzung der Frankfurter Reichsverfassung. Im Juni 1849 organisierten sie in ganz Nassau Volksversammlungen mit diesem Ziel. Die größte Versammlung mit rund 500 Teilnehmern formulierte am 10. Juni in Idstein zehn Forderungen, die unter anderem den Rückzug der nassauischen Truppen aus Baden, Schleswig-Holstein und der Pfalz vorsahen, die dort als Bundestruppen revolutionäre Bewegungen bekämpften. Darüber hinaus sollte die Nationalversammlung wieder vervollständigt und in ihre Befugnisse eingesetzt werden. Der politische Vereinskatholizismus war zu diesem Zeitpunkt bereits zusammengebrochen. Auch die Kirche selbst machte keine Anstalten, Einfluss auf die Wahl zu nehmen.

Die Vorbereitungen für die Wahl zum Erfurter Parlament begannen im Dezember 1849. Am 20. Januar 1850 fand in Nassau die Urwahl der Wahlmänner statt. Wegen des höheren Wahlalters dürfte die Zahl der Wahlberechtigten etwas niedriger als 1848 gelegen haben. Die Wahlbeteiligung schwankte zwischen einem und 20 Prozent. Lediglich zwei Wahlbezirke mit Beteiligungen von über 60 Prozent sind nachgewiesen. An einigen Orten beteiligten sich lediglich die Beamten am Urnengang. In mindestens 27 der 132 Urwahlbezirke konnte die Wahl mangels Beteiligung überhaupt nicht stattfinden und wurde am 27. Januar nachgeholt. Zu Wahlmännern wurden fast ausschließlich Beamte bestimmt. In den folgenden Tagen stellten die Konstitutionellen Vorschläge für die zu wählenden Abgeordneten auf. Die Wahlmänner bestimmten am 31. Januar Carl Wirth, den Amtsverwalter aus Selters, Max von Gagern, August Hergenhahn und Fürst Hermann zu Wied als Abgeordnete. Obwohl selbst Standesherr, galt Fürst zu Wied dennoch als liberalster unter den vier Abgeordneten.

Die Restauration[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Innenpolitisch begann Herzog Adolph nach einer kurzen Phase der Ruhe das Programm der Reaktionszeit umzusetzen. Nachdem es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Herzog und dem nur gemäßigt konservativen Ministerpräsidenten Friedrich Freiherrn von Wintzingerode gekommen war, trat Letzterer Ende 1851 zurück. Nachfolger wurde am 7. Februar 1852 Prinz August Ludwig von Sayn-Wittgenstein-Berleburg. Mit seiner Hilfe schränkte der Herzog in den folgenden Jahren die verbliebenen Freiheiten auf dem Verwaltungsweg ein und begann, Liberale aus dem Beamtenapparat zu entfernen. So wurden bis Mitte 1852 nach und nach sämtliche politischen Vereine verboten.

Bereits 1849 hatte die Regierung dem Parlament den Entwurf für ein neues Wahlrecht vorgelegt, das unter anderem ein Zweikammersystem vorsah, in dem die erste Kammer von den wohlhabendsten Bürgern gewählt werden sollte. Dieser Entwurf löste den Widerstand der Liberalen aus, während die Konstitutionellen ihn befürworteten. Nachdem sich in der Wahlrechtsfrage monatelang nichts tat, legte die Regierung im September 1850 einen Entwurf für ein Parlament mit nur einer 24-köpfigen Kammer und Dreiklassenwahlrecht nach dem Vorbild der Wahl zum Unionsparlament vor. Zu einer Parlamentsberatung über das neue Wahlrecht kam es nicht mehr, da der Herzog das Parlament am 2. April 1851 auflöste. Am 25. November setzte der Herzog das neue Wahlrecht schließlich per Verordnung in Kraft, das ein Zweikammersystem ähnlich dem vor 1848 vorsah. Von Seiten politischer Gruppen und der wenigen noch bestehenden Vereine gab es kaum Versuche eines Wahlkampfs. Am 14. und 16. Februar 1852 wählten zunächst die höchstbesteuerten Grundbesitzer und Gewerbetreibenden, zusammen weniger als hundert Personen im gesamten Herzogtum, ihre sechs Abgeordneten der Ersten Kammer. Die Wahlmänner für die Zweite Kammer wurden am 9. Februar gewählt. Sie wiederum bestimmten am 18. Februar die Abgeordneten der Zweiten Kammer. Für die Wahl von 1852 lässt sich die Zahl der Wahlberechtigten erstmals genau auf 70.490 bestimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei drei bis vier Prozent. In einigen Gemeinden fand sie mangels Interesse überhaupt nicht statt. Im Gegensatz zu den vorherigen Parlamenten stellten Landwirte die größte Gruppe unter den Abgeordneten der Zweiten Kammer.

Zu erbitterten innenpolitischen Auseinandersetzungen kam es noch einmal 1864, als die Regierung beabsichtigte, die Abtei Marienstatt im Westerwald zu verkaufen. Die Anlage war 1803 säkularisiert worden und danach in privaten Besitz übergegangen. 1841 stand die Anlage zum Verkauf und die Regierung entwarf Pläne, die Abteigebäude in das erste staatliche Heim für alte und arme Einwohner auf nassauischem Boden umzuwandeln. Auf 34.000 Gulden schätzte der Landesbaumeister die Kosten für die Instandsetzung und den Umbau der ehemaligen Abtei. 1842 kaufte das Herzogtum das Anwesen für 19.500 Gulden. Kurz darauf stellte sich heraus, dass die Gebäude in einem zu schlechten Zustand für das Vorhaben waren. Bis in die 1860er Jahre verfiel Marienstatt weiter. In dieser Zeit begann sich das Bistum Limburg für den Erwerb zu interessieren. Es wollte dort ein Heim für verwahrloste Kinder einrichten. Die Regierung war ebenfalls am Verkauf interessiert, um die laufenden Kosten des ungenutzten Komplexes loszuwerden. Für 20.900 Gulden wechselte die ehemalige Abtei am 18. Mai 1864 den Besitzer.

Kurz zuvor hatten bei der Wahl am 25. November 1863 die Liberalen eine breite Mehrheit in der zweiten Kammer des Parlaments erzielt. Das aufgestellte Wahlprogramm forderte unter anderem, dass die Privilegien, die der katholischen Kirche zugestanden worden waren, auch für andere Glaubensgemeinschaften gelten sollten. Am 9. Juni 1864 beantragten die Liberalen in der Ständeversammlung, dass der Verkauf nicht vollzogen würde. Sie argumentierten damit, dass Gebäude sowie zugehöriger Grundbesitz weitaus wertvoller als der erzielte Versteigerungserlös seien und dass die Ständeversammlung bei Veräußerungen von Landeseigentum im größeren Umfang ein Mitspracherecht habe. Letzteres bestritten die Regierungsvertreter und betonten den sozialen Zweck der Einrichtung, der höher zu bewerten sei als eine eventuell mögliche gewerbliche Nutzung. Im weiteren Verlauf der Debatte, die sich über mehrere Sitzungen hinzog, kam es außerdem zu Wortgefechten zwischen pro- und antiklerikalen Abgeordneten. Letztere missbilligten grundsätzlich, dass der katholischen Kirche eine Aufsicht über Kinder zugestanden werden sollte. Letztlich wurde der Verkauf trotz der parlamentarischen Auseinandersetzung nicht rückgängig gemacht.

Das Ende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Deutschen Krieg 1866 stand das Herzogtum Nassau an der Seite Österreichs. Nachdem der Krieg in der Schlacht bei Königgrätz bereits verloren war, konnte auch der „Sieg“ Nassaus über Preußen am 12. Juli 1866 in der „Schlacht bei Zorn“, einem unerheblichen Scharmützel in der Nähe von Wiesbaden, seine folgende Annexion durch das Königreich Preußen nicht verhindern.

Noch vor dem Abschluss des Prager Friedens vom 23. August 1866 und zwei Tage vor Schaffung des Norddeutschen Bundes verkündete der König am 16. August 1866 beiden Häusern des preußischen Landtages die Absicht, Hannover, Hessen-Kassel, Nassau und die Stadt Frankfurt am Main auf immer mit der preußischen Monarchie zu vereinigen. Beide Häuser wurden aufgefordert, hierzu ihre verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. Der entsprechende Gesetzentwurf sah vor, dass die preußische Verfassung am 1. Oktober 1867 in den genannten Ländern in Kraft treten sollte.[2] Das von beiden Häusern des preußischen Landtages angenommene Gesetz über die Erweiterung des preußischen Staatsgebietes erhielt unter dem 20. September 1866 die landesherrliche Vollziehung und wurde in der Gesetzsammlung veröffentlicht. Nächster Schritt war die Veröffentlichung der Besitzergreifungs-Patente, durch welche der König die Angehörigen der neuen Landesteile als neue Bürger des preußischen Staates begrüßte. Nach diesen feierlichen Vorgängen wurden nach und nach die erforderlichen Anordnungen getroffen, um die Verwaltung der neuen Landesteile vorläufig zu regeln, bis dieselben vollständig in die Gliederung des preußischen Staatskörpers eingetreten waren.[3]

Nassau ging 1868 mit den ebenfalls annektierten Staaten Freie Stadt Frankfurt und Kurfürstentum Hessen in der neugeschaffenen preußischen Provinz Hessen-Nassau auf. Provinzhauptstadt wurde die bisherige kurhessische Residenzstadt Kassel. Nassau und Frankfurt bildeten den Regierungsbezirk Wiesbaden.

1945 wurde ein Teil des früheren Nassau französisch besetzt und bildete in der Folge den Regierungsbezirk Montabaur in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 1956 fand im Regierungsbezirk Montabaur ein Volksbegehren zum Anschluss an Hessen statt, das jedoch abgelehnt wurde.[4] Der größere Teil wurde amerikanisch besetzt und ging im Land Hessen auf. Dort bestand dieser Landesteil bis 1968 als Regierungsbezirk Wiesbaden fort, dann wurde er dem Regierungsbezirk Darmstadt zugeordnet.

Politik des Herzogtums[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Außenpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Außenpolitik war der Spielraum des Herzogtums aufgrund seines begrenzten Umfangs und der wirtschaftlichen Schwäche immer begrenzt, in napoleonischer Zeit bestand er nicht. Das nassauische „Heer“, seine Militärkontingente, wurden von Napoleon nach Belieben eingesetzt, zunächst 1806 als Besatzungstruppen in Berlin, dann drei Bataillone bei der Belagerung Kolbergs 1807, zwei Regimenter Infanterie und zwei Schwadronen Kavallerie kämpften für mehr als fünf Jahre für Napoleon in Spanien – nur die Hälfte kam zurück. Im November 1813 wechselte Nassau auf die Seite der anti-napoleonischen Alliierten.

Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde Nassau Mitgliedstaat des Deutschen Bundes.

Militärpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Herzoglich Nassauische Armee

Die Nassauische Militärpolitik resultierte aus den jeweiligen Bündnisverpflichtungen des Herzogtums. Wie die übrige Verwaltung entstand das Militär durch Zusammenführung von Einheiten der Vorgängerstaaten, die zu einem einheitlichen Militär reformiert wurden.

Das Gros der Truppe bildeten zwei Regimenter Infanterie, aufgestellt 1808/09. Diese wurden während der napoleonischen Kriege von Eskadronen berittener Jäger unterstützt. Nach der Schlacht bei Waterloo stellte das Herzogtum eine Artillerie-Kompanie, ab 1833 Artillerie-Division zu zwei Kompanien, auf. Hinzu kamen weitere kleinere Einheiten (Pioniere, Jäger, Bagagetrain, Reserve). Im Kriegsfall wurden je nach Bedarf zusätzliche Verbände aufgestellt. Das nassauische Militär war unter einem Brigade-Kommando zusammengefasst. An ihrer Spitze stand der Herzog, die Tagesbefehle wurden durch den jeweiligen General-Adjutanten ausgefertigt. Die reguläre Stärke der nassauischen Armee betrug ca. 4000 Soldaten.

Nach dem Ende des Herzogtums wechselten zahlreiche Offiziere und Soldaten in die Preußische Armee.

Bildungspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weil das Herzogtum sich keine eigene Universität leisten konnte, schloss Herzog Wilhelm I. mit dem Königreich Hannover einen Staatsvertrag ab, der es Nassauern erlaubte, an der Universität Göttingen zu studieren. Zur Finanzierung von Schulen und Universitätsstipendien gründete er am 29. März 1817 durch Zusammenfassung älterer weltlicher und geistlicher Stiftungen den bis heute bestehenden Nassauischen Zentralstudienfonds mit Grundkapital aus Ackerland, Wäldern und Wertpapieren.

In Göttingen sollen sich nicht-nassauische Studenten gelegentlich einen vom Zentralstudienfonds finanzierten Freitisch erschlichen haben. Daher soll der Ausdruck „nassaue(r)n“ stammen: sich unberechtigt Privilegien/Vorteile verschaffen. Die Sprachwissenschaft leitet das ursprünglich berlinische Wort allerdings aus dem Jiddisch-Rotwelschen ab und sieht in der Freitischerzählung eine nachträgliche Ätiologie.

Kirchenpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verteilung der vorherrschenden Religionen im Herzogtum (Grenzen 1816–1866)

Durch die Verschmelzung der beiden Territorien sowie die Säkularisierung und Mediatisierung war ein konfessionell uneinheitlicher Staat entstanden. Die Religionsaufteilung war 1820: 53 Prozent evangelisch-uniert, 45 Prozent katholisch, 1,7 Prozent jüdisch und 0,06 Prozent mennonitisch. Dabei waren gemischtkonfessionelle Ansiedlungen die Ausnahme. Die meisten Orte und Städte wurden jeweils eindeutig von einer der beiden christlichen Konfessionen dominiert. Die Verfassung stellte die Kirche, wie in protestantischen Territorien üblich, unter staatliche Verwaltung. Die evangelisch-lutherische und die evangelisch-reformierte Kirchen schlossen sich als erste evangelische Kirchen im deutschen Bund 1817 in der damaligen „Stadtkirche“ zu Idstein zur unierten Evangelischen Landeskirche in Nassau zusammen (Nassauische Union).

Bereits ab 1804 gab es erste Versuche, ein katholisches Landesbistum für Nassau zu schaffen. Doch erst 1821 einigten sich das Herzogtum Nassau und der Heilige Stuhl auf die Gründung des Bistums Limburg, die 1827 abgeschlossen war.

Neben der direkten Kirchenpolitik gab es noch andere Berührungspunkte zwischen staatlicher Politik und kirchlichem Handeln. Schon bei der ersten Neuansiedlung einer religiösen Gemeinschaft, des Ordens der Redemptoristen, in Bornhofen kam es zu einer Kraftprobe zwischen Staat und Bischof. Die Gemeinschaft blieb vor Ort. Als ein weiterer Aspekt ist die Haltung zu den im Herzogtum verstärkt entstehenden religiösen Gemeinschaften zu nennen. Insbesondere die in Dernbach / Westerwald gegründete Gemeinschaft Arme Dienstmägde Jesu Christi ist hier zu nennen, da sie sich bald zu der krankenpflegenden Gemeinschaft des Bistums entwickeln sollte. Sie wurde nach anfänglichen Problemen und Gängeleien, welche immer wieder – aber auf niedrigem Niveau – aufflackern, vom Staat geduldet wenn nicht schweigend gefördert. Dies geschah aufgrund der ihr – von offizieller ärztlicher Seite – ausgesprochenen Belobigung. So entstanden vielerorts 'Krankenhäuser' oder ambulante Pflegestationen, die Vorläufer der heutigen Sozialstationen. Es zeigte sich hier das Bild, welches sich von der Säkularisation bis zu Bismarcks Politik zeigen sollte: krankenpflegende Gemeinschaften, da sie die Volksgesundheit förderten, erfuhren Akzeptanz.

Presse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Herzogtum Nassau besaß eine nur gering entwickelte Presselandschaft, was auf die geringe Anzahl von Bildungsbürgern aber auch die Presse- und Zensurgesetze zurückzuführen ist. Außer in der Gründungsphase und die kurze Zeit der Reformverfassung war das nassauische Presserecht ähnlich streng wie in den meisten anderen deutschen Staaten. Ab 1814 erschienen lediglich die „Vaterländische Chronik“ in Langenschwalbach und die „Rheinischen Blätter“ in Wiesbaden. Beide wurden nach den Karlsbader Beschlüssen 1819 wieder eingestellt. Innerhalb des Landes erschienen darauf bis 1848 lediglich amtliche und Unterhaltungsblätter. Einige Zeitungen des benachbarten Auslands behandelten allerdings auch Themen der nassauischen Politik und durften im Herzogtum verkauft werden. Insbesondere im Süden des Herzogtums wurden die Frankfurter Zeitungen gelesen.

Ein Schub von Zeitungsneugründungen ging mit der Pressefreiheit von 1848 einher. Die „Freie Zeitung“ erschien noch im März 1848 in Wiesbaden und erreichte bereits im April 2100 Abonnenten. Sie nahm zunächst eine gemäßigt liberale Haltung an und war das Sprachrohr der Gruppe um Hergenhahn. später radikalisierte sich die „Freie Zeitung“ zusehends, vertrat revolutionäre und katholikenfeindliche Thesen. Das Spektrum des gemäßigten Liberalismus deckte zunehmend die am 1. April 1848 erstmals in Wiesbaden erschienene „Nassauische Allgemeine Zeitung“ mit Chefredakteur Wilhelm Heinrich Riehl. Ein weiteres gemäßigt liberales Blatt, das sich an eine kleine, bildungsbürgerliche Leserschaft wandte, war die „Nassauische Zeitung“ mit dem jungen Karl Braun als Redakteur. Unter den vielen Lokalblättern dieser Zeit druckten lediglich der „Lahnbote“ aus Weilburg und das „Deutsch-Nassauische Volksblatt“ aus Dillenburg.

Später erschienen in Wiesbaden die „Nassauische Landeszeitung“ als Sprachrohr der herzoglichen Regierung und die „Mittelrheinische Zeitung“, die der liberalen Opposition und später der preußenfreundlichen Nassauischen Fortschrittspartei nahestand. Als großdeutsch-österreichfreundliches Gegenorgan erschien 1866 erstmals die „Neue Mittelrheinische Zeitung“. Einen politischen Anspruch hatte lediglich noch der „Aarbote“, der in Langenschwalbach erschien. Dazu kamen rund zwei Dutzend Lokal- und Anzeigenblätter.

Vereinsleben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das 19. Jahrhundert war auch im Herzogtum Nassau eine Epoche der Vereinsgründung. Viele der landesweiten unpolitischen Vereine wurden durch die Regierung begünstigt und mit staatlichen Aufgaben betraut. Oft waren Mitglieder der herzoglichen Familie Vereinsmitglieder. Spätestens seit den Karlsbader Beschlüssen wurden die politischen Vereinigungen in Nassau verboten und verfolgt.[5]

Zu den ersten nassauischen Vereinen gehörten die Deutschen Gesellschaften in Idstein und Wiesbaden, die sich im Geist Ernst Moritz Arndts versammelten. Nach dem Verbot durch die Regierung lösten sich die Vereine auf. Der Wiesbadener Verein wurde in die Casinogesellschaft umgewandelt, die den unpolitischen Zweck der „geselliger Unterhaltung“ verfolgte. Die Casinogesellschaft war treibender Akteur für die Gründung der gelehrt-geselligen Vereine.

Mit dem Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung wurde ab 1812, einer der heute ältesten, deutsche Geschichtsverein gegründet. Dem Verein wurde die Aufgabe der Landesarchäologie und der Denkmalpflege übertragen. Durch diese Aufgaben legte der Verein die Sammlung Nassauischer Altertümer an. Diese Sammlung bildete einen Grundstock des Museum Wiesbaden, das der Verein satzungsgemäß 1825 einrichtete. Das Museum verfügte bereits bei Gründung über die Struktur: Geschichte, Kunst und Natur. Um die Sammlungen zu betreuen wurde daher der Verein für Naturkunde im Herzogtum Nassau (1829) und die Gesellschaft der Freunde der bildenden Kunst im Herzogtum Nassau (1847) gegründet.

Neben den gelehrt-geselligen Vereinen wurden auch landesweite Wirtschaftsvereine gegründet. Der älteste war der Landwirtschaftliche Verein im Herzogtum Nassau. Dieser wurde von der Regierung 1818 ins Leben gerufen um die Trägerschaft der neuen Landwirtschaftsschule Idstein zu übernehmen. Im Jahr 1841 wurde der Gewerbeverein für das Herzogtum Nassau gegründet. Da der Gewerbeverein eine private Einrichtung war bemühte sich die Regierung die Kontrolle über diesen Verein zu erhalten. Erst 1844 wurden die Statuten des Vereines genehmigt. Der Gewerbeverein richtete in Wiesbaden 1846, 1850 und 1863 Gewerbeausstellungen aus. Seine Lokalvereine richteten 32 Gewerbeschulen ein.

Eine Sonderstellung unter den Vereinen nahm der Verein zum Schutze deutscher Einwanderer in Texas (kurz: Texasverein) (1842–1848) ein. Dieser wurde von Adligen im Schloss Biebrich gegründet. Herzog Adolph selbst übernahm die Schirmherrschaft und unterstützte den Verein tatkräftig. Der offizielle Vereinssitz war in Mainz, womit dieser Verein kein reiner nassauischer Verein war.[6]

Darüber hinaus wurden auch viele lokale Vereine gegründet. Insbesondere handelte es sich um Gesangs- und Turn-, und Sportvereine. Seit 1819 waren jedoch politische Vereine wie z. B. Arbeitervereine verboten. Zu diesen Vereinen gehörten auch Turnvereine die erst 1842 wieder erlaubt wurden. Im Umfeld der Revolution von 1848 entstanden auf lokaler Ebene Gewerbe- Landwirtschafts-, Frauen-, Verschönerungs-, Feuerwehr- und Bildungsvereine. Zahlreiche Vereine bestehen noch heute. Die Feuerwehren haben sich am 27. Juli 1872 in Wiesbaden zum Feuerwehrverband für den Regierungsbezirk Wiesbaden zusammengeschlossen, der als hessischer Bezirksfeuerwehrverband unter dem Namen "Nassauischer Feuerwehrverband" weiterhin tätig ist.

Wirtschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die wirtschaftliche Lage des kleinen Herzogtums war prekär. Der größte Teil des Staatsgebiets wurde von landwirtschaftlich minderwertigen Lagen der Mittelgebirge eingenommen, die auch eine erhebliche Beeinträchtigung im Binnenverkehr darstellten. Dennoch arbeiteten mehr als ein Drittel der erwerbstätigen Einwohner in einer eigenen Landwirtschaft, wobei es sich fast ausschließlich um Familienbetriebe mit geringer, durch die Erbteilung aufgesplitterter Grundfläche handelte. Diese Kleinbauern waren mehrheitlich auf einen Nebenerwerb angewiesen, im Westerwald häufig auf einen Zuverdienst als Hausierer. Größere Güter waren seltene Ausnahmen. Bei den Gewerbetreibenden handelte es sich in der überwältigenden Mehrheit um Handwerker.

Währung und Münzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Herzogtum gehörte zum süddeutschen Währungsraum. Die wichtigste Münzeinheit war demgemäß der Gulden. Dieser wurde als Kurantmünzen geprägt. Bis 1837 wurden 24 Gulden aus der Kölnischen Mark feinen Silbers (233,856 Gramm) geprägt. Der Gulden wurde in 60 Kreuzer unterteilt. Scheidemünzen aus Silber und Kupfer wurden zu 6, 3, 1, 0,5 und 0,25 Kreuzer geprägt.[7]

Hinweisschild in Limburg zur Münzprägung im Herzogtum Nassau

Ab 1816 wurde zugleich der Kronentaler zu 162 Kreuzern, entspricht 2,7 Gulden, geprägt. Zwischen 1816 und 1828 befand sich die Münzprägestätte des Herzogtums im Gebäude des heutigen Bischöflichen Ordinariats in Limburg. Ab dem Jahr 1837 gehörte das Herzogtum zu den Vertragsstaaten des Münchner Münzvertrag, der die Prägung von 24,5 Gulden aus einer Mark Silber (233,855 Gramm) festlegte. Nach Abschluss des Dresdner Münzvertrag 1838 wurden zusätzlich Taler als Kurantmünze anerkannt und in geringen Mengen geprägt. Hierbei entsprachen zwei Taler gleich 3 ½ Gulden. Ab 1842 wurde der Heller zu einem viertel Kreuzer als kleinste Kupfermünze geprägt. Nach dem Wiener Münzvertrag prägte das Herzogtum neben Gulden auch Vereinstaler. Aus einem Pfund (500 Gramm) Silber wurden 52 ½ Gulden oder 30 Taler geprägt. Anstelle des Hellers wurden nun Pfennige, zu einem viertel Kreuzer, ausgegeben.

Banknoten, sogenannte Landes-Credit-Casse-Scheine, wurden ab 1840 von der Landes-Credit-Casse, Wiesbaden, ausgegeben. Sie waren in Nennwerten zu einem, fünf, zehn und 25 Gulden im Umlauf.

Gewerbestatistik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das statistische Staatshandbuch von 1819 verzeichnet unter 64.825 Gewerbetreibenden insgesamt 26.038 Acker- und 790 Weinbauern (vorwiegend im Rheingau, aber auch andernorts am Rhein, am Main und an der Lahn). Mehr als 24.000 dieser Bauern verfügten lediglich über ein einziges Zugtiergespann. Zudem waren zahlreiche Kleinstbauern, die mit anderen Gewerken dazuverdienen mussten, unter den 18.319 Tagelöhnern, als Handwerker oder Kleinhändler registriert. Auch bei den Weinbauern handelte es sich mehrheitlich um Familienbetriebe ohne Angestellte. Eine Statistik von 1846 weist unter den 25.600 Gewerbetreibenden nur 500 Fabrikanten und leitende Angestellte aus. Ebenfalls 1819 waren 2225 Wirte und 1833 Händler statistisch erfasst. Da 1388 der Händler in die drei untersten Steuerklassen eingestuft waren, muss es sich bei ihnen um kleine Krämer gehandelt haben. Unter den Handwerkern weist das Staatshandbuch 6083 Mitglieder des Textil-, Leder- und Bekleidungsgewerbes und 3199 Gewerbetreibende in der Nahrungs- und Genussmittelbranche auf. Es folgten die Holzverarbeitung mit 1785, Bergbau und Metallverarbeitung mit 1604 und Bauwesen mit 1312 Betrieben. 4000 Beamte und Offiziere, darunter 750 Lehrer, 350 Pfarrer und 1600 nebenberufliche Schultheiße und Gemeinderechner vervollständigen die Statistik von 1819.

Eisenabbau und -produktion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lediglich an der Lahn gab es frühindustrielle Ansätze, insbesondere beim Abbau und der Verhüttung von Eisenerz. 1828 wurden knapp 760.000 Zentner Roteisenstein abgebaut, 1864 etwas mehr als 6,5 Millionen Zentner. Die Entwicklung zwischen diesen Daten ist von starken Schwankungen geprägt. So brach die Produktion von 1858 auf 1860 um fast die Hälfte auf rund 2,6 Millionen Tonnen ein. Die Förderung von Brauneisenstein stieg von 496 Zentnern 1828 auf rund 546.000 Zentner 1854, um danach zurückzugehen. Innerhalb des Deutschen Bundes verzeichnete das Herzogtum im Wechsel mit dem Königreich Bayern die zweithöchste Roheisenproduktion nach Preußen.

Allerdings gelang es nie, im größeren Umfang eine Industrie aufzubauen, die das Eisen zu höherwertigen Produkten weiterverarbeitete. Die Betriebe waren klein und meist eher handwerklich als industriell organisiert. Als Brennmaterial war sie ausschließlich auf Holzkohle angewiesen, deren Produktion kaum ausgeweitet werden konnte, ohne den Wald auf Dauer zu schädigen. So gab es 1847 nur eine einzige Eisenhütte mit mehr als 200 Beschäftigten. In der Regel eröffneten Unternehmen aus dem Ruhrgebiet Niederlassungen an der Lahn und ließen das Eisen zur Weiterverarbeitung an die Hauptstandorte transportieren, wo ausreichend Steinkohle vorhanden war, die es an der Lahn nicht gab. Der Eisenerzbergbau spielte in dem vergleichsweise kleinen Staat eine herausragende Rolle. Von 1848 bis 1857 waren in Nassau knapp 4500 Einwohner in dieser Branche beschäftigt, rund ein Prozent der Bevölkerung. Dabei handelte es sich um den höchsten Prozentwert im Deutschen Bund. Die nächstniedrigere Quote hatte das Herzogtum Braunschweig mit 0,5 Prozent. Allerdings schwankte die Zahl der Arbeiter in der Erzförderung und Weiterverarbeitung entsprechend der Nachfrage und der von ihr bestimmten Produktion erheblich.

Siehe auch: Lahn-Dill-Gebiet

Die Hüttenindustrie entwickelte sich bis 1850 in Nassau nur langsam. 1828 produzierten 256 Arbeitnehmer rund 207.000 Zentner Roheisen und 31.000 Zentner Gussware. Diese Zahlen wurden in den folgenden Jahren eher unter- als überschritten. Ab der Mitte des Jahrhunderts setzte ein Zuwachs an, der bis zu 472.000 Zentnern Roheisen und 118.000 Zentnern Gussware bei mehr als 900 Beschäftigten 1864 führte. Die Kleineisen-, Blech- und Drahtproduktion blieb fortwährend gering und scheint ausschließlich den inländischen Markt bedient zu haben.

Sonstige Bodenschätze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Abbau von Blei- und Silbererzen war beträchtlich, wenn auch stark schwankend. Das Minimum wurde 1840 mit gut 30.000 Zentnern, das Maximum 1864 mit gut 133.000 Zentnern erreicht. Der bei weitem größte Teil dieser Förderung wurde innerhalb des Landes verhüttet. Bis zu 2350 Menschen (1860) arbeiteten im Blei- und Silberbergbau. Bei Holzappel befand sich das größte Silberbergwerk mit rund 300 Beschäftigten um 1820. Der Zinkabbau erreichte 1850 mit fast 19.000 Zentnern seinen Höhepunkt. Dieses Erz wurde vollständig exportiert, während die ebenfalls geringe Kupferausbeute (Maximum 1864 mit knapp 12.000 Zentnern) fast vollständig im Land blieb. Marginal blieben der Abbau von Nickel (1862: 22.000 Zentner) und Schwerspat (1854: 39.000 Zentner).

Braunkohle wurde im geringen Umfang im Westerwälder Braunkohlerevier gefördert. Bis zu vier Fünfteln der Produktion wurden im Inland verfeuert. Die Produktion lag 1828 bei knapp 34.000 Zentnern und 1864 bei etwas über einer Million Zentner. Die Anzahl der Beschäftigten erreichte ihr Maximum 1858 mit fast 1000. Die Produktionssteigerung bei geringerer Zahl von Arbeitnehmern lässt sich durch den verstärkten Technikeinsatz und leichter zugängliche Vorkommen erklären.

Die Dachschieferbrüche des Herzogtums förderten zwischen 10.000 (1828) und 38.000 Zentner (1862) des Materials. Um 1840 lag die Zahl der Beschäftigten etwas über 1100. Unmittelbar an der Lahn, insbesondere im Umland von Runkel wurde Marmor gebrochen.

Tonminerale wurden ebenfalls im Westerwald abgebaut und bis zu drei Vierteln im Töpfereigewerbe innerhalb des Herzogtums verarbeitet. 1828 lag die Förderung bei knapp 95.000 Zentnern, 1864 bei rund 440.000 Zentnern. Das Beschäftigungsmaximum wurde 1862 mit 262 Erwerbstätigen im Tonabbau erreicht.

In geringem Umfang wurde auch der industrielle Zusatzstoff Walkerde mit bis zu 8700 Zentnern 1856 abgebaut.

Wirtschaftspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Land- und Forstwirtschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Wirtschaftspolitik des Fürstentums konzentrierte sich unmittelbar nach dessen Gründung auf den dominierenden Wirtschaftszweig: die Land- und Forstwirtschaft. Der Hof Gassenbach bei Idstein wurde 1812 zum landwirtschaftlichen Musterhof aufgebaut, nach dem Vorbild des Guts Hofwil in der Schweiz. Dort sollten neue Produktionstechniken erprobt und unter den Landwirten propagiert werden, insbesondere eine moderne Fruchtfolge als Weiterentwicklung der Dreifelderwirtschaft. 1818 entstand zudem in Idstein ein landwirtschaftliches Institut, das erste im Westen Deutschlands. Zehn bis 20 junge Landwirte wurden dort zunächst in zweijährigen Kursen in modernen Wirtschaftsweisen unterrichtet. 1835 wurde das Institut auf Hof Geisberg bei Wiesbaden verlegt. 1820 gründete die Regierung den "Landwirtschaftlichen Verein im Herzogtum Nassau". Jährliche Tierprämierungen, Jahrbücher sowie insbesondere das "Landwirtschaftliche Wochenblatt" trugen zur Verbreitung neuer, wissenschaftlicher Methoden der Landwirtschaft bei.

1829 sollte die "Güterkonsolidation" die durch Realteilung zersplitterten landwirtschaftlichen Betriebe vergrößern, was nur zum Teil gelang. 1840 begann auch in Nassau die Zehntablösung in Nassau, nachdem viele deutsche Staaten diesen Schritt bereits gegangen waren. Die Ablösung kam allerdings nur schleppend voran. Deshalb blieb die Zehntfrage ein wichtiges Problem während der Revolution 1848 und war ein Grund für die besonders hohe Mobilisierung der Landbevölkerung in Nassau. Ihr gelang es schließlich, eine einheitliche Ablösesumme, den 16-fachen Jahreszehnt, durchzusetzen, von der die Staatskasse ein Achtel übernahm. Die Höhe der Ablöse führte jedoch zur massiven Verschuldung der Bauern, vor allem bei der Landes-Credit-Casse, an die sie nun Zinsen statt des Zehnten zahlen mussten.

Das Herzogtum war mit einem Waldanteil von 41 % eines der bewaldetsten Länder im Deutschen Bund. Allein durch diese Zahl wird die große Bedeutung des Waldes für das Land deutlich. Etwa dreiviertel des Waldes gehörte den Kommunen, ein Fünftel der herzoglichen Domäne und nur 5 Prozent waren Privatwald. Die Wälder waren zu Beginn des 19. Jahrhunderts geplündert. Dennoch waren für die Kommunen die Erlöse aus dem Wald mit die wichtigsten Einkommensquellen. Zudem war nach den Gebietszugängen 1803 und 1806 das Forstwesen vollkommen zersplittert. In den neuen Ländern war die Organisationsform meist vollkommen verschieden im Vergleich zu den beiden altnassauischen Teilen. Es bedurfte daher einer neuen Organisation, die schlagkräftig war und auch wieder nutzbare Waldungen erschuf. Im Jahre 1808 gab es erste Überlegungen für eine neue Forstorganisation. Doch erst am 9. November 1816 wurde das Forstorganisationsedikt zeitgleich mit der Instruktion für das Forstpersonal und dem Forst-, Jagd- und Fischereifrevelgesetz veröffentlicht. Das Forstorganisationsedikt war wegweisend für alle anderen Forstorganisationen in Deutschland. Erstmals wurde der wissenschaftlich ausgebildete Oberförster verlangt, der Planung und Vollzug in einer Hand vereinte. Damit konnte der Grundstein für die moderne Forstwirtschaft gelegt werden. Als Schöpfer des Organisationsedikt gilt ein Schüler des forstlichen Klassikers Georg Ludwig Hartig, Johann Justus Klein aus Dillenburg. In Zusammenarbeit mit dem damaligen Regierungspräsidenten Carl Friedrich Emil von Ibell wurde ein Gesetz geschaffen, das in Hessen bis 1955 und in Rheinland-Pfalz bis 1950 bestehen blieb. Die heutige Forstorganisation baut auf der nassauischen auf.

Hüttenwesen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Politische Eingriffe in das Hüttenwesen beschränkten sich auf die Überwachung der Bergordnung durch Beamte. Diese erstreckte sich auch auf eine gewisse Kontrolle der Löhne und ab 1861 auch auf eine Überwachung der Knappschaftsversicherung. (siehe hierzu: Lahn-Dill-Gebiet)

Gewerbepolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1819 hob die nassauische Regierung die Zunftverfassung auf. Wer einen Gewerbebetrieb eröffnen wollte, musste dies lediglich den lokalen Behörden anzeigen, die nur in Ausnahmefällen keine Erlaubnis erteilen durften. Dies führte in den Folgejahren im Handwerk zu einem Niedergang der Meister und ausgebildeten Gesellen. In der Revolution 1848 setzten sie durch, dass nur noch Inhaber des Meistertitels einen Handwerksberuf selbstständig ausüben durften. 1860 kehrte das Herzogtum jedoch wieder zur vollständigen Gewerbefreiheit zurück. Parallel hatte sich eine weitgehende Verdrängung vieler Handwerksbetriebe durch die industrielle Produktion vollzogen.

1843 gründete sich in Wiesbaden ein Gewerbeverein. Bis 1866 wuchs er auf 35 lokale Gruppen und rund 2000 Mitglieder an. 1845 wurde die erste Gewerbeschule in Wiesbaden gegründet. 1866 waren es im gesamten Herzogtum 35, meist mit abendlichem Lehrbetrieb in anderen Schulen. Sie befanden sich in der Trägerschaft der Gewerbevereine, wurden aber vor allem vom Staat finanziert. 1864/65 formierten sich Handelskammern in Wiesbaden, Limburg und Dillenburg.

Außenhandelspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1828 trat Nassau dem von Österreich geförderten Mitteldeutschen Handelsverein bei, musste dann aber aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten 1836 doch dem von Preußen dominierten Deutschen Zollverein beitreten. Als es sich dann 1866 im preußisch-österreichischen Konflikt wieder auf die österreichische Seite stellte, bedeutete dies seinen Untergang.

Verkehrspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verkehrsanbindung der Industriestandorte, auch der des preußischen Wetzlar, sollte durch den Ausbau der Lahn zur Wasserstraße verbessert werden, was aber nur schleppend und unvollständig verwirklicht wurde. In ihrem Abschnitt des Rheins ließ die nassauische Regierung Hindernisse beseitigen, etwa bei Bingen, Bacharach und Oberwesel. Bereits auf dem Wiener Kongress hatten Nassau und das Großherzogtum Baden sich energisch gegen eine gemeinsame Verwaltung des Rheins durch die Anliegerstaaten gewehrt. Als die Rheinkommission 1816 doch zusammentrat, blockierte Nassau fortan die Abschaffung der Rheinzölle, die einen erheblichen Anteil seiner Haushaltseinnahmen ausmachten. Sie blieben auch erhalten, als 1831 die Mannheimer Akte zahlreiche althergebrachte Handelsprivilegien aufhob.

Eisenbahn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kaum waren die Projekte zum Rhein- und Lahnausbau abgeschlossen, kündigte sich die Eisenbahn an. Die nassauische Regierung war deshalb nicht gewillt, auch noch in diese neue Infrastruktur zu investieren, und überließ dieses Feld zunächst privatem Kapital. Zudem gab es Auseinandersetzungen mit Preußen, das neben der bestehenden Bahnlinie am linken Rheinufer eine weitere im rechtsrheinischen Hinterland wünschte, die im Fall eines Krieges mit Frankreich nicht so schnell durch gegnerische Vorstöße unterbrochen worden wäre. Nassau befürwortete dagegen eine Linie unmittelbar am rechten Rheinufer.

1840 erreichte die von Frankfurt kommende Taunus-Eisenbahn Wiesbaden. Dort wurde nun ein privates Unternehmen gegründet, das die Bahn entlang des Rheins fortsetzen wollte. Dieses firmierte zunächst als Wiesbadener Eisenbahngesellschaft, ab 1853 als Nassauische Rhein Eisenbahn-Gesellschaft, nach 1855 als Nassauische Rhein- und Lahn Eisenbahn-Gesellschaft. Die Gesellschaft erhielt am 23. Juni 1853 die Konzession zum Bau der nassauischen Rheintalbahn WiesbadenRüdesheimOberlahnstein. Am 31. März 1857 folgte die Konzession für die Lahntalbahn von Oberlahnstein nach Wetzlar. Mangels ausreichender finanzieller Ausstattung der Gesellschaft wurden aber nur Teile der insgesamt 188 Kilometer langen konzessionierten Strecken fertig gestellt. So entzog das Herzogtum schließlich der Gesellschaft die Konzessionen wieder und übernahm mit Vertrag vom 2. Mai 1861 selbst die bestehenden Bahnstrecken, betrieb sie als „Nassauische Staatsbahn“ weiter und baute sie zu Ende. Damit war auch dem preußischen Wunsch nach einer Eisenbahnverbindung im ostrheinischen Hinterland entsprochen. Dieses Zugeständnis Nassaus hatte Preußen sich mit der Pfaffendorfer Brücke bei Koblenz erkauft, die das nassauische Eisenbahnnetz an die linksrheinische Strecke anschloss. 1852 hatte es auch Entwürfe für einen direkten Bahnanschluss des Eisenerzreviers um Wetzlar an das Ruhrgebiet über die Sieg- und die Dillregion gegeben. Sie kamen jedoch nie über den Entwurfsstatus hinaus.

Herzöge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herzöge von Nassau
Regent Geburtstag Todestag Regierungszeit
Friedrich August 23. April 1738 24. März 1816 30. August 1806 – 24. März 1816
Wilhelm I. 14. Juni 1792 20. August 1839 24. März 1816 – 20. August 1839
Adolph I. 24. Juli 1817 17. November 1905 20. August 1839 – 20. September 1866

Die nassauischen Herzöge entstammten der Walramischen Linie des Hauses Nassau. Mitglieder der Walramischen Linie des Hauses Nassau regieren heute noch im Großherzogtum Luxemburg (Nassau-Weilburg). Der jeweils amtierende Großherzog führt noch den Titel Herzog von Nassau.

Die Könige der Niederlande entstammen der Ottonischen Linie Oranien-Nassau, die sich 1255 von der Walramischen Linie getrennt hatte.

Staatsminister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Staatsminister des Herzogtums Nassau
Staatsminister von bis
Hans Christoph Ernst von Gagern 1806 1811
Ernst Franz Ludwig Marschall von Bieberstein 1806 1834
Carl Wilderich von Walderdorff 1834 1842
Friedrich Anton Georg Karl von Bock und Hermsdorf 1842 1843
Emil August von Dungern 1843 1848
August Hergenhahn 1848 1849
Friedrich Gerhard von Winzingerode 1849 1852
Prinz August Ludwig zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg 1852 1866
August Hergenhahn 1866 1866

Verwaltungsgliederung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zentrales Behördengebäude des Herzogtums, das Ministerialgebäude in Wiesbaden, heute Hessisches Ministerium der Justiz

Regierungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf der oberen Ebene entstanden mit der Entstehung des Herzogtums 7 Regierungen: Neben den bisherigen nassauischen Regierungen zu Wiesbaden, Weilburg, Ehrenbreitstein, Hachenburg und Altenkirchen wurde ein gemeinschaftliches Ministerium und eine Administrationskommission mit Sitz in Wiesbaden als die erste gemeinsame Zentralbehörde für die Gebiete der mediatisierten Fürsten, Grafen und Herren geschaffen. 1806 erfolgte die Auflösung der Nassau-Usingischen Regierung Altenkirchen. Die Administrationskommission wurde mit Edikt vom 25. Juli 1809 und die Regierung Hachenburg mit Edikt vom 1. August 1809 aufgehoben. Damit war neben dem gemeinsamen Ministerium eine mittlere Verwaltungsebene aus drei Regierungsbezirken entstanden: Wiesbaden, Weilburg und Ehrenbreitstein. Mit den Ibel'schen Verwaltungsreformen wurde 1816 die mittlere Verwaltungsebene abgeschafft.

Ämter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Amt (Herzogtum Nassau)

Mit der Gründung des Herzogtums bestanden 62 Ämter, davon 35 im Regierungsbezirk Wiesbaden, 23 im Regierungsbezirk Ehrenbreitstein und 5 im Regierungsbezirk Weilburg. Im Laufe der folgenden Jahre erfolgte eine Vielzahl von Zusammenlegungen von Ämtern. Territoriale Veränderungen ergaben sich auch aus den auf dem Wiener Kongress (1815) getroffenen sowie anschließenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen.

Eine neue Ämtereinteilung wurde am 4. Juni 1816 verfügt, die am 1. Juli 1816 in Kraft trat. Diese sah zunächst 25 Ämter vor,[8] später erfolgte die Einteilung in 28 Ämter. Die nassauischen Ämter waren, wie auch in einigen anderen deutschen Staaten, die Vorläufer der späteren Landkreise, umfassten aber in der Regel ein kleineres Gebiet als diese. An der Spitze der Ämter stand, als örtlicher Statthalter des Herzogs, ein Amtmann. Die Amtseinteilung wurde teilweise von den Vorgängerstaaten, etwa Kurmainz, übernommen.

Kreisämter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Kreisamt (Nassau)

Ähnlich wie im benachbarten Großherzogtum Hessen kam es gegen Mitte des Jahrhunderts zu einer kurzlebigen Verwaltungsreform. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden zum 1. Juli 1849 Rechtsprechung und Verwaltung auf der untersten Ebene getrennt. Die Verwaltung übernahmen 10 neu geschaffene Kreisämter, die Ämter wurden als Justizämter reine Gerichte der ersten Instanz. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die Ämter wiederhergestellt.

Daneben bestand für die Exklave Reichelsheim das Kreisamt Reichelsheim.

Erst nach der preußischen Annexion, als aus dem bisherigen Herzogtum und einigen anderen Gebieten 1867 der Regierungsbezirk Wiesbaden wurde, wurde das nassauische Gebiet in Kreise eingeteilt, die in der Regel bis zu den Gebietsreformen der 1970er Jahre Bestand hatten.

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Freilichtmuseum Hessenpark widmet in einer 1830 ursprünglich in Runkel-Hofen erbauten und 1984 am hiesigen Standort wieder errichteten Scheune dem Herzogtum Nassau eine eigene Dauerausstellung. Auf zwei Ebenen behandelt diese die Geschichte, das Staatswesen sowie die Währungsgeschichte im Einzelnen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Herzogtum Nassau 1806–1866. Politik – Wirtschaft – Kultur. Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1981, ISBN 3-922244-46-7.
  • Bernd von Egidy: Die Wahlen im Herzogtum Nassau 1848–1852. In: Nassauische Annalen, 82. Band. Wiesbaden 1971, S. 215–306.
  • Konrad Fuchs: Die Bergwerks- und Hüttenproduktion im Herzogtum Nassau. In: Nassauische Annalen, 79. Band. Wiesbaden 1968, S. 368–376.
  • Königliche Regierung zu Wiesbaden (Hrsg.): Statistische Beschreibung des Regierungs-Bezirks Wiesbaden. 6 Bände (1876–1882). Verlag Limbart, Wiesbaden (dilibri.de).
  • Otto Renkhoff: Nassauische Biographie. Kurzbiographien aus 13 Jahrhunderten. 2. vollst. überarb. und erw. Auflage. Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1992, ISBN 3-922244-90-4.
  • Klaus Schatz: Geschichte des Bistums Limburg. In: Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte. Band 48. Wiesbaden 1983.
  • Winfried Schüler: Das Herzogtum Nassau 1806–1866. Deutsche Geschichte im Kleinformat. In: Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 75. Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 2006, ISBN 3-930221-16-0.
  • Winfried Schüler: Wirtschaft und Gesellschaft im Herzogtum Nassau. In: Nassauische Annalen. Band 91. Wiesbaden 1980, S. 131–144.
  • Christian Spielmann: Geschichte von Nassau. 1. Teil: Politische Geschichte. Wiesbaden 1909.
  • Christian Spielmann: Geschichte von Nassau. 2. Teil: Kultur und Wirtschaftsgeschichte. Montabaur 1926.
  • Franz-Josef Sehr: Die Gründung des Nassauischen Feuerwehrverbandes. In: Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2012. Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Limburg-Weilburg 2011, ISBN 3-927006-48-3, S. 65–67.
  • Stefan Wöhrl: Forstorganisation und Forstverwaltung in Nassau von 1803 bis 1866. Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung, Wiesbaden 1994.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Wiktionary Wörterbucheinträge
Wikisource Quellen und Volltexte

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b hgisg.geoinform.fh-mainz.de (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive)
  2. Provinzial-Correspondenz vom 12. September 1866: Die Erweiterung des preußischen Staatsgebietes zitiert nach Staatsbibliothek zu Berlin: Amtspresse Preußens.
  3. Provinzial-Correspondenz vom 26. September 1866: Die neuerworbenen Länder zitiert nach Staatsbibliothek zu Berlin: Amtspresse Preußens.
  4. Brigitte Meier-Hussing: Das Volksbegehren von 1956 zur Rückgliederung des Regierungsbezirk Montabaur/Rheinland-Pfalz nach Hessen. In: Verein für Nassauische Altertumskunde, Nassauische Annalen, Band 111, Wiesbaden 2000, ISSN 0077-2887.
  5. Christiane Heinemann: Zwischen Geselligkeit und Politik. Das bürgerliche Vereinsleben, in: Herzogtum Nassau 1806–1866. Politik – Wirtschaft – Kultur; Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1981, ISBN 3-922244-46-7.
  6. Wolf Arno Kropat: Die Auswanderung aus Nassau im Herzogtum Nassau 1806–1866. Politik – Wirtschaft – Kultur, Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1981, ISBN 3-922244-46-7.
  7. Otto Satorius: Nassauische Kunst- und Gewerbeausstellung in Wiesbaden 1863; Seite: 43; Wiesbaden 1863.
  8. Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau, Band 8, 1816, S. 106 (Google Books).