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Japan (japanisch 日本, Nihon/Nippon; anhören?/i) (amtlich: Staat Japan 日本国, Nihon-koku/Nippon-koku) ist ein 6852 Inseln umfassender ostasiatischer Staat im Pazifik der indirekt im Norden an Russland, im Westen an Nordkorea und Südkorea, im Nordwesten an China und im Südwesten an Taiwan grenzt und flächenmäßig der viertgrößte Inselstaat der Welt ist. De-facto-Hauptstadt und größte urbane Siedlung ist Tokio.
Die Bildung des japanischen Staatswesens begann im 5. Jahrhundert unter kulturellem Einfluss des chinesischen Kaiserreichs. Seit dem 16. Jahrhundert stand Japan im Kontakt mit dem Westen und stieg seit dem 19. Jahrhundert zur Großmacht auf, erwarb Kolonien wie Korea und Taiwan und nahm an beiden Weltkriegen teil und beherrschte kurzzeitig große Teile Südost- und Ostasiens. Das Japanische Kaiserreich bis 1947 war eine nach dem monarchischen Prinzip ausgerichtete, zum Teil an preußisches Vorbild angelehnte konstitutionelle Monarchie mit dem japanischen Kaiser als Staatsoberhaupt und war unter den Monarchien weltweit eines der letzten Kaiserreiche. Eine aggressive Expansionspolitik in China mündete in den Pazifikkrieg und die Niederlage an der Seite der Achsenmächte im August 1945. Im unter Douglas MacArthurs Besatzungsregierung gestalteten Japanischen Staat seit 1947 ist der Souverän das Volk, höchstes Organ der Staatsgewalt das Parlament, dessen Kammern seither beide direkt vom Volk gewählt werden. Das Kaisertum wurde nicht abgeschafft, aber der Kaiser als „Symbol des Staates“ auf zeremonielle Aufgaben ohne eigenständige Autorität in Staatsangelegenheiten reduziert.
Japan wird zu den dichter besiedelten Ländern Asiens gezählt und liegt mit 126 Millionen Einwohnern auf Platz zehn der bevölkerungsreichsten Ländern der Erde. Die japanische Bevölkerung konzentriert sich überwiegend auf die vier Hauptinseln und besteht zu 99 % aus Japanern. Zu den Minderheiten gehören Koreaner, Chinesen und Filipinos. Seit den 2000er Jahren leben in Japan auch mehrere Tausend Gastarbeiter und Asylbewerber aus Afrika und anderen asiatischen Ländern. Die meisten Einwohner sind Anhänger des Shintoismus und Buddhismus.
Als historisch erste Industrienation Asiens hat Japan heute eine sehr hoch entwickelte Volkswirtschaft und war viele Jahre lang die weltweit zweitgrößte Wirtschaftskraft der Welt hinter den Vereinigten Staaten, mit denen es militärisch seit 1952 verbündet ist. Japan ist Mitglied der Gruppe der sieben größten Industrienationen der Welt und der OECD. Es hat den weltweit höchsten Lebensstandard. Japan nimmt im UN-Human-Development-Index den 17. Platz der 187 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ein.
Der Landesname setzt sich aus den Zeichen 日 (Aussprache ni, in der Bedeutung „Tag“ oder „Sonne“) und 本 (Aussprache hon, in der Bedeutung „Ursprung“, „Wurzel“ oder „Beginn“) zusammen. Japan ist deshalb auch als das „Land der aufgehenden Sonne“ bekannt. Der zusammengesetzte Begriff kann sowohl „Nippon“ (にっぽん) als auch „Nihon“ (にほん) ausgesprochen werden: Während „Nippon“ eher in der formalen Sprache, auf japanischem Geld und Briefmarken sowie bei internationalen Veranstaltungen verwendet wird, kommt in der Alltags- und Umgangssprache „Nihon“ häufiger vor.
Die Nomenklatur des Landesnamens stammt von der offiziellen Korrespondenz der japanischen Herrscher mit der chinesischen Sui-Dynastie (6.–7. Jahrhundert) und bezieht sich auf die von China aus gesehen östliche Lage des Landes. Die reinjapanische Lesung anstelle des sinojapanischen Nihon/Nippon ist Hi no Moto (no Kuni) (日[の]本([の]国)). Zuvor war das Land als Wakoku (倭国, „Land der Wa“) bekannt, wobei Wa (倭) erst ein Demonym war und dann auch für das Land als ganzes verwendet wurde. Da das von den Chinesen verwendete Schriftzeichen 倭 als „Zwerg“ verstanden werden kann, wurde dieses später in Japan durch das homophone 和 „Harmonie“ ersetzt. Beide Schriftzeichen üblicherweise mit 大 „groß“ als Präfix wurden auch verwendet um die historische Bezeichnung Yamato zu schreiben, welches im engeren Sinne die Provinz Yamato meint, die die Keimzelle des japanischen Kaiserreichs war und damit als Pars pro toto im weiteren Sinne auch das ganze Land. Eventuell ist Yamato identisch mit dem japanischen Land Yamatai, das in chinesischen Quellen aus dem 3. Jahrhundert beschrieben wird.
Der Name „Japan“ ist ein Exonym, das sich vermutlich von einer chinesischen oder Wu-Aussprache der Schriftzeichen ableitet. So gab etwa Marco Polo den chinesischen Begriff für Japan (chinesisch 日本國 / 日本国, Pinyin rìbĕnguó) als Cipangu wieder. Das frühere malaiische Wort für Japan, „Jepang“ (heute „Jepun“), wurde ebenfalls einer chinesischen Sprache entlehnt. Portugiesische Händler, die im 16. Jahrhundert in Malakka auf den Begriff „Jepang“ stießen, brachten ihn dann mit nach Europa. Im Englischen findet sich der Landesname in der Schreibweise „Giapan“ zum ersten Mal in einem Brief aus dem Jahr 1565.
Mythologische Namen sind Toyo-ashi-hara no chi-aki no naga-i-ho-aki no mizu-ho no kuni (豐葦原之千秋長五百秋之水穗國, dt. „Land der üppigen Schilfgefilde, 1000 Herbste, langen 500 Herbste und der fruchtbaren Reisähren“) im Kojiki, Toyo-ashi-hara no chi-i-ho-aki no mizu-ho no kuni (豐葦原千五百秋瑞穂之地, dt. „Land der üppigen Schilfgefilde, der 1500 Herbste und der fruchtbaren Reisähren“) im Nihon Shoki, kurz auch Toyoashihara no kuni (豊葦原国) und Mizuho no kuni (瑞穂国), Ashihara no naka-tsu-kuni (Kojiki/Nihon Shoki: 葦原中國, dt. „Land der Mitte [zwischen dem Himmel Takamanohara und der Unterwelt Yomi no kuni] der Schilfgefilde“), als auch Ōyashima no Kuni (Kojiki: 大八嶋國, Nihon Shoki: 大八洲國, dt. „Land der großen acht Inseln“), kurz auch Yashima.
Das koku in Nihon-koku, wörtlicher „Staat Japan“ oder „Japanischer Staat“, wird in europäische Sprachen oft nicht übersetzt; dort wird der amtliche Landesname dann nur als „Japan“ ohne Zusatz wiedergegeben.
Japan ist ein Inselstaat und besteht im Wesentlichen aus einer Inselkette, die sich entlang der Ostküste Asiens erstreckt. Die Hauptinseln sind Hokkaidō im Norden, die zentrale und größte Insel Honshū, sowie Shikoku und Kyūshū im Süden. Dazu kommen 6.848 kleinere Inseln (von min. 100 m Umfang bei Hochwasser),[6] die sich vor allem in der Seto-Inlandsee und in der Kette der Ryūkyū-Inseln konzentrieren. Da Japan ein Inselstaat ist, hat es keine direkten Nachbarländer. Indirekt grenzen jedoch Russland, Nordkorea, Südkorea, China und Taiwan an Japan.
Über den gesamten Archipel verläuft eine Gebirgskette, die mehr als zwei Drittel der Landmasse Japans ausmacht. Der höchste Berg Japans ist der Fujisan auf der Hauptinsel Honshū mit 3.776 m über dem Meeresspiegel. Landwirtschaft, Industrie und Besiedlung sind auf rund 20 % der Landfläche beschränkt. In den großen Ebenen haben sich die Hauptballungsgebiete entwickelt: Kantō (mit Tokio und Yokohama) in der Kantō-Ebene, Keihanshin (Ōsaka, Kyōto und Kōbe) in der Ōsaka-Ebene, Chūkyō (Nagoya) in der Nōbi-Ebene und Kitakyūshū-Fukuoka in der Tsukushi-Ebene. Aufgrund des Mangels an Flachland werden Berghänge durch Terrassenfeldbau kultiviert.
Die japanische Inselkette erstreckt sich in einem langen Bogen von Norden (45. Breitengrad, Hokkaidō) nach Süden (20. Breitengrad, Okinotorishima). Daher ist das Klima in Japan sehr unterschiedlich ausgeprägt; von der kalt-gemäßigten Klimazone in Hokkaidō mit kalten und schneereichen Wintern bis in die Subtropen in der Präfektur Okinawa. Dazu kommt der Einfluss von Winden – im Winter vom asiatischen Kontinent zum Meer und im Sommer vom Meer zum Kontinent. Im späten Juni und frühen Juli fällt im Süden ein Großteil des Jahresniederschlages als monsunartige Regenfront (梅雨前線, baiu zensen).
Im Frühsommer beginnt die Taifun-Saison, bei der vor allem der Süden und der Südwesten Japans von über dem Pazifischen Ozean entstehenden Wirbelstürmen betroffen sind (z. B. von Taifun Tokage und Taifun Conson im Jahr 2004). Statistisch gesehen erreichen Japan die meisten Taifune im September, obwohl sie im Pazifikraum im August am häufigsten sind. Der stärkste je aufgezeichnete Taifun Japans war der Ise-wan-Taifun von 1959. Seine Auswirkungen waren verheerend: Über 5.000 Menschen kamen ums Leben. Die Winde tragen auch dazu bei, dass Japan verstärkt von transnationaler Umweltverschmutzung betroffen ist.
Japan kann wegen seiner breit gefächerten geographischen Verhältnisse in sechs Hauptklimaregionen eingeteilt werden:
Japan liegt an der geologischen Bruchzone von vier tektonischen Platten der Erdkruste:
die sich mit einigen Zentimetern pro Jahr gegeneinander bewegen. Teile der Pazifischen Platte schieben sich dort unter die Kontinentalplatte Eurasiens, was zu Vulkanismus und häufigen Erdbeben führt. Die anhaltende Bewegung (Subduktion) der Krustenteile, die zu einer langsamen Verkleinerung des Pazifiks führt, lässt deren großräumige Verschweißung nicht zu, im Gegensatz etwa zu Indien und den sog. Terraneen anderer Kontinentalränder.
Von den etwa 240 Vulkanen des pazifischen Feuerringes sind 40 aktiv. In der gesamten Region gibt es nahezu täglich leichtere Erdbeben, in größeren Abständen auch schwere (z. B. Großes Kantō-Erdbeben 1923, Erdbeben von Kōbe 1995 oder das Tōhoku-Erdbeben 2011). Jedes Jahr findet zum Jahrestag des Kanto-Erdbebens im September eine Übung zum Katastrophenschutz statt. Besonders Tokio ist einem hohen Erdbebenrisiko ausgesetzt (siehe Erdbeben in Tokio).
Am 11. März 2011 erschütterte ein heftiges Erdbeben den ganzen Staat. Das Tōhoku-Erdbeben war eines der stärksten Beben in der japanischen Geschichte mit einer Stärke von 9,0 MW.[7] Durch das Beben wurden ein Tsunami sowie eine Serie katastrophaler Unfälle im Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi ausgelöst.
In den letzten tausend Jahren starben in Japan über 160.000 Menschen durch Tsunamis. Das Land verfügt heutzutage durch Messbojen im Pazifischen Ozean über ein effektives Tsunami-Frühwarnsystem. Für die Bevölkerung finden regelmäßig Trainingsprogramme statt, viele japanische Küstenstädte schützen sich durch das Errichten hoher Deiche. Diese Wälle aus Stahlbeton sind teilweise 10 Meter hoch, bis zu 25 Meter tief und mit stabilen Metalltoren ausgestattet.
Im Inland Japans finden sich eine Reihe von Gebirgsketten, die die Waldgrenze überschreiten. Verglichen mit der Enge des Lebensraums gibt es eine Vielzahl von Arten. Durch die Position als vorgelagerte Inselkette hat sich eine zwar mit „Kontinentalasien“ verwandte, aber dennoch vielfach eigenständige Flora und Fauna entwickelt. Die Ogasawara-Inseln (auch: Bonin-Inseln), 1000 km südöstlich von Tokio, werden wegen ihrer endemischen Spezies oft mit den Galapagosinseln verglichen.
Japan liegt im Schnittpunkt von drei Ökoregionen. Die Hauptinseln und die nahegelegenen Nachbarinseln sind Teil der Paläarktischen Florenregion. Die Ryūkyū-Inseln sind Teil der Indomalaiischen Region, während die Ogasawara-Inseln zu Ozeanien gerechnet werden.
Der Shiba-Inu, eine beliebte Hunderasse
Wälder bedecken 66 %[9] der Landesfläche
Die Koi werden in Japan als Zierfische gezüchtet
Die Japanische Rotkiefer ist der am weitesten verbreitete Nadelbaum Japans
→ Hauptartikel: Gesellschaft Japans, Demographie Japans, Soziales Verhalten in Japan und Japaner
Die letzte Volkszählung aus dem Jahr 2010 weist eine Gesamtbevölkerung Japans von 128.056.026 Menschen aus.[1] Die Einwohnerzahlen sind aber seit Jahren rückläufig, so gab das Ministerium für Innere Angelegenheiten und Kommunikation am 31. März 2012 eine Gesamtbevölkerung von 126.659.683 an.[2][3]
Die japanische Gesellschaft ist ethnisch und linguistisch weitgehend homogen. Trotzdem lassen sich in Japan unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ausmachen, in erster Linie nach Generation, Geschlecht, Bildungsstand und direkt damit zusammenhängend Erwerbssituation und Einkommen sowie nach Stadt und Land.
Die durchschnittliche Lebenserwartung der japanischen Bevölkerung ist mit 82,12 Jahren nach der ehemaligen portugiesischen Kolonie Macau und dem Kleinstaat Andorra die dritthöchste weltweit.[10]
Aktuelle Probleme der japanischen Gesellschaft sind ein Rückgang der Geburtenziffer, Überalterung und Jugendarbeitslosigkeit. Politisch und gesellschaftlich scheint es unmöglich, eine verstärkte Immigration zuzulassen, die hilfreich wäre, um der Überalterung entgegenzuwirken.[11]
Volkszählung 2010
Die Landessprache ist Japanisch und wird von nahezu der gesamten Bevölkerung und den meisten Minderheiten gesprochen. Es existieren zahlreiche regionale Dialekte. In der Schule wird als Fremdsprache am häufigsten Englisch gelehrt, es wird jedoch häufig kritisiert, dass sich der japanische Englischunterricht zu sehr auf das Bestehen des TOEIC-Tests konzentriere und nur unzureichende Kommunikationsfähigkeiten vermittele. Die zweithäufigste Fremdsprache ist Chinesisch, Deutsch liegt auf dem dritten Platz.
Die japanische Sprache verwendet neben den chinesischen Schriftzeichen (Kanji) zwei eigene Silbenschriftsysteme (Hiragana und Katakana), die von chinesischen Schriftzeichen abgeleitet sind. Straßen, Bahnhöfe und Ähnliches sind meist in Kanji und in lateinischer Umschrift (Rōmaji) beschildert.
Minderheitensprachen autochthoner Völker in Japan sind das nicht mit dem Japanischen verwandte Ainu im Nordteil der Insel Hokkaido und die mit dem Japanischen verwandten, aber eine eigenständige Gruppe bildenden Ryūkyū-Sprachen auf den gleichnamigen Inseln.
In Japan haben immer mehrere religiöse Glaubensformen nebeneinander bestanden. Die wichtigsten sind der Shintō, der sich von der japanischen Urreligion herleitet, und der Buddhismus, der Japan im 5. oder 6. Jahrhundert erreichte. Heute gehören über 80 % der Japaner beiden Hauptreligionen gleichzeitig an, daher wird die religiöse Grundeinstellung in Japan als synkretisch bezeichnet.
Der japanische Buddhismus ist in viele verschiedene Sekten (Schulen, Richtungen) gegliedert, die fast alle dem Mahayana-Buddhismus angehören. Zu den bekanntesten buddhistischen Richtungen in Japan zählen der Zen-Buddhismus, der Amitabha-Buddhismus und der Nichiren-Buddhismus. In der Religion Japans gibt es darüber hinaus chinesische Einflüsse durch Daoismus und Konfuzianismus, die von Shintō und Buddhismus aufgenommen und integriert wurden.
Das Christentum spielte in der Geschichte Japans vor allem im 16. und 17. Jahrhundert eine gewisse Rolle, nimmt aber heute nur noch eine Randstellung ein.
Ein wichtiges Element stellen die „Neuen Religionen“ dar, die sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts immer stärker ausbreiten und oft eine eigenwillige Mischung aus Shintō, Buddhismus und anderen Weltreligionen propagieren. Seit dem Zweiten Weltkrieg herrscht gegenüber diesen Richtungen eine besonders große religiöse Toleranz, sodass gegenwärtig rund 300 solcher Glaubensgemeinschaften amtlich gelistet sind.
Die japanische Rechtsordnung wurde im Wesentlichen durch zwei Rezeptionsphasen geprägt. Im 7. Jahrhundert n. Chr. übernahm Japan mit dem Ritsuryō die Rechtsordnung Chinas auf den Gebieten des Staats- und Verwaltungsrechts. Diese Ordnung war durch mündliche Rechtssätze gekennzeichnet, in der es aber keine Gerichte und juristische Berufe im heutigen Sinne gab. Nachdem Japan zur Aufgabe seiner Abschottung gezwungen wurde, übernahm der Staat 1898 große Teile des ersten Entwurfes des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das galt vor allem für das Schuldrecht und das Sachenrecht, während im Familienrecht und Erbrecht stärker japanische Eigenheiten Einfluss fanden. Dem japanischen BGB wurde, dem deutschen BGB entsprechend, das Pandektensystem zugrunde gelegt. Allerdings wurden auch Anleihen beim französischen Recht, insbesondere durch die Beratungen durch Gustave Boissonade, gemacht. Die Einführung einer westlichen Rechtsordnung stellte einen enormen Bruch mit der bisherigen Rechtstradition in Japan dar. Wie tief der Bruch war, zeigt sich z. B. darin, dass eine Vorstellung von persönlichen Rechten und Ansprüchen bisher der japanischen Gesellschaft fremd war. Nach dem Zweiten Weltkrieg übte auch das US-amerikanische Recht einen Einfluss aus.
In Japan ist die Todesstrafe eine im Strafrecht vorgesehene Strafe. Umfragen belegen, dass es eine überwältigende Befürwortung der Todesstrafe unter der japanischen Gesellschaft gibt. Laut einer Studie von 1999 sprachen sich 79,3 % für die Todesstrafe aus; sie erfährt aber auch Kritik.[12] Im Dezember 2006 wurden mindestens vier Gefangene durch den Strang hingerichtet. Die Hinrichtungen erfolgen heimlich, unabhängige Beobachter sind dabei nicht zugelassen. Auch Angehörige und Anwälte werden vor der Hinrichtung nicht informiert.[13] Berufungsprozesse dauern zwischen 10 und 16 Jahren; es gibt jedoch auch Gefangene, die seit den 1960ern auf die Vollstreckung ihrer Todesstrafe warten. Laut Amnesty International saßen im Juli 2006 mindestens 87 zum Tode verurteilte Gefangene in japanischen Gefängnissen ein.[14]
Seit 2009 werden Strafprozesse, bei denen in Japan auch die Todesstrafe verhängt werden kann, bei bestimmten schweren Verbrechen als Schöffenprozesse durchgeführt.
Japan ist gemäß der Verfassung von 1947 eine parlamentarische Demokratie mit dem japanischen Kaiser (Tennō) als „Symbol des Staates und der Einheit des Volkes“ mit den zeremoniellen Aufgaben eines Staatsoberhaupts (vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung, Artikel 7); seine Stellung im Staat „leitet sich vom Willen des Volkes ab, bei dem die souveräne Macht ruht“. (Artikel 1). Die Legislative besteht aus einem Zweikammerparlament; das bedeutendere Unterhaus wird spätestens alle vier Jahre neu gewählt. Die Exekutive wird vom Kabinett unter Leitung des Premierministers gebildet, der von beiden Kammern des Parlaments, im Konfliktfall vom Unterhaus bestimmt wird. An der Spitze der Judikative steht der Oberste Gerichtshof, dessen Richter vom Kabinett ernannt und vom Volk bestätigt werden. Das Parteiensystem Japans wurde ab den späten 1990er Jahren von zwei großen Parteien, der Liberaldemokratischen Partei und der Demokratischen Partei bestimmt, wobei letztere seit ihrer Regierungszeit bei einigen Wahlen nur noch knapp oder nicht mehr zweitstärkste Kraft war; daneben existieren mehrere kleinere Parteien auf nationaler Ebene, die größten darunter sind die mit den Liberaldemokraten regierende Kōmeitō, die nationalkonservativ-wirtschaftsliberale Ishin no Tō und die Kommunistische Partei Japans.
„Symbol des Staates und der Einheit des Japanischen Volkes“ ist Akihito, der 125. Tennō (dt.: Kaiser, wörtlich „vom Himmel (gesandter) Herrscher“). Rechtlich gilt er nicht als Staatsoberhaupt und die souveräne Macht liegt allein beim Volk. Sein Vater Hirohito, der Shōwa-Tennō, hat 1945 bei der Kapitulation Japans die Göttlichkeit (Arahitogami) der japanischen Kaiser zurückgewiesen. Die Verfassung von 1946 gibt dem Kaiser keine direkte politische Entscheidungsgewalt; im modernen Japan ist sein Amt zeremonieller Natur. Er ernennt den von beiden Parlamenten gewählten Ministerpräsidenten und den Präsidenten des obersten Gerichtshofes, er verkündet die Gesetze und beruft das Parlament ein. Außerdem ist er oberster Priester des Shintō.
Akihitos Regierungsdevise (Zeitrechnung) lautet heisei (Frieden überall). Die Regierungsdevise wird auch als Jahresangabe in offiziellen japanischen Texten verwendet, beginnend mit dem Jahr der Thronbesteigung. Heisei 1 ist das Jahr 1989.
Die geltende japanische Verfassung wurde am 3. November 1946 verkündet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft. In ihr verpflichtet sich das japanische Volk den Idealen des Friedens und der demokratischen Ordnung. Die Verfassung wurde von der damaligen amerikanischen Besatzungsregierung unter General Douglas MacArthur ausgearbeitet und ist seitdem nicht geändert worden. Eine Änderung würde die Zustimmung von Zweidrittelmehrheiten in beiden Kammern des Parlaments und des Volkes in einem Referendum voraussetzen.
In der Verfassung wird in Artikel 9 Absatz 1 Krieg als souveränes Recht abgelehnt, auch die Androhung militärischer Gewalt als Mittel zur internationalen Konfliktlösung ist verboten. Absatz 2 besitzt besondere Brisanz, da er Japan untersagt, ein Militär zu unterhalten. Die japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte und insbesondere deren Auslandseinsätze im Irak und im Indischen Ozean zur Unterstützung der NATO-Operationen in Afghanistan sind daher sehr umstritten. Der Verfassungsänderungsentwurf der LDP sieht eine Änderung von Artikel 9 vor. Es wird ausdrücklich betont, dass das Militär weiterhin nur der Selbstverteidigung dienen soll, aber auch der Sicherung internationalen Friedens und Sicherheit. Außerdem erklärt der Entwurf den Tennō zum Staatsoberhaupt.
Weiterhin wird die Unverletzlichkeit der Menschenrechte betont. Der Entwurf der Neufassung enthält noch einige weitere, bisher nicht aufgeführte individuelle Rechte u. a. der respektvolle Umgang mit Behinderten und Opfern von Straftaten sowie Schutz persönlicher Daten.
Der Tennō hat nach der Verfassung rein repräsentative Funktion. Oberster Souverän nach der Verfassung ist das Volk, vertreten durch das Parlament. Das Parlament wählt den Premierminister, dieser beruft sein Kabinett.
Das Parlament ist das höchste Organ der Staatsgewalt und die einzige gesetzgebende Körperschaft Japans. Es ist zweigeteilt in Oberhaus (Sangiin, etwa „Rätekammer“, auch als Senat bezeichnet) und Unterhaus (Shūgiin, etwa „Massenberatungskammer“, auch Abgeordnetenhaus oder Repräsentantenhaus). Beide Kammern werden direkt gewählt. Bei der Wahl des Premierministers, beim Haushalt und der Ratifizierung internationaler Verträge hat der Wille des Unterhauses grundsätzlich Vorrang, in der Gesetzgebung ist die Zustimmung beider Kammern oder eine Zweidrittelmehrheit im Unterhaus erforderlich, insbesondere Personalnominierungen der Regierung und Verfassungsänderungsvorschläge bedürfen in jedem Fall der Zustimmung beider Parlamentskammern.
Im Parlament sitzen seit Reformen aus dem Jahr 2013, die 2014 wirksam wurden, nur noch 717 Abgeordnete: 475 im Unterhaus und 242 im Oberhaus. Von den 475 Sitzen des Abgeordnetenhauses werden 295 in Einmandatswahlkreisen nach dem Mehrheitswahlrecht und 180 in 11 regionalen Mehrmandatwahlkreisen (regionalen „Blöcken“) nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, von den 242 Sitzen im Senat 146 nach nicht übertragbarer Einzelstimmgebung in 47 Ein- und Mehrmandatswahlkreisen, die bisher deckungsgleich mit Präfekturen sind, 96 nach Verhältniswahlrecht mit Vorzugsstimme in einem landesweiten Wahlkreis. Passives Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus erhalten alle Männer und Frauen mit dem vollendeten 25. Lebensjahr, für das passive Wahlrecht im Oberhaus muss das 30. Lebensjahr vollendet sein. Aktiv wahlberechtigt sind alle japanischen Männer und Frauen mit vollendetem 20. Lebensjahr.
Die Wahlperioden der beiden Kammern sind nicht automatisch synchronisiert: Das Unterhaus hat eine maximale Wahlperiode von vier Jahren, die es aber in der Nachkriegsgeschichte bisher nur einmal vollendete; in der Regel finden Unterhauswahlen vorher statt, wenn das Kabinett die Kammer auflöst, wozu es nach vorherrschender Verfassungsinterpretation jederzeit berechtigt ist oder nach einem Misstrauensvotum des Unterhauses gegen das Kabinett gezwungen ist, wenn es nicht zurücktreten will. Das Oberhaus hat eine feste Wahlperiode und kann nicht aufgelöst werden: alle drei Jahre wird gestaffelt eine Hälfte der Abgeordneten für eine sechsjährige Amtszeit gewählt.
Seit 2012 stellen Liberaldemokratische Partei (LDP) und Kōmeitō die Regierung. Im zuletzt im Dezember 2014 neu gewählten Unterhaus verfügen sie seit 2012 über eine Zweidrittelmehrheit, seit der Wahl 2013 auch über eine Mehrheit im Oberhaus. Dem amtierenden Kabinett gehören neben Premierminister Shinzō Abe unter anderem Tarō Asō als Vizepremier- und Finanzminister, Fumio Kishida als Außenminister und Yoshihide Suga als Chefkabinettssekretär an.
Abes Regierung will die Wirtschaft durch eine expansive Geldpolitik, erhöhte staatliche Investitionen und die Ankündigung von Strukturreformen (die „drei Pfeile“ der „Abenomics“) beleben. Sicherheitspolitisch stärkte sie 2014 den Sicherheitsrat nach US-Vorbild, lockerte die bisherigen, restriktiven Richtlinien für militärische Exporte und will eine beschlossene Ausweitung der Interpretation von Artikel 9 der Verfassung auf kollektive Verteidigung gesetzlich verankern.
2015 fanden und finden zahlreiche Präfektur- und Kommunalwahlen statt, viele bei den einheitlichen Regionalwahlen im April sowie voraussichtlich unter anderem die Gouverneurswahl in Ōsaka und die Bürgermeisterwahl in Ōsaka im Herbst. Ebenfalls im Herbst 2015 findet turnusgemäß die Wahl des LDP-Vorsitzenden statt. Sofern das Unterhaus nicht vorher aufgelöst wird, ist die nächste nationale Parlamentswahl die Oberhauswahl im Sommer 2016.
Die Demokratische Partei, die größte Oppositionspartei, wird seit Januar 2015 vom ehemaligen Vizepremierminister Katsuya Okada geführt.
Die Hauptpunkte von Japans Außenpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg sind eine feste Bindung an die Vereinigten Staaten, Scheckbuchdiplomatie und ein in der Verfassung festgeschriebener Verzicht auf militärische Aggression.
Die nördlich von Japan liegenden Kurilen und der südliche Teil der Insel Sachalin (die ehemalige Präfektur (-chō) Karafuto) gehören de facto seit 1945 zur Sowjetunion (ab 1991 dem Nachfolgestaat Russland), nachdem Japan im Friedensvertrag von San Francisco auf die Gebiete verzichtet hatte, auch wenn die Sowjetunion den Vertrag nicht unterzeichnet hat. Die der Insel Hokkaidō am nächsten vorgelagerten Südkurilen werden jedoch von Japan nicht als Teil der abgetretenen Kurilen betrachtet und als „Nördliche Territorien“ als Teil der Präfektur (-dō) Hokkai[dō] beansprucht. Dieser Kurilenkonflikt ist ein andauerndes Problem in den japanisch-russischen Beziehungen und ein Hindernis für einen Friedensvertrag.
Die kleine Inselgruppe Takeshima (kor. Dokdo) wird von Südkorea verwaltet und von Japan beansprucht, nachdem sie während der Zeit des japanischen Imperialismus etwa 40 Jahre lang zu Japan gehörten. Im Frühling 2005 hat die Einführung eines Takeshima-Tages in der Präfektur (-ken) Shimane erneut Zorn in der südkoreanischen Bevölkerung hervorgerufen.
Besitzansprüche hat Japan neben der Republik China und der Volksrepublik China auch auf die Senkaku-Inseln (chin. Diaoyu). In der Nähe der Inseln werden Rohstoffe vermutet.
Die Beziehungen zu vielen asiatischen Staaten – insbesondere zur Volksrepublik China, Südkorea und Nordkorea – sind vor allem wegen einer verpassten Aufarbeitung der imperialistischen Geschichte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts weiterhin angespannt. Die enge ökonomische Verflechtung und das Weltinteresse an einem Frieden in der Region machen kriegerische Konflikte jedoch unwahrscheinlich; stattdessen flammen immer wieder politische Krisen auf.
Gemäß der Verfassung hielt sich Japan lange Zeit aus sämtlichen internationalen bewaffneten Konflikten heraus und forcierte stattdessen eine auf Freihandel ausgerichtete multilaterale Handelspolitik. Erste militärische Auslandseinsätze führte Japan in den frühen 1990er Jahren mit Minenräumern im Persischen Golf für die Koalition im Zweiten Golfkrieg und durch die Teilnahme an UN-Missionen beginnend mit UNTAC in Kambodscha durch. 1992 verabschiedete das Parlament als Grundlage für die Teilnahme an friedenserhaltenden Missionen (PKO) das PKO-Kooperationsgesetz (PKO協力法, pī-kei-ō-kyōryoku-hō), das angesichts der damaligen Oppositionsmehrheit im Senat (Nejire Kokkai, in diesem Zusammenhang auch PKO Kokkai, PKO国会) zwischen den regierenden Liberaldemokraten und Teilen der Opposition (insbesondere Demokratische Sozialisten und Kōmeitō), aber gegen den entschiedenen Widerstand der Sozialisten, damals größte Oppositionspartei, und der Kommunisten verhandelt wurde. In der Folge des Kambodscha-Einsatzes hat sich die grundsätzliche Haltung der japanischen Öffentlichkeit zu Auslandseinsätzen verschoben, so ist die Teilnahme an friedenserhaltenden UN-Missionen inzwischen weitgehend akzeptiert, und wurde später auch von der Mehrheit der Sozialisten mitgetragen, als diese ab 1993 an mehreren Regierungen beteiligt waren.
Gesellschaftlich umstritten bleibt dagegen die Beteiligung an Einsätzen in aktive Konfliktgebiete, etwa im Rahmen des Bündnisses: Im Januar 2004 beschloss das Kabinett aufgrund des 2001 vom Parlament verabschiedeten Antiterrorismusgesetzes und des 2003 verabschiedeten Irak-Wiederaufbaugesetzes die Entsendung japanischer Soldaten in einen de facto aktiven Konflikt, nämlich als Teil der Koalition der Willigen nach dem Dritten Golfkrieg in den Irak, allerdings nach Regierungsinterpretation ausdrücklich in „kein Kampfgebiet“ (hi-sentō chiiki, 非戦闘地域); einen Einsatz in einem Kampfgebiet verbietet das Gesetz. Während der damalige liberaldemokratische Ministerpräsident Junichirō Koizumi darin einen Beweis für die engen freundschaftlichen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten sah, betrachten viele Japaner das als Verfassungsbruch. Allerdings waren diese Soldaten verfassungsgemäß unbewaffnet und wurden nur für den Wiederaufbau der Infrastruktur eingesetzt. Im Juni 2006 erklärte Koizumi den Einsatz für abgeschlossen, daraufhin begannen die Truppen am 25. Juni ihren Abzug aus dem Irak.
An der Operation Enduring Freedom beteiligte sich Japan ab 2001 indirekt mit einer Betankungsmission im Indischen Ozean, die erstmals 2007 für einige Monate unterbrochen werden musste, als die oppositionelle Senatsmehrheit unter Führung der Demokratischen Partei eine rechtzeitige Verlängerung des Antiterrorismusgesetzes verhinderte, dann aber auf Grundlage eines neuen Antiterrorismusgesetzes zunächst wieder aufgenommen wurde. Im Januar 2010 wurde die Mission unter der von den Demokraten geführten Regierung beendet, als auch die zeitlich befristete Neuauflage des Antiterrorismusgesetzes auslief.
Die Beziehung zwischen der EU und Japan basiert auf einer politischen Erklärung von 1991, die Prinzipien und Ziele der Zusammenarbeit benennt. Die Erklärung wurde durch einen „EU-Japan Aktionsplan“ im Jahr 2001 erweitert. Er formt die Basis für eine verstärkte Kooperation in Bereichen der Außenpolitik, der Wirtschaft, des monetären und finanziellen Systems, der Entwicklungshilfe sowie der Kommunikationstechnologie.
Die EU und Japan sind wichtige Handelspartner füreinander. Gemeinsam generieren sie 40 Prozent des weltweiten Bruttonationaleinkommens.
Zwischen Japan und der EU herrscht eine große Übereinstimmung bei Hauptthemen wie dem Klimaschutz und der Sicherheitspolitik. Neben der Terrorismusbekämpfung ist die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen ein wichtiges Thema. Gemeinsam appellieren sie an Nordkorea sein Atomprogramm einzustellen. Im Bereich des Klimaschutzes wollen Japan und die EU eine Vorreiterrolle bei der Ausarbeitung eines Nachfolgekonzepts für das Kyoto-Protokoll einnehmen und die CO2-Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts um 50 Prozent reduzieren.
UN-System | Globale Organisationen | Regionale Organisationen | |||
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Organisation | Beitrittsjahr | Organisation | Beitrittsjahr | Organisation | Beitrittsjahr |
Vereinte Nationen | 1956 | Welthandelsorganisation | 1995 | APEC | 1989 |
Weltbank/IBRD (7,86 % Anteil) | 1952 | OECD | 1964 | Europarat (Beobachter) | 1996 |
Internationaler Währungsfonds (6,12 % Anteil) | 1952 | Gruppe der Acht | 1975 | Asiatische Entwicklungsbank | 1966 |
UNESCO | 1951 | Interpol | 1952 | Afrikanische Entwicklungsbank (Nicht-regional) | 1983 |
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation | 1951 | Internationaler Strafgerichtshof | 2007 | ASEAN Plus Three/East Asia Summit | 1997/2005 |
Internationale Seeschifffahrts-Organisation | 1958 | Internationale Organisation für Migration | 1993 | Asia Cooperation Dialogue | 2002 |
Im Artikel 9 der Japanischen Verfassung verzichtet Japan auf das Recht souveräner Staaten zur Kriegsführung, auch einer defensiven. Diese Klausel ist in der Welt einmalig, sie wurde nach der Niederlage Japans im Zweiten Weltkrieg aufgenommen, um eine erneute militaristische Aggression zu verhindern. Die Interpretation von Artikel 9 wurde dabei jedoch schrittweise ausgeweitet: in den 1950er Jahren für die Wiederbewaffnung, in den 1990er Jahren auf die Teilnahme an Auslandseinsätzen, im 21. Jahrhundert auf den Erwerb bestimmter militärischer Ausrüstung (etwa Hubschrauberträger), die als Offensivwaffen – und damit als Verstoß gegen das von Artikel 9 formulierte Verbot von Kriegspotential (senryoku) – betrachtet werden könnten, und Teilaspekte von kollektiver Verteidigung, wobei das Legislativbüro des Kabinetts bereits 2001 feststellte, dass die kollektive Verteidigung als solche nicht durch die Verfassung gedeckt ist. Bereits seit der Verabschiedung der japanischen Verfassung werden verschiedene Änderungen diskutiert, insbesondere von Artikel 9, die jedoch aufgrund der hohen Hürden nie zustande kamen.
Während der Besatzungszeit wurde eine Polizeireserve gebildet, als in der ehemaligen Kolonie der Koreakrieg ausbrach und viele der in Japan stationierten US-Truppen dorthin abzogen. Mit der Souveränität 1953 wurde aus dieser Polizereserve ein Jahr später die Japanischen Selbstverteidigungsstreitkräfte (JSDF; englisch für jieitai, „Selbstverteidigungskräfte“) gegründet, aufgeteilt in Land-, See- und Lufttruppen. Es wird dabei in der Bezeichnung grundsätzlich auf das Wort gun (軍, „Armee“, „Streitkräfte“; explizit von Artikel 9 untersagt) verzichtet – im Gegensatz zu rikugun („Landstreitkräfte“=Heer/Armee) und kaigun („Meeresstreitkräfte“=Marine) des Kaiserreichs. Gleichzeitig mit dem Friedensvertrag wurde eine militärische Allianz mit dem ehemaligen Kriegsgegner Vereinigten Staaten geschlossen, die 1960 trotz einer Protestwelle von linken Parteien, Studenten und Gewerkschaften in Form des Vertrags über gegenseitige Kooperation und Sicherheit neu aufgelegt wurde und sich seither automatisch verlängert, solange sie nicht gekündigt wird. 2007 unterzeichnete Japan mit Australien als zweitem Land überhaupt ein Sicherheitsabkommen. Beide Länder wollen ihre Zusammenarbeit bei der Grenzkontrolle, beim Kampf gegen den Terrorismus und bei der Katastrophenhilfe intensivieren. Auch gemeinsame Militärmanöver und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit sind geplant. Eine von Washington erwünschte direkte Sicherheitszusammenarbeit mit dem neben Japan wichtigsten US-Verbündeten in Ostasien, der Republik Korea, scheiterte bisher am mangelnden Verantwortungsbewusstsein Japans für die eigene Geschichte, dem Territorialstreit und den dadurch angefachten nationalistischen Gefühlen in Korea: So verhinderte öffentlicher Protest in Korea 2012 die Unterzeichnung eines ersten bilateralen Sicherheitsabkommens zum Informationsaustausch. Eine zum Jahreswechsel 2014/15 tatsächlich geschlossene Vereinbarung über den Austausch von nachrichtendienstlichen Informationen über die Demokratische Volksrepublik Korea sieht erneut keine direkte bilaterale Zusammenarbeit vor, nur den indirekten Austausch über US-Dienste. An der regelmäßigen US-japanischen Übung Keen Sword nahmen die Streitkräfte der Republik Korea 2010 erstmals als Beobachter teil.
In Japan herrscht keine Wehrpflicht. Der Militärhaushalt betrug im Jahr 2004 45,4 Mrd. US-D. Dies entspricht 1 % des Bruttoinlandsprodukts. Auf diesen Anteil wurde er 1976 per Kabinettsbeschluss festgelegt. Japan nimmt damit von den absoluten Militärausgaben her Rang sechs in der Welt ein. An der militärischen Präsenz der Vereinigten Staaten beteiligt sich Japan daneben auf Grundlage des SOFA von 1960 mit dem Omoiyari Yosan (思いやり予算; „Sympathiehaushalt“) von zurzeit jährlich über 200 Mrd. Yen (entspricht ca. 1,4 Mrd. Euro).[15]
Bisherige Auslandseinsätze der Selbstverteidigungskräfte waren und sind:
Von Seiten der Volksrepublik China wird häufig der Vorwurf hervorgebracht, dass in Japan ein neuer Militarismus im Entstehen begriffen ist. Historisch sind diese Ängste dadurch begründet, dass China im Zweiten Japanisch-Chinesischen Krieg großes Leid (geschätzte 18 Millionen zivile Opfer) zu beklagen hatte. Japan hat jedoch seit dem Zweiten Weltkrieg keine militärische Aggression gezeigt und ist ein aktiver Fürsprecher der atomaren Abrüstung, während China mehrere Konflikte mit seinen Nachbarn verursacht hat (Einmarsch in Tibet 1959, Indisch-Chinesischer Grenzkrieg 1962, Zwischenfall am Ussuri 1969, Chinesisch-Vietnamesischer Krieg 1979).
Japans damaliger Ministerpräsident Koizumi bekräftigte am 6. August 2006, dass sein Land die Anti-Atom-Politik fortsetzen werde. Mit Gebeten, Kranzniederlegungen und Aufrufen zu einer nuklearwaffenfreien Welt haben in Hiroshima Menschen der Opfer des ersten Atombombenabwurfs 61 Jahre zuvor gedacht.[16]
Japan ist ein zentralistischer Staat, der lediglich klar umrissene Aufgaben an die untergeordneten Gebietskörperschaften weitergibt. Japan gliedert sich flächendeckend in drei Verwaltungsebenen, die Zentralregierung in Tokio, die 47 Präfekturen (todōfuken) und die kommunale Ebene (shikuchōson): Kreisfreie Städte (shi), Kleinstädte (chō oder machi), Dörfer (mura oder son) sowie in der Präfektur Tokio die 23 „[Sonder-]Bezirke“ ([tokubetsu-]ku).
Eine Grobunterteilung Japans bilden die acht Regionen, die aus einer oder mehreren Präfekturen bestehen. Sie sind keine Gebietskörperschaften, werden aber von der Verwaltung für bestimmte Zuständigkeitsbereiche (Außenstellen der Zentralregierung, regionale Gouverneurskonferenzen, Gerichtsbezirke) genutzt. Verschiedene Reformpläne sehen eine stärkere Rolle für die Regionen – in bestehender oder leicht veränderter Aufteilung – vor, um die Handlungsfähigkeit lokaler Regierungen zu erhöhen.
Historisch existierten bis in die 1920er Jahre die Landkreise (gun) als Verwaltungsebene zwischen Präfekturen und ländlichen Gemeinden (machi und mura). Sie waren im 19. Jahrhundert aus vormodernen Bezirken (kōri) hervorgegangen und werden bis heute für Ortsangaben zum Beispiel in Postadressen genutzt.
Ebene | Verwaltung | Führung der Exekutive | Parlament |
---|---|---|---|
[Zentral-]Staat (kuni) |
Zentralregierung (chūō-seifu) |
Premierminister, Kabinett (naikakusōridaijin, naikaku) |
Parlament (kokkai) |
Präfekturen (to-dō-fu-ken) |
Präfekturregierung (kenchō, fuchō, tochō, dōchō) |
Gouverneur (chiji) |
Präfekturparlament (kengikai, fugikai, togikai, dōgikai) |
Gemeinden (shi-[ku-]chō-son) |
Stadt-/Gemeindeverwaltung (shiyakusho, kuyakusho, machiyakuba, murayakuba) |
Bürgermeister (shichō, kuchō, chōchō, sonchō) |
Stadt-/Gemeinderat (shi[gi]kai, kugikai, chōgikai, songikai) |
Die Präfekturen sind innerhalb der ihnen zustehenden Aufgaben relativ autonom und üben gemäß Kapitel acht der Verfassung lokale Selbstverwaltung aus. Finanziell sind sie stark auf die Zuweisungen der Zentralregierung angewiesen.
Die Präfekturen sind in Größe und Bevölkerungsdichte sehr unterschiedlich. Die meisten entfallen auf die Hauptinsel Honshū, während beispielsweise die zweitgrößte Insel Hokkaidō nur eine einzige Präfektur hat. Innerhalb der präfekturalen und der kommunalen Ebene gibt es – im Gegensatz zum nationalen Parlamentarismus – ein präsidentielles System, innerhalb dessen einerseits die Regierungs- und Verwaltungschefs und andererseits die Gemeindeversammlungen und Präfekturparlamente autonom gewählt werden.
Die kommunale Selbstverwaltung wurde bereits im Kaiserreich Ende der 1880er Jahre nach preußischem Vorbild gestaltet und nach dem Pazifikkrieg unter US-geführter alliierter Besatzung in die heutige Form gebracht, als das Recht auf Selbstverwaltung auch auf die Präfekturen ausgedehnt wurde.
Einen Sonderstatus unter den Gemeinden haben die 20 „Großstädte per Regierungserlass“ (seirei shitei toshi). Voraussetzung für die Ernennung sind unter anderem eine Mindestbevölkerung von 500.000 Einwohnern sowie die Zustimmung von Stadtrat und Präfekturparlament. Die seirei shitei toshi sind in [Stadt-]Bezirke (Ku) unterteilt und übernehmen verschiedene Verwaltungsaufgaben, die sonst den Präfekturen zustehen. Die Städte sind absteigend nach Bevölkerungszahl: Yokohama, Ōsaka, Nagoya, Sapporo, Kōbe, Fukuoka, Kyōto, Kawasaki, Saitama, Hiroshima, Sendai, Kitakyūshū, Chiba, Sakai, Niigata, Hamamatsu, Kumamoto, Sagamihara, Shizuoka und Okayama. Obwohl einige Bezirke der Präfektur Tokio die nötige Bevölkerungszahl überschreiten, können sie sich als „Sonderbezirke“ nicht um diesen Status bewerben.
Japan ist eine hoch industrialisierte, freie Marktwirtschaft mit einigen Elementen einer gelenkten Wirtschaft. In den Jahren des Wiederaufbaus nach dem Krieg versuchte die Regierung vor allem über das MITI gezielt in einzelne Bereiche der Wirtschaft einzugreifen. In den letzten Jahren wurde zunehmend dereguliert und privatisiert.
Der Export im Jahr 2011 betrug 822,7 Milliarden US-Dollar. Damit liegt Japan auf Platz 4 der exportstärksten Länder hinter der Volksrepublik China auf Platz 1, den Vereinigten Staaten auf Platz 2 und Deutschland auf Platz 3.[18]
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Industrie, eine traditionell ausgeprägte Arbeitsdisziplin, die Beherrschung von Hochtechnologie, ein großes Augenmerk des Staates auf Ausbildung und eine Steigerung der Produktivität durch Automatisierung, haben Japan geholfen, binnen kurzer Zeit hinter den Vereinigten Staaten und der EU die drittgrößte Wirtschaftsmacht der Welt zu werden. Über drei Jahrzehnte hinweg hatte Japan nur Wirtschaftswachstum zu verzeichnen: ein Durchschnitt von 10 % in den 1960ern, durchschnittlich 5 % in den 1970ern, und 4 % Wirtschaftswachstum in den 1980ern. In den 1990ern brach das Wachstum nach dem Platzen der Bubble economy ein, Japan geriet in eine Deflationsspirale. Staatliche Versuche zur Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums hatten zunächst keinen Erfolg und wurden später während der Jahre 2000 und 2001 durch eine Verlangsamung der amerikanischen und asiatischen Märkte gehemmt.
Das Kabinett von Jun’ichirō Koizumi hat Gesetze zur Privatisierung und Deregulierung erlassen (teilweise vergeblich) und versucht, die schwächelnde japanische Wirtschaft anzuregen. Ein seit den 1990ern zunehmendes Problem Japans ist die Arbeitslosigkeit. Offizielle Statistiken geben sie mit rund vier Prozent an.
Die wichtigen Wirtschaftskennzahlen Bruttoinlandsprodukt, Inflation, Haushaltssaldo und Außenhandel entwickelten sich in den letzten Kalenderjahren folgendermaßen (Werte mit Fragezeichen sind Schätzungen bzw. Prognosen):
1998 | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | |
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Veränderung in % gg. Vj. | −1,8 | −0,2 | 2,9 | 0,2 | 0,3 | 1,4 | 2,7 | 1,9 | 2,0 | 2,4 | −0,7 | −5,5 | 4,5 | −0,8 | 2,2? | 1,2? |
2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2011 | 2012 | 2013 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
BIP in Mrd. US$ | 4237 | 4587 | 4567 | 4377 | 4382 | 4924 | 5867? | 5984? | 5997? |
BIP je Einw. (in US$) |
33.178 | 35.914 | 35.756 | 34.264 | 34.296 | 38.738 | 45.870? | 46.896? | 47.097? |
2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
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Inflationsrate in % gegenüber dem Vorjahr | −0,3 | 0,0 | −0,3 | 0,3 | 0,0 | 1,4 | −0,7 | −0,3 | 0,0? | |
Haushaltssaldo in % des BIP („minus“ = Defizit im Staatshaushalt) | −7,7 | −6,5 | −6,5 | −1,4 | −2,4 | −5,0 | −8,7 | −7,8 | −8,9 |
Ausfuhr (in %) nach | Einfuhr (in %) von | ||
---|---|---|---|
VR China | 19,7 | VR China | 21,5 |
USA | 15,5 | USA | 8,9 |
Südkorea | 8,0 | Australien | 6,6 |
Hongkong | 5,2 | Saudi-Arabien | 5,9 |
Thailand | 4,6 | Vereinigte Arabische Emirate | 5,0 |
Singapur | 3,3 | Südkorea | 4,7 |
Deutschland | 2,9 | Indonesien | 4,0 |
sonstige Länder | 40,8 | sonstige Länder | 41,0 |
Ausfuhrgüter (Anteil in %) | Einfuhrgüter (Anteil in %) | ||
---|---|---|---|
Maschinen | 19,8 | Erdöl | 20,1 |
Kfz und -Teile | 17,7 | Elektronik | 10,2 |
Elektronik | 10,6 | chemische Erzeugnisse | 8,8 |
chemische Erzeugnisse | 9,8 | Rohstoffe | 8,7 |
Elektrotechnik | 6,8 | Nahrungsmittel | 7,5 |
2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | ||||||||||
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Mrd. US$ |
% gg. Vj. |
Mrd. US$ |
% gg. Vj. |
Mrd. US$ |
% gg. Vj. |
Mrd. US$ |
% gg. Vj. |
Mrd. US$ |
% gg. Vj. |
Mrd. US$ |
% gg. Vj. |
Mrd. US$ |
% gg. Vj. |
Mrd. US$ |
% gg. Vj. |
Mrd. US$ |
% gg. Vj. |
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Einfuhr | 382 | 13,3 | 455 | 19,2 | 519 | 14,1 | 579,3 | 11,7 | 620,9 | 7,2 | 756,1 | 21,7 | 552,0 | −27,6 | 692,6 | 25,5 | 855,4 | 23,5 |
Ausfuhr | 470 | 13,0 | 565 | 20,3 | 598 | 5,9 | 647,3 | 8,2 | 712,8 | 10,1 | 775,9 | 8,9 | 580,7 | −25,7 | 769,8 | 32,6 | 823,2 | 6,9 |
Saldo | 88,4 | 110,3 | 79,6 | 68,0 | 91,9 | 19,8 | 28,7 | 77,2 | −32,2 |
Der Staatshaushalt umfasste 2011 Ausgaben von umgerechnet 2,5 Bio. US-Dollar, dem standen Einnahmen von umgerechnet 2,0 Bio. US-Dollar gegenüber. Daraus ergibt sich ein Haushaltsdefizit in Höhe von 8,5 % des BIP.[20] Die Staatsverschuldung betrug 2009 12,2 Bio. US-Dollar oder 208,2 % des BIP.[20]
2009 betrug der Anteil der Staatsausgaben (in % des BIP) folgender Bereiche:
Die Staatsverschuldung, heute eine der höchsten der Welt, ist vor allem auf die Japankrise zurückzuführen. 1989 lag die Staatsverschuldung noch bei 68 % des BIP.[21]
Japan verbraucht so viel verflüssigtes Erdgas (LNG) wie kein anderes Land, ist der zweitgrößte Importeur von Kohle und der drittgrößte von Erdöl.
Das Land hat nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima alle Kernkraftwerke vom Netz genommen und schärfere Sicherheitsbestimmungen eingeführt. Durch den resultierenden Import fossiler Energierohstoffe und einen Rückgang der Exporte verzeichnete Japan im Kalenderjahr 2011 das erste Handelsbilanzdefizit seit 1980.[22] Die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfungen und Wartungsarbeiten hängt auch von der Genehmigung durch die betroffenen Präfekturen und Gemeinden ab, also die örtlichen Gouverneure und Bürgermeister. Nach einer Umfrage der Mainichi Shimbun in betroffenen 20 Präfekturen und 122 Gemeinden sind 17 Prozent der Gebietskörperschaften gegen eine Wiederanschaltung, 57 Prozent für eine Wiederinbetriebnahme unter bestimmten Bedingungen.[23] Im Katastrophengebiet des Tōhoku-Erdbebens sind 60 Prozent der Bürgermeister für eine Abschaffung der Kernreaktoren.[24]
Zudem macht das Land Schritte in Richtung einer Energiewende. Ein Jahr nach der Katastrophe hat die japanische Regierung beschlossen, ein Fördergesetz für Erneuerbare Energien aufzulegen, das nach dem Vorbild des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz arbeiten soll. Die Einspeisevergütung insbesondere für Solarstrom soll die Stromengpässe verhindern, die nach Abschalten der AKW vor allem im Sommer aufgrund der Klimaanlagen verursacht werden. Eine Installation von deutlich über 10 Gigawatt Photovoltaikleistung pro Jahr wird als möglich eingeschätzt.[25] Im November 2013 wurde in Kagoshima das erste PV-Großkraftwerk Japans mit einer Leistung von 70 Megawatt in Betrieb genommen. [26] Für das Jahr 2014 wird der Zubau auf ca. 8.000 MW geschätzt.[27] Neben der Solarenergie werden auch Windenergie, Geothermie, Wasserkraft, Biogas und Biomasse gefördert.[28]
Gleichzeitig will Ministerpräsident Abe einen Teil der derzeit abgeschalteten Kernkraftwerke wieder ans Netz nehmen. Angestrebt wird vom Kabinett Abe ein Atomstromanteil von knapp 20 %; vor Fukushima waren es ca. 30 % gewesen. Mit Stand April 2015 erhielten insgesamt 4 der 48 Kernkraftwerksblöcke nach Überprüfen der neu eingeführten erhöhten Sicherheitsbestimmung durch die staatliche Atomaufsichtsbehörde die Genehmigung für eine Wiederanfahren. Zuvor waren bis 2013 alle Kernkraftwerke sukzessive vom Netz genommen worden. Bisher steht das Anfahren dieser vier Reaktorblöcke jedoch aus, da ein Gericht mit Verweis auf die nicht nachgewiesene Erdbebensicherheit den Betrieb der Reaktoren untersagt hat.[29]
Die gut ausgebauten Bahntrassen Japans haben eine Gesamtlänge von 23.506 km. Das entspricht Platz 11 der „Weltrangliste“ (zum Vergleich: Deutschland liegt mit 41.896 km auf Platz 6.[30]) Die Ost-West-Verbindung des Shinkansen ist die Lebensader des Landes. Zu den Olympischen Spielen in Tokio wurde 1964 die erste Strecke von Tokio nach Ōsaka eröffnet. Durch Linien der sieben Nachfolgegesellschaften der privatisierten Staatsbahn JNR, durch Privatbahnen, Überlandbusse und Fähren sind die meisten Dörfer und Inseln an das Netz angeschlossen. Jede größere Stadt ist durch ein ausgeprägtes Nahverkehrsnetz mit dem Umland verbunden. Neun Metropolen haben ein U-Bahn-Netz, jede größere Stadt besitzt eine Vielzahl an Buslinien. Moderne Einschienenbahnen wurden in mehreren Städten gebaut, des Weiteren gibt es Straßenbahnen, in Nischen werden auch Peoplemover eingesetzt.
Bahn- sowie Nahverkehrsbeförderungsgebühren schwanken stark nach Region und Betreibergesellschaft, sind aber aufgrund fehlender staatlicher Subventionierung im Allgemeinen hoch.
Ein Auto besitzen in Japan in erster Linie Menschen, die auf dem Land oder in kleineren Städten leben. Da die Städte sehr dicht bebaut sind, ist zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs ein Parkplatznachweis (Shakoshōmei) nötig. Es sind rund 45 Millionen Autos im Land zugelassen. In Wohngegenden sind die Straßen sehr eng und haben keine Bürgersteige. Deshalb gibt es im innerstädtischen Straßenbild auch kaum LKW, da nur schmale Kleintransporter die engen Straßen befahren können. Das japanische mautpflichtige Autobahnnetz umfasst rund 7000 Kilometer, weitere 2000 sind in Planung. Das Netz ist in staatlicher Hand, die Betreibergesellschaften wurden jedoch im Jahr 2005 in private Gesellschaften in öffentlichem Besitz umgewandelt und sollen eventuell verkauft werden. In Japan herrscht Linksverkehr.
Der Bau des Straßen- und Bahnnetzes gestaltet sich aufgrund des bergigen Inlands und der vielen Inseln sehr schwierig und ressourcenintensiv, da viele Tunnel und Brücken nötig sind. Darüber hinaus ist die Infrastruktur ständig durch Erdbeben, Taifune und Vulkanausbrüche gefährdet. Strom- und Telefonleitungen sind in Japan überwiegend oberirdisch geführt, bei neueren Städtebauprojekten unterirdisch. Aufgrund des Brandrisikos bei Erdbeben erfordern die in allen Stadtgebieten unterirdisch verlegten Gasleitungen besondere Aufmerksamkeit und werden oft gewartet. Gasherde und Gasboiler zur Warmwasserversorgung sind in Japan die Norm. Zur japanischen Infrastruktur gehört ein dichtes Netz an Katastrophenwarnsystemen und Rettungsinseln.
In Japan gibt es eine große Anzahl von Häfen und Flughäfen. Aufgrund seiner isolierten Lage wird über diese sämtlicher internationaler Warenhandel abgewickelt. Wegen der schlechten Erreichbarkeit vieler Orte innerhalb Japans werden sie aber auch zum Reisen und für inländischen Warentransport genutzt. Die größten Flughäfen sind Tokio-Haneda, Tokio-Narita, Kansai und der zur EXPO Aichi 2005 neu eröffnete Flughafen Chūbu. Da in Japan nur wenig ebenes Land zur Verfügung steht, wurden sowohl der Flughafen Kansai als auch der Flughafen Aichi auf künstlichen Inseln im Meer errichtet. Bei Kitakyūshū und bei Kōbe sind weitere Flughafeninseln im Bau.
Ebenfalls gut ausgebaut ist das Telefonnetz, Breitbandinternetzugänge sind flächendeckend verfügbar und fast jeder Japaner besitzt ein Mobiltelefon. In Japan wurde der Mobilfunkstandard Personal Digital Cellular eingesetzt, welcher nicht zum global weit verbreiteten GSM-Standard kompatibel ist. Mittlerweile ist jedoch auch das UMTS-Netz in Japan hervorragend ausgebaut. Die meisten 3G-Mobiltelefone aus Europa funktionieren heutzutage auch in Japan problemlos.
In der modernen japanischen Kultur gehen viele Elemente auf die ganz eigene Tradition des Landes zurück, wodurch Japan im Kreis der Industrienationen seinen individuellen Charakter bewahrt hat.
In der Archäologie sind die ersten Zeugnisse der kulturellen Frühgeschichte Keramiken der Jōmon- und Yayoi-Periode. Ab dem 4. Jahrhundert kamen dann viele Elemente der chinesischen Kultur nach Japan, zuerst Landwirtschaftstechniken wie der Reisanbau und Handwerkstechniken wie Bronzeschmiedekunst und der Bau von Hügelgräbern, dann ab dem 7. Jahrhundert auch die Schriftkultur und die Fünf Klassiker, der Konfuzianismus und der Buddhismus.
In der Heian-Zeit kam es zu einer ersten Blüte, als der Hofadel aus dem chinesischen Erbe eine eigenständige japanische Dichtung und Literatur entwickelt.
In den darauf folgenden Epochen wurde das Land immer wieder von Bürgerkriegen verwüstet, wodurch der Schwertadel, die Bushi (später als Samurai bezeichnet), zur wichtigsten Schicht aufstieg. Neben der Kriegskunst und der Schwertschmiedekunst bildete sich auch eine neue Form des Buddhismus, der Zen, heraus, der den Kriegern zusprach.
Erst in der Edo-Zeit im 17. Jahrhundert, unter den Tokugawa, kam das Land wieder zur Ruhe. Die Samurai wurden zu einer Beamtenschicht, die ihre Kriegertugenden in den Kampfkünsten (武術 bujutsu) bewahrte. Der Einfluss des Zen spiegelte sich nun auch in Dichtung, Gartenkunst, Malerei (Sumi-e) und Musik wider. Durch Frieden und wirtschaftlichen Aufschwung kam in dieser Zeit auch die vierte Schicht, die Händler, zu Reichtum. Da ihnen der soziale Aufstieg verwehrt war, suchten die Händler in der Kunst einen Weg, die Samurai zu übertrumpfen. Sie förderten Teehäuser, in denen die Geishas die Teezeremonie, Blumensteckkunst, Musik und Tanz praktizierten. Sie förderten auch das Kabuki-Theater. In den Städten bildeten sich besondere Vergnügungsbezirke, besonders in Edo, wo die Daimyō das halbe Jahr unter der direkten Kontrolle des Shōgun verbringen mussten.
Eine dritte Blütezeit der Kultur erlebt Japan jetzt in der Nachkriegszeit, in der Japan eine lebhafte Popkultur hervorgebracht hat, die westliche Einflüsse und japanische Tradition verbindet. Anime und Manga, japanische Filme und Popmusik sind auch in Übersee beliebt.
Bildung hat in Japan, wie in allen konfuzianisch geprägten Ländern Asiens, einen hohen Stellenwert. Viele Japaner sind der Ansicht, dass man es im Leben nur mit einer guten Ausbildung zu etwas bringt. Schon im Kindergarten lernen die Kleinen deswegen die ersten Buchstaben, nämlich das Hiragana-Alphabet. Vor jedem weiteren Schritt im japanischen Bildungssystem steht dann eine Aufnahmeprüfung (Mittelschule (zum Teil), Oberschule, Uni). Viele japanische Mütter sind Hausfrauen und sehen ihre Aufgabe vor allem darin, ihren Kindern eine gute Ausbildung zu sichern. Aus der Generation der Töchter möchten jedoch viele mit ihrer guten Ausbildung Karriere machen, so dass hier ein gesellschaftlicher Wandel im Begriff ist.
Die schulische Bildung beginnt bereits im Kindergarten, der aber nicht Teil der Schulpflicht ist. Da in Japan allgemein viel Wert auf das gemeinsame Lernen und Zusammenleben gelegt wird, findet im Kindergarten und in der Grundschule viel Gruppenarbeit statt. Das Schulsystem ist eingeteilt in Grundschule (sechs Jahre), Mittelschule (drei Jahre) und Oberschule (drei Jahre), die Schulpflicht beträgt neun Jahre. Das Schuljahr in Japan beginnt stets am 1. April. Die Schulferien sind im ganzen Land einheitlich: Zwei Wochen an Neujahr, zwei Wochen im März/April, sechs Wochen im Juli/August. Öffentliche Schulen haben eine Fünftagewoche, private Schulen oft eine Sechstagewoche. Während der Schulpflicht gibt es kein „Sitzenbleiben“, jeder Schüler wird automatisch versetzt. Schuluniformen sind an vielen Schulen Pflicht. Jede dieser Schulen hat ihre eigene charakteristische Uniform.
Nach dem Zweiten Weltkrieg konzentrierte sich die Forschung ganz auf die Entwicklung neuer Produkte für die Industrie. Hierbei fand eine sehr enge Kooperation zwischen den Entwicklungsabteilungen der großen Firmen und den Universitäten statt. Erst durch Reformen in den 1980er Jahren wird auch verstärkt Grundlagenforschung gefördert. Momentanes großes Thema ist die Entwicklung von Robotern, wie die Expo 2005 gezeigt hat. Das Hauptthema der Sozialwissenschaft der 1980er Jahre war Nihonjinron, der japanische Versuch der Identitätsfindungen nach den rasanten Wandlungen der letzten anderthalb Jahrhunderte.
Japan ist eine große Fischereination und betreibt Walfang, vorgeblich mit wissenschaftlichem Hintergrund über das Institute of Cetacean Research. Die Tötung von Walen soll die Untersuchung des Mageninhaltes der Tiere ermöglichen. Die Internationale Walfangkommission kritisierte die schwachen wissenschaftlichen Argumente Japans stark und wies darauf hin, dass die erwünschten Daten nicht dem Management der Walbestände dienen und auch mit für die Wale schonenden Mitteln (z. B. Kot- und Hautproben) gesammelt werden könnten. Die japanische Walfanglobby argumentiert, dass Wale zu viele Fische fräßen und somit Nahrungskonkurrent des Menschen seien.
Im Dezember 2007 verkündete die japanische Regierung nach internationalem Druck, die Jagd auf die gefährdeten Buckelwale einzustellen. Die Jagd auf Zwergwale und Finnwale werde aber fortgesetzt.[31] Dabei betrug das Jagdergebnis der Flotte um die Nisshin Maru in der Antarktis in der Saison 2007/2008 551 Exemplare der nicht gefährdeten Zwergwale, 2008/2009 679 Zwergwale und einen Finnwal und 2009/2010 506 Zwergwale und einen Finnwal.[32]
Der Verzehr von Walfleisch ist in Japan seit Jahren rückläufig, so dass sich z. B. die Lagerbestände an eingelagertem Walfleisch ständig erhöhen: von 1.453 t im Jahr 1999 auf 5.093 t im Dezember 2010.[32] Daneben ist Japan auch der wichtigste Absatzmarkt für isländisches Walfleisch.
Sport ist in Japan bereits in der Asuka-Zeit (7. Jahrhundert) nachgewiesen, als eine Gesandtschaft aus Korea am Hof der Kaiserin Kōgyoku durch einen Sumōkampf unterhalten wurde. Die Bushi, der erstarkende Kriegerstand zum Ende der Heian-Zeit (11. Jahrhundert), betrieben ebenfalls Sport als Vorbereitung auf den Kampf, in erster Linie Schwertkampf (kenjutsu), Reiten (bajutsu), Bogenschießen (kyūjutsu) und Schwimmen. In der Edo-Zeit, einer friedlichen Periode, verfeinerten die zu Verwaltungsbeamten gewordenen Samurai diese Techniken zur Kampfkunst (bujutsu), die durch den Einfluss des Zen-Buddhismus auch eine spirituelle Komponente erhielten.
Im Rahmen der Meiji-Restauration (zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts) kam auch der westliche Sport nach Japan, darunter athletische Sportarten und Mannschaftssportarten wie Baseball, heute der beliebteste Sport (siehe Baseball in Japan). Anfang des 20. Jahrhunderts wurden aus den klassischen Bujutsu-Künsten die heutigen Kampfkünste und Kampfsportarten entwickelt, darunter Judo, Aikidō und Kendō. Das Karate entwickelte sich in der Präfektur Okinawa.
Heutzutage wird eine breite Vielfalt von Sportarten in Japan betrieben, in erster Linie in Clubs an Schulen und Universitäten. Die Insellage hat Windsurfen und Tauchen sehr beliebt gemacht. Als Sport der Salarymen gilt Golf. Eine Mitgliedschaft in einem Golfclub können sich allerdings nur die wirklich gut Verdienenden leisten. Überall in Japan finden sich hoch umzäunte Anlagen, auf denen der Abschlag geübt werden kann. Hokkaidō und die Präfektur Nagano sind Zentren des Wintersports.
Aber auch Fußball erfreut sich großer Beliebtheit in Japan. Die J. League Division 1 gilt als eine der bedeutendsten Ligen der Welt und die Nationalmannschaft Japans erreicht regelmäßig die Teilnahme an der Fußballweltmeisterschaft. Viele japanische Fußballer wie Hajime Hosogai, Shinji Kagawa oder Genki Haraguchi konnten sich bereits in den Topligen des europäischen Fußballs(insbesondere in der Bundesliga) etablieren. Japan war Gastgeber der Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2002.
In Japan gibt es fünfzehn gesetzliche Feiertage (jap. 祝日, shukujitsu) pro Jahr, die im Staatlichen Gesetz zu den Feiertagen des Volkes (国民の祝日に関する法律, kokumin no shukujitsu ni kansuru hōritsu) vom 20. Juli 1948 festgelegt sind. Wie auch in Deutschland sind einige dieser Feiertage bewegliche Feiertage (移動祝日, idō shukujitsu), die meisten Feiertage sind jedoch an ein unveränderliches Datum geknüpft.
Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, ist der darauf folgende Montag ein arbeitsfreier Tag (振(り)替(え)休日, furikae kyūjitsu , dt. „verschobener Feiertag“). Jeder einzelne Tag, der zwischen zwei Feiertage fällt ist ebenfalls ein arbeitsfreier Tag (国民の休日, kokumin no kyūjitsu, dt. „Ruhetag der Bürger“).
Neben den gesetzlichen Feiertagen gibt es auch in Japan eine große Zahl regionaler Gedenk- und Festtage. Bevor die gesetzlichen Feiertage durch das japanische Recht geregelt wurden, unterschied man zwischen shukujitsu (祝日), allgemein für Feiertag, und saijitsu (祭日), dem kirchlichen (religiösen) Feiertag bzw. regionalen Sitten folgenden Festtagen (祭り, Matsuri).
47 asiatische Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen:
Afghanistan | Ägypten1 | Armenien | Aserbaidschan | Bahrain | Bangladesch | Bhutan | Brunei | China, Volksrepublik | Georgien | Indien | Indonesien2 | Irak | Iran | Israel | Japan | Jemen | Jordanien | Kambodscha | Kasachstan3 | Katar | Kirgisistan | Kuwait | Laos | Libanon | Malaysia | Malediven | Mongolei | Myanmar | Nepal | Nordkorea | Oman | Osttimor | Pakistan | Philippinen | Russland3 | Saudi-Arabien | Singapur | Sri Lanka | Südkorea | Syrien | Tadschikistan | Thailand | Türkei3 | Turkmenistan | Usbekistan | Vereinigte Arabische Emirate | Vietnam | Zypern, Republik
Abhängige Gebiete:
Akrotiri und Dekelia (Britisches Überseegebiet auf Zypern) | Autonome Region Kurdistan (Nordirak) | Britisches Territorium im Indischen Ozean (Britisches Überseegebiet) | Hongkong (SVZ der VR China) | Kokosinseln (Australisches Außengebiet) | Macau (SVZ der VR China) | Weihnachtsinsel (Australisches Außengebiet) | Palästinensische Autonomiegebiete (Gebiete im Westjordanland und der Gazastreifen)
Umstrittene Gebiete:
Abchasien | Bergkarabach, Republik | China, Republik (Taiwan) | Südossetien | Palästina, Staat | Türkische Republik Nordzypern
1 Liegt größtenteils in Afrika. 2 Liegt zum Teil auch in Ozeanien. 3 Liegt zum Teil auch in Europa.
G6: Deutschland | Frankreich | Vereinigtes Königreich | Italien | Japan | Vereinigte Staaten
Australien | Belgien | Chile | Dänemark | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Island | Israel | Italien | Japan | Kanada | Luxemburg | Mexiko | Neuseeland | Niederlande | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal | Schweden | Schweiz | Südkorea | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechien | Türkei | Ungarn | Vereinigte Staaten | Vereinigtes Königreich
Albanien | Andorra | Armenien | Aserbaidschan | Belgien | Bosnien und Herzegowina | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich | Georgien | Griechenland | Irland | Island | Italien | Kanada | Kasachstan | Kirgisistan | Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg | Malta | Mazedonien | Moldawien | Monaco | Mongolei | Montenegro | Niederlande | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Russland | San Marino | Schweden | Schweiz | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tadschikistan | Tschechien | Türkei | Turkmenistan | Ukraine | Ungarn | Usbekistan | Vatikanstadt | Vereinigtes Königreich | Vereinigte Staaten | Weißrussland | Republik Zypern
Partnerstaaten: Afghanistan | Australien | Ägypten | Algerien | Israel | Japan | Jordanien | Marokko | Tunesien | Südkorea | Thailand
Koordinaten: 35° N, 136° O