Staaten/Länder -> Königreich Bayern (1806 - 1918)      



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DEUTSCHLAND Bayern, Herzogtum, 1623 Kurfürstentum, 1806 Königreich Maximilian II. 1848-1864. Doppelter Vereinstaler 1848. Übergabe der Krone an Maximilian. 37,12 g. Kahnt 115. Thun 88. Dav. 597. ...

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1871,Deutsche Münzen bis 1871, Allgemein. Bayern. 30 Kreuzer 1730, 1735, 20 Kreuzer 1778, 15 Kreuzer 1715, 1/2 Gulden 1855, 1 Kreuzer 1805, Wied 1/4 Stüber 1749 und 3 Kreuzer 1707 Breslau. 8 Stüc ...

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DEUTSCHLAND Bayern, Herzogtum, 1623 Kurfürstentum, 1806 Königreich Ludwig II. 1864-1886. ½ Gulden 1865, München. Kopf mit Scheitel. 5.31 g. AKS 179. J. 99. Vorzüglich.
  Königreich Bayern (1806 - 1918)from the Wikipedia Read original article
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Königreich Bayern
Wappen Flagge
Wappen des Königreichs Bayern Flagge des Königreichs Bayern
Lage im Deutschen Reich
Lage des Königreichs Bayern im Deutschen Kaiserreich
 
Landeshauptstadt München
Regierungsform Monarchie
Staatsoberhaupt König (bis 1918)
Dynastie Wittelsbacher
Bestehen 18061918
Fläche 75.865 km²
Einwohner 6.176.057 (1900)
6.524.372 (1910)
Bevölkerungsdichte 81 Einwohner/km²
Währung Bayerischer Gulden,
(1806–1873)
Deutsche Goldmark,
(1873–1914)
Deutsche Reichsmark
(1914–1918)
Entstanden aus Kurfürstentum BayernKurfürstentum Bayern Bayern
Aufgegangen in BayernBayern Bayern Königreich BayernKönigreich Bayern Bayern
Hymne Heil unserm König, Heil!
Stimmen im Bundesrat 6 Stimmen
Kfz-Kennzeichen II A bis II Z
(mit B, C, D, E, H, N, S, U)
Karte
Bayern von 1800 bis heute
Maximilian I. von Bayern im Krönungsornat (Gemälde von Joseph Karl Stieler, ca. 1820)

Das Königreich Bayern war ein Staat in Mitteleuropa. Es hatte seinen Ursprung in dem am 26. Dezember 1805 zu Preßburg zwischen den Bevollmächtigten des französischen Kaisers Napoleon und des deutschen und österreichischen Kaisers Franz I. abgeschlossenen Friedensvertrag. Am 1. Januar 1806 erfolgte in München die Proklamation von König Maximilian I. Joseph.[1]

Das Staatsgebiet umfasste das Kurfürstentum Bayern, die Rheinpfalz sowie weite Teile Frankens und Schwabens.

Das Königreich existierte bis in das Jahr 1918, als sein letzter König Ludwig III. aufgrund der Novemberrevolution am Ende des Ersten Weltkrieges das Land verließ und ins Exil nach Ungarn gehen musste. Mit der Errichtung des Freistaates Bayern und zeitweise der Räterepublik Bayern wurde nicht ein neuer Staat in Bayern gegründet, sondern Bayern als Staat neu organisiert.

Geschichte[Bearbeiten]

Hauptartikel: Geschichte Bayerns

Gründung und territoriale Expansion unter Maximilian I.[Bearbeiten]

Im Frieden von Lunéville 1801 musste Kurpfalzbayern wie andere Staaten des damaligen Heiligen Römischen Reiches zugunsten Frankreichs auf seine linksrheinischen Gebiete verzichten. Damit verlor es die linksrheinischen Teile der Kurpfalz und das Herzogtum Jülich. Dem Kurfürstentum Bayern wurden beim Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 Teile Frankens und Schwabens zugesprochen, es musste aber den noch verbliebenen rechtsrheinischen Teil der Kurpfalz an Baden abgeben. 1805 band sich Bayern durch den Bogenhausener Vertrag an das Frankreich Kaiser Napoleons. Während die neue 30.000 Mann starke bayerische Armee am 2. Dezember 1805 österreichische Truppen bei Iglau festhielt, gewann Napoleon die Dreikaiserschlacht von Austerlitz. Die Verträge von Brünn und der Friede von Preßburg brachten Bayern großen Landgewinn, unter anderem ganz Tirol und Vorarlberg, die österreichisch-schwäbische Markgrafschaft Burgau, die Reichsstadt Augsburg und das Gebiet um Lindau. Ansbach, Eichstätt und das Passauer Ilzland wurden ebenfalls Teil des neuen Bayern. Im März 1806 trat Bayern freiwillig das rechtsrheinische Herzogtum Berg im Tausch gegen das Fürstentum Ansbach an Napoleon ab.

Im Frieden von Preßburg, der am 26. Dezember 1805 zwischen Frankreich und dem deutschen Kaiser Franz II. abgeschlossen wurde, wurde das mit Napoleon verbündete Bayern zum Königreich proklamiert. Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern – seit 1799 Herrscher über Kurbayern – nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel „König Maximilian I. von Bayern“ an.[1] Maximilian war zuvor Herzog von Zweibrücken gewesen, wozu er nach dem Tode seines Vorgängers Karl II. August 1795 bestimmt wurde. Nach dem Aussterben der älteren bayerischen Linie der Wittelsbacher wurde er als Vertreter der jüngeren Linie zum Herrscher über Bayern.

Die Zwangsaushebung von Rekruten für die bayerische Armee führte zum Aufstand der Tiroler unter Andreas Hofer, der am 9. April 1809 in der Tiroler Hauptstadt Innsbruck begann und am 1. November 1809 mit der Niederlage der Tiroler am Bergisel endete. Der Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810 zwischen Frankreich und Bayern führte zu Gebietsarrondierungen. Bayern erhielt die Markgrafschaft Bayreuth, das Fürstentum Regensburg, das Innviertel, das halbe Hausruckviertel sowie Salzburg und die ehemalige Fürstpropstei Berchtesgaden als Territorien hinzu. Im Gegenzug mussten das südliche Tirol und einige schwäbische Gebiete abgegeben werden.

König Maximilians Minister Maximilian Graf von Montgelas gilt dabei als Schöpfer des modernen bayerischen Staates. Am 1. Mai 1808 wurde die Bayerische Konstitution erlassen, die Freiheits- und Gleichheitsrechte gewährte und nicht zuletzt den König als Staatsorgan definierte. Der Monarch musste die Verfassung beeiden und war dieser damit unterworfen. Gleichzeitig beseitigte die Verfassung alle Relikte der Leibeigenschaft, die das alte Reich hinterlassen hatte. Durch das Religionsedikt von 1803 wurden alle drei christlichen Bekenntnisse gleichberechtigt – Katholiken, Reformierte und Lutheraner. 1807 wurden die ständischen Steuerprivilegien abgeschafft. 1805 wurden alle erblichen und käuflichen Ämter durch die große Dienstespragmatik abgeschafft. Das Münchner Regulativ von 1805 und das Judenedikt von 1813 gewährte den Israeliten im neuen Bayern erste Freiheiten. Am 27. August 1807 führte Bayern als erstes Land der Welt eine Pockenimpfung ein. 1812 wurde die bayerische Gendarmerie gegründet. Durch ein neues Strafgesetzbuch, das Anselm von Feuerbach entworfen hatte, wurde 1813 die Folter abgeschafft.

Als Ergebnis des Wiener Kongresses 1814/15 musste Bayern seine österreichischen Zugewinne im Vertrag von München großenteils wieder aufgeben, bekam aber zum Ausgleich Teile der Pfalz zurück sowie Gebiete um Würzburg und Aschaffenburg. 1817 wurde Montgelas auf Drängen seiner Gegner vom bayerischen König entlassen.

Verfassung des Königreiches[Bearbeiten]

1818 erließ Maximilian I. Joseph die Verfassung von 1818, die im Gegensatz zur Verfassung von 1808 auch die Frage einer Volksvertretung regelte. Sie fügte zu den bürgerlichen Freiheiten noch politische Freiheiten hinzu. „Kein Land ist wohl jetzt in Europa, wo freier gesprochen, freier geschrieben, offener gehandelt wird als hier in Bayern“, jubelte Anselm von Feuerbach 1818. Die neue Verfassung sah eine Gliederung in zwei Kammern vor. In der ersten Kammer saßen Vertreter der Geistlichkeit und des Adels sowie weitere vom König ernannte Personen. Die zweite Kammer wurde nach einem indirekten Zensuswahlrecht besetzt. Mit ihr wurde Bayern zur konstitutionellen Monarchie. Die 1808 gewährte Verfassung des Königreiches Bayern, die 1818 weitgehend überarbeitet wurde, blieb in dieser Form (mit gewissen Ergänzungen und Verbesserungen) bis zum Ende der Monarchie 1918, also genau 100 Jahre lang in Kraft.

Ludwig I., Maximilian II. und der Deutsche Bund[Bearbeiten]

Nach dem Tod seines Vaters Maximilian I. am 13. Oktober 1825 folgte Ludwig I. Er machte Bayerns Hauptstadt München zu einem Zentrum von Kunst und Kultur. Der neue König gründete Universitäten und förderte eine Reform der Schulen im Königreich. Er sanierte den Staatshaushalt und sicherte die Finanzen des Königreiches durch Einsparungen in allen Bereichen, auch beim Militäretat. Durch den Londoner Vertrag von 1832 verpflichteten sich die europäischen Mächte Russland, Frankreich und England, den bayerischen Prinzen Otto als neuen König von Griechenland einzusetzen. 1828 wurde der bayerisch-württembergische Zollverein gegründet. Nach der Julirevolution 1830 in Paris und der Ausbreitung der revolutionären Bewegung auf weite Teile Europas zeigte Ludwigs Politik zunehmend reaktionäre Tendenzen. Er führte die Zensur wieder ein und beseitigte die Pressefreiheit. Unter Ludwig I. steigerte sich der Einfluss der sogenannten Ultramontanen unter Karl von Abel. Abel behinderte u. a. auch die Bildung evangelischer Gemeinden, begünstigte Konvertiten zum Katholizismus und betonte die monarchische Autorität. Das Hambacher Fest 1832 in der Pfalz auf dem Hambacher Schloss bei Neustadt an der Weinstraße hatte seine Wurzeln in der Unzufriedenheit der pfälzischen Bevölkerung mit der bayerischen Verwaltung. 1834 trat Bayern dem Deutschen Zollverein bei.

1848 übernahm Maximilian II. nach der Abdankung seines Vaters wegen der Affäre mit Lola Montez die Regierungsgeschäfte. Unter seiner Regierung gab der Landtag liberale Reformen in den Bereichen Landtagswahlrecht, Pressezensur, Versammlungs- und Vereinsrecht sowie Gerichtswesen bekannt, ebenso die Bauernbefreiung. Die Umsetzung dieser Reformen nahm jedoch viel Zeit in Anspruch. Maximilians Vorhaben eines Gesetzes zur Judenemanzipation stieß auf starken Widerstand im Volk. Die am 28. März 1849 von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossene Reichsverfassung lehnte der neue König ab. Das löste den Pfälzischen Aufstand aus. Der König rief preußisches Militär zu Hilfe und am 10. Juni 1849 marschierte auch ein bayerisches Armeekorps in der Pfalz ein, wodurch der Aufstand niedergeschlagen wurde. Zusammen mit seinem Minister Ludwig von der Pfordten betrieb Maximilian in den folgenden Jahren das Konzept der Trias-Politik. Dieses sah vor, die deutschen Mittelstaaten unter Führung Bayerns zur dritten Kraft neben den beiden Großmächten Preußen und Österreich zu entwickeln. Dieser Hintergrund war mitverantwortlich dafür, dass Bayern das Projekt der Erfurter Union faktisch torpedierte. Nach der Einigung zwischen Österreich und Preußen im Olmützer Vertrag im Dezember 1850 verlor die Trias-Konzeption in den Folgejahren jedoch an Bedeutung.

Ludwig II. und das Deutsche Reich[Bearbeiten]

Schild in Bayern: K[önigliche] Post-Expedition und Telegraphen-Station (Foto von 2009)

Maximilian II. war bis zu seinem Tod am 10. März 1864 König von Bayern. Noch am gleichen Tag wurde sein ältester Sohn Ludwig als Ludwig II. zum König ausgerufen. Nach dem Beschluss der Bundesexekution gegen Preußen durch den deutschen Bundestag in Frankfurt begann der Deutsche Krieg. 1866 trat Bayern dann an der Seite des Deutschen Bundes und damit Österreichs in den Krieg zwischen Österreich und Preußen ein, der mit einer völligen Niederlage endete. Als Folge dessen musste König Ludwig II. am 22. August 1866 einen Vertrag mit Preußen unterzeichnen, mit dem er de facto die bayerische Unabhängigkeit aufgab.

Mit den Novemberverträgen vom November 1870 wurde Bayern Bundesstaat des am 18. Januar 1871 proklamierten neuen Deutschen Reichs, allerdings konnte es sich mit diesem Vertrag als zweitgrößter Staat Vorrechte sichern, wie die Beibehaltung einer eigenen Armee, eigener Post und Eisenbahn. Das Königreich Bayern behielt ein eigenes diplomatisches Corps und das Recht einer eigenen Außenpolitik.

Am späten Abend des 9. Juni 1886 wurde der durch seine prunkvollen Schlossbauten in aller Welt bekannte „Märchenkönig“ Ludwig II. auf Schloss Neuschwanstein durch eine Kommission der Bayerischen Regierung festgenommen. Sie teilte ihm mit, dass er entmündigt sei, und verbrachten ihn noch in der Nacht auf Schloss Berg. Sein Onkel Luitpold übernahm tags darauf am 10. Juni als Prinzregent die Regierungsverantwortung. Als wenige Tage später, am 13. Juni 1886, Ludwig II. im Starnberger See bei Schloss Berg den Tod fand, wurde erbfolgegemäß sein jüngerer Bruder Otto König von Bayern.

Prinzregentschaft und Erster Weltkrieg[Bearbeiten]

Da König Otto aufgrund einer Geisteskrankheit aber nicht regierungsfähig war, wurden von dem Prinzregenten Luitpold, er war der dritte Sohn Ludwigs I. und Bruder von Max II., weiterhin die Regierungsgeschäfte geführt. Dieser Interimszustand währte dann bis zu seinem Tode 1912 immerhin über ein Vierteljahrhundert.

Das Königreich Bayern in Europa

Die „Prinzregentenzeit“, wie die Regentschaft Prinz Luitpolds häufig bezeichnet wird, gilt aufgrund der politischen Passivität Luitpolds als Ära der allmählichen Rückstellung bayerischer Interessen hinter die des Reichs. In Verbindung mit dem unglücklichen Ende der vorausgegangenen Herrschaft König Ludwigs II. wirkte dieser Bruch in der bayerischen Monarchie umso stärker. Die Verfassungsänderung von 1913 schließlich brachte nach Ansicht von Historikern den entscheidenden Bruch in der Kontinuität der Königsherrschaft, zumal diese Änderung vom Landtag als Volksvertretung bewilligt worden war und somit indirekt einen Schritt weg von der konstitutionellen hin zur parlamentarischen Monarchie bedeutete. Die Verbindung dieser beiden Entwicklungen wird heute als Hauptursache für das unspektakuläre und ohne Widerstände erfolgte Ende des bayerischen Königreiches im Zuge der Novemberrevolution von 1918 betrachtet. Nach dem Tod Luitpolds folgte dessen Sohn Ludwig zunächst ebenfalls als Prinzregent, er ließ sich allerdings nach einer vom Bayerischen Landtag beschlossenen Verfassungsänderung im November 1913 offiziell zum König Ludwig III. ausrufen. Otto blieb aber bis zu seinem Tod 1916 „König ehrenhalber“.

Das Ende des Ersten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Monarchie in Bayern. Aufgrund der Versorgungsengpässe und der Verluste im Ersten Weltkrieg schwand der Rückhalt, den die Monarchie bisher im Volk hatte. Ein übriges tat das militante Auftreten Ludwigs III, der für eine Vergrößerung Bayerns durch Annexionen nach einem siegreich beendeten Krieg eintrat. Seine Einstellung wurde als zu preußenfreundlich wahrgenommen. Durch die Novemberrevolution 1918 musste König Ludwig III. Bayern verlassen. Kurt Eisner rief den Freistaat Bayern aus.

Wappen[Bearbeiten]

Beschreibung: In einem Wappenzelt halten zwei auf den Hinterbeinen stehende gekrönte goldene Löwen mit den erhobenen Vorderpfoten zwischen sich das eigentliche bayrische Landeswappen, das aus sechs heraldischen Komponenten besteht. Im Hauptschild (4 Komponenten) zeigt das linke obere Feld einen nach links aufgerichten goldenen Löwen vor schwarzem Hintergrund, den Pfälzer Löwen, das Wappenzeichen der Pfalz. Im rechten oberen Feld symbolisieren drei aufwärts zeigende silberne Spitzen auf rotem Grund („Fränkischer Rechen“) den Landesteil Franken. Rechts unten steht in silbernem Feld ein nach links aufgerichter blauer Löwe mit goldener Krone, Wappentier der Grafschaft Veldenz, stellvertretend für die Rheinpfalz. Links unten repräsentiert das Wappen der Markgrafschaft Burgau, ein goldener Pfahl auf weiß und rot schräg von links unten nach rechts oben gestreiftem Grund, den Landesteil Schwaben.[2] Der Herzschild in den Landesfarben Weiß-Blau zeigt 42 teils silberne, teils blaue, diagonal von der rechten zur linken Seite aufsteigende Rauten (Rautenmuster). Die goldene Krone über dem Wappen symbolisiert das Königtum.

Geschichte: Die Rauten wurden vom Wappen der Grafen von Bogen im heutigen Landkreis Straubing-Bogen übernommen. Durch die Hochzeit von Ludmilla von Böhmen mit Ludwig I. von Bayern (1204) kam es in den Besitz der Wittelsbacher.

Gliederung[Bearbeiten]

Kreise 1806 bis 1837[Bearbeiten]

Die Verwaltungsgliederung des im Jahr 1806 gegründeten Königreichs Bayern wurde zur Eingliederung der neu erworbenen Gebiete im Jahre 1808 völlig neu gestaltet. Mit dem Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818 wurden auch die Gemeinden in Bayern errichtet. Bis dahin waren die Obmannschaften die Verwaltungseinheiten der untersten Ebene. Bayern wurde in 15 (staatliche) Kreise eingeteilt, deren Namen sich nach Flüssen richteten. 1810 wurden sechs Kreise, 1814 ein weiterer Kreis aufgelöst. 1816 wurde der Rheinkreis (Pfalz) als neuer Kreis gebildet und bis 1817 weitere zwei Kreise aufgelöst, so dass bei der Verwaltungsneugliederung von 1817 nur noch acht Kreise bestanden.

  1. Altmühlkreis (1806–1810, aufgelöst)
  2. Eisackkreis (1806–1810, abgetreten an Italien)
  3. Etschkreis (1806–1810, abgetreten an Italien)
  4. Illerkreis (1806–1817, aufgelöst)
  5. Innkreis (1806–1814, abgetreten an Österreich)
  6. Isarkreis (1806–1837, aufgegangen in Oberbayern)
  7. Lechkreis (1806–1810, aufgelöst)
  8. Mainkreis (1806–1837, 1817 umbenannt in Obermainkreis, aufgegangen in Oberfranken)
  9. Naabkreis (1806–1810, aufgelöst)
  10. Oberdonaukreis (1806–1837, aufgegangen in Schwaben)
  11. Pegnitzkreis (1806–1810, aufgelöst)
  12. Regenkreis (1806–1837, aufgegangen in der Oberpfalz)
  13. Rezatkreis (1806–1837, aufgegangen in Mittelfranken)
  14. Rheinkreis (1816–1837, aufgegangen in der Rheinpfalz)
  15. Salzachkreis (1810–1816, zurückgegeben an Österreich, er umfasste auch das Innviertel)
  16. Unterdonaukreis (1806–1837, aufgegangen in Niederbayern)
  17. Untermainkreis (1817–1837, aufgegangen in Unterfranken)

Kreise 1838 bis 1918[Bearbeiten]

Die Kreise erhielten 1838 anstelle der Flussnamen die Bezeichnungen nach den alten Herzogtümern. Diese Bezeichnungen wurden später in die noch heute bestehenden Regierungsbezirke überführt, die als Verwaltungseinheiten der mittleren Ebene weitgehend (bis auf die 1946 von Bayern losgelöste Pfalz) den heutigen Regierungsbezirken entsprechen.

Die 1838 verbliebenen Kreise gliederten sich in Bezirksämter. Die Vorläufer der Bezirksämter, die Landgerichte, waren ursprünglich zugleich Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, was als struktureller Fehler der bayerischen Verfassung galt, da damit die richterliche Unabhängigkeit berührt war, nachdem der Richter (in seiner Funktion des Verwaltungsbeamten, die der des heutigen Landrats entsprach) weisungsgebunden war. Erst 1862 wurde durch Einführung der Bezirksämter, denen die Verwaltungsgeschäfte übertragen wurden, dieser Mangel behoben. In der Pfalz bestanden bereits seit 1818 Landkommissariate neben den Landgerichten. Trotz dieser rational und gleichförmig erscheinenden Gebietsgliederungen blieb die gesellschaftliche Entwicklung im Königreich zunächst von erheblichen Integrationsproblemen gekennzeichnet.

Innerhalb des Königreichs Bayern genoss die Pfalz eine rechtliche und administrative Sonderstellung, da die bayerische Regierung wesentliche Errungenschaften der französischen Zeit beibehielt.

  1. Oberbayern (Bezirkshauptstadt und Kreisregierung München)
  2. Niederbayern (Landshut)
  3. Rheinpfalz (Speyer)
  4. Oberpfalz und Regensburg (Regensburg)
  5. Oberfranken (Bayreuth)
  6. Mittelfranken (Ansbach)
  7. Unterfranken und Aschaffenburg (Würzburg)
  8. Schwaben und Neuburg (Augsburg)

Könige[Bearbeiten]

Krone des Königreichs Bayern (Schatzkammer der Münchner Residenz, 2013)

Liste der bayerischen Herrscher[Bearbeiten]

Titel der bayerischen Könige[Bearbeiten]

Ausschnitt aus Joseph Karl Stieler:
König Ludwig I. im Königsornat (1826).
Neue Pinakothek, München.
An der Spitze der Krone befindet sich ein Brillant, der Blaue Wittelsbacher.

Der bayerische Königstitel lautete ab dem 1. Januar 1806 zunächst:

Von Gottes Gnaden König von Baiern, des Heiligen Römischen Reiches Erzpfalzgraf, Erztruchseß und Kurfürst.

Dabei war die Schreibung Baiern mit „i“ im amtlichen Gebrauch zunächst die übliche. Erst König Ludwig I. , ein Anhänger des Philhellenismus, erließ eine Verordnung, wonach der Landesname stets mit „y“ zu schreiben ist. Die auf das Reich bezüglichen Titel fielen noch 1806 mit dem Beitritt Bayerns zum Rheinbund weg.

Am 18. Oktober 1835 erließ Ludwig I. eine weitere Verordnung, wonach der große Königstitel von nun an lautete:

Von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. etc.

Was mit „etc. etc.“ gemeint ist, erläutert die genannte Verordnung nicht und auch zu einem späteren Zeitpunkt erschien dazu nie eine authentische Interpretation. Eine gewisse Interpretationshilfe bietet eine Bekanntmachung vom 3. Oktober 1804,[3] die jedoch durch die nachfolgenden staatsrechtlichen Veränderungen teilweise unanwendbar wurde. Darin ist als kurfürstlicher Titel festgelegt:

N. in Ober- und Niederbayern, der oberen Pfalz, in Franken, zu Kleve und Berg Herzog, Fürst zu Bamberg, Würzburg, Augsburg, Freising und Passau, Fürst und Herr zu Kempten, Landgraf zu Leuchtenberg, gefürsteter Graf zu Mindelheim, Graf in der Mark, zu Ravensberg, Ottobeuren und Helfenstein, Herr zu Ulm, Rothenburg, Nördlingen, Schweinfurt, Wettenhausen, Roggenburg, Ursberg, Elchingen, Söflingen, Irrsee, Memmingen, Ravensburg, Wangen, Kaufbeuren, Buchhorn, Leutkirch und Bopfingen etc., des heiligen römischen Reiches Erbpfalzgraf, Erztruchseß und Kurfürst.

Auch hier findet sich bereits ein „etc.“

Gemeint ist damit wohl: Sämtliche einem Kurfürsten bzw. König von Bayern von Rechts wegen zustehende Titel, deren Feststellung im Einzelnen sowohl Juristen wie Historikern große Schwierigkeiten bereitet hätte. Letztlich kann man in dem „etc. etc.“ sowohl einen Platzhalter für sämtliche Titel sehen, die Herrscher Bayerns jemals geführt und auf die sie nicht ausdrücklich (durch völkerrechtlichen Vertrag) oder stillschweigend (durch Weglassung des Wappenbildes eines Gebietes in ihrem Wappen nach eingetretenem Verlust des Gebietes) verzichtet haben.

Bei der Audienz anlässlich der Königsproklamation am 1. Januar 1806 und auch im Regierungsblatt behielt man sich die feierliche Krönung und Salbung für einen späteren Zeitpunkt vor. Die in Paris bestellten Insignien trafen im März 1807 ein. Die Krone des Königreichs Bayern wurde nicht getragen, jedoch bei der Inthronisierung der bayerischen Könige und bei königlichen Begräbnissen auf dem Katafalk aufgestellt. Sie befindet sich heute in der Schatzkammer der Münchner Residenz.

Militär[Bearbeiten]

1790 bis 1871[Bearbeiten]

Bayerischer Oberleutnant um 1814

Das Jahr 1790 brachte eine grundlegende Reform des bayerischen Heeres: Alle Feldtruppen erhielten eine Uniform einheitlichen Schnittes und statt des Hutes einen Lederhelm mit Roßhaarschweif. Dieser wurde nach dem damaligen Kriegsminister und Urheber der Reform, dem Grafen Rumford, „Rumford-Kaskett“ genannt. Kurfürst Maximilian IV. Joseph fand das bayerische Heer bei seinem Regierungsantritt 1799 in erbärmlichen Zustand vor: Kaum eines der Regimenter hatte annähernd Sollstärke, der Ausbildungsstand der Truppen war schlecht und die Rumford-Uniformen waren unbeliebt und unpraktisch. Der junge Kurfürst, der im Ancien Régime selbst Oberst des französischen Fremdenregiments Royal Deux Ponts gewesen war, machte den Aufbau einer zeitgemäßen Streitmacht zu einer seiner Hauptaufgaben. Für die Infanterie kehrte man zur traditionellen hellblauen Uniformfarbe zurück und führte 1801 für alle Waffengattungen den für das bayerische Heer bald charakteristischen Raupenhelm ein.

Die bayerische Armee wurde von fähigen Generalen wie Deroy, Wrede und Triva nach französischem Vorbild reformiert und stellte bald die modernste Streitmacht Deutschlands dar. Als erstes Heer im deutschsprachigen Raum schaffte die bayerische Armee die Prügelstrafe ab. Neben dem weitgehend auf Wehrpflicht basierenden Feldheer wurde auch eine Nationalgarde mit drei Klassen aufgebaut (1. Klasse: Reservebataillone der Linienregimenter, 2. Klasse: Landwehr, 3. Klasse: Bürgermilitär). Im Jahr 1800 musste man noch widerwillig an Österreichs Seite gegen Frankreich kämpfen, doch als 1805 Österreich zum dritten Mal innerhalb von 100 Jahren Bayern überfiel, stand ihm dort eine schlagkräftige Armee gegenüber. Sie wich nur zurück, um sich mit der heranrückenden Armee Napoleons zu verbinden und sodann zum Gegenschlag auszuholen. Dieser erfolgte schnell, methodisch und gründlich. 30.000 Bayern nahmen an der erfolgreichen Belagerung Ulms und der anschließenden Befreiung Bayerns teil. In der Schlacht von Austerlitz sicherten sie die Flanken und Nachschubwege Napoleons. 1806/07 zwangen sie mehrere preußische Festungen zur Kapitulation. Die zum Teil mit österreichischer Unterstützung ausgebrochenen Unruhen in der von Napoleon an Bayern zugeteilten Provinz Tirol entwickelten sich aber 1809 zum regelrechten Volksaufstand, der nur mit französischer Hilfe niedergeworfen werden konnte. Als Österreich Bayern 1809 abermals überfiel, war Frankreichs Armee überwiegend in Spanien gebunden, sodass Napoleons erneuter Feldzug gegen die Habsburger anfangs nur mit überwiegend bayerischem Militär geführt wurde. In der Schlacht bei Wagram war der Einsatz der bayerischen Armee schlachtentscheidend.

Szene aus dem Russlandfeldzug 1812 ( Schlacht von Borodino, Gemälde von Peter von Hess, 1843)
Würzburgisches Bataillon der kgl. bayerischen Landwehr um 1840 (Gemälde von Heinrich Ambros Eckert, 1858)

Im Russlandfeldzug erlitt die bayerische Armee jedoch schreckliche Verluste. Bereits die Schlacht bei Polozk Mitte August 1812 forderte einen hohen Blutzoll; in Richtung Moskau stieß im Wesentlichen nur noch bayerische Kavallerie vor. Von den rund 33.000 Mann, die (einschließlich nachgeschickter Verstärkungen) 1812 ausmarschiert waren, kehrten nur etwa 4.000 zurück. Vom Kronprinzen und Wrede gedrängt, wandte sich König Max I. Joseph schweren Herzens von Frankreich ab und wechselte kurz vor der Völkerschlacht bei Leipzig ins Lager der Alliierten. Der Versuch Wredes, den Durchmarsch der Grande Armée 1813 in der Schlacht bei Hanau zu stoppen, endete für das von ihm kommandierte bayerisch-österreichische Korps mit einer glimpflichen Niederlage. Im für die Alliierten anfänglich glücklosen Frankreichfeldzug von 1814 machte er die Schlappe jedoch wieder wett und konnte in den Schlachten Arcis-sur-Aube und Bar-sur-Aube wertvolle Siege über den ehemaligen Verbündeten erringen.

Nach dem Beschluss der Bundesexekution gegen Preußen durch den deutschen Bundestag in Frankfurt begann der Deutsche Krieg. Die im Rahmen des Deutschen Krieges am 10. Mai 1866 angeordnete Mobilmachung der bayerischen Armee wurde erst am 22. Juni abgeschlossen, zu diesem Zeitpunkt befand sich die preußische Armee bereits fast in Böhmen. Dieser Krieg verlief für die bayerische Armee sehr unglücklich. Der bayerische Oberbefehlshaber Prinz Karl, dem auch die süddeutschen Bundestruppen unterstanden, erfuhr, als er dem Königreich Hannover zur Hilfe eilte, in Meiningen von der Kapitulation der Hannoveraner nach der Schlacht bei Langensalza. Da die Preußen rasch vordrangen, war an eine Vereinigung mit einem weiter westlich liegendem Bundeskorps unter Prinz Alexander von Hessen nicht möglich, worauf sich die bayerischen Truppen nach Kissingen zurückzogen. Nach heftigen Kämpfen wich die bayerische Armee nach Schweinfurt und Würzburg (hier konnten lediglich die Festung Marienberg und ein Stadtviertel gehalten werden) zurück. Am 1. August 1866 besetzte ein preußisches Reservekorps Nürnberg.

Als es 1869 im Rahmen der spanischen Thronkandidatur von Leopold von Hohenzollern zur Zuspitzung des Verhältnisses zwischen Frankreich und Preußen kam, ließ der bayerische Kriegsminister von Pranckh am 14. Juli 1870 die beiden bayerischen Armeekorps mobilisieren. Die bayerischen Armeekorps zogen im Rahmen der III. Armee unter Friedrich Wilhelm von Preußen (1. Armeekorps unter von der Tann, 2. Armeekorps unter von Hartmann) in den Deutsch-Französischen Krieg (1870/71). Die bayerischen Truppen erstürmten unter von Hartmann Weißenburg, nahmen an der Schlacht bei Wörth, der Schlacht bei Beaumont, der Schlacht von Sedan und der Belagerung von Paris erfolgreich teil. Über 5.000 bayerische Soldaten starben während des Krieges.

1871 bis 1918[Bearbeiten]

Die Armee des Königreiches Bayern existierte bis ins Jahr 1918. Im Rahmen des ersten Weltkrieges kämpften die bayerischen Truppen unter dem Oberbefehl des Deutschen Reiches. Der Freistaat Bayern verzichtete in der Bamberger Verfassung vom 14. August 1919 auf die Wehrhoheit.

Literatur[Bearbeiten]

  • Alois Schmid, Katharina Weigand (Hrsg.): Bayern mitten in Europa. Vom Frühmittelalter bis ins 20. Jahrhundert. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52898-8.
  • Hans-Michael Körner: Geschichte des Königreichs Bayern. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53591-7.
  • Benno Hubensteiner: Die Bayerische Geschichte. München 2009, ISBN 978-3-475-53756-1.
  • Wolfgang Wüst: Krone und Integration. Zur staatstragenden Rolle des Hauses Wittelsbach in Franken und Schwaben 1806–1918. In: Alois Schmid, Hermann Rumschöttel (Hrsg.): Wittelsbacher-Studien. Festgabe für Herzog Franz von Bayern zum 80. Geburtstag. (Schriftenreihe zur Bayerischen Landesgeschichte, 166). Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-10781-8, S. 679–696.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. a b Johann Josef Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen … Band 2, Düsseldorf: Joseph Wolf, 1821, S. 977 (Uni Bonn)
  2. Herders Konversationslexikon. 3. Auflage. Band 1. Freiburg 1902, Spalte 1203.
  3. Reg. Bl. 1804, Sp. 849 ff.